Kindergeld nach Abitur – 3 Fakten für Eltern

Kindergeld nach Abitur sorgt bei vielen Eltern für Unsicherheit, wenn zwischen Schulabschluss und Studienbeginn eine längere Pause liegt. Besonders wenn ein Auslandsaufenthalt oder Praktikum geplant ist, fragen sich Familien, ob der Anspruch weiterhin besteht. Genau diese Fragen wollen wir in diesem Beitrag klären.

Beispiel einer Schülerin nach dem Abitur

Eine Schülerin beendet im Sommer erfolgreich ihr Abitur und plant, im Februar des Folgejahres ein Studium im Bereich International Business aufzunehmen. Um die Sprachkenntnisse zu verbessern, möchte sie zuvor drei Monate im Ausland verbringen und praktische Einblicke in einem Hotelbetrieb sammeln. Die entscheidende Frage für die Familie lautet: Bleibt der Anspruch auf Kindergeld während dieser siebenmonatigen Übergangszeit erhalten?

Relevanz des Auslandsaufenthalts

Grundsätzlich bleibt der Anspruch auf Kindergeld auch nach dem Abitur bestehen, solange ein direkter Bezug zur Ausbildung erkennbar ist. Ein Auslandspraktikum, das nachweislich der Studienvorbereitung dient, kann daher anerkannt werden. Entscheidend ist, dass es sich nicht lediglich um eine Reise handelt, sondern ein klarer Bildungszweck vorliegt.

Übergangszeit zwischen Schule und Studium

Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) gilt eine Übergangszeit von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten als unschädlich. In der Praxis wird jedoch auch bei längeren Pausen geprüft, ob ein enger sachlicher Zusammenhang zum geplanten Studium erkennbar ist. Die Familienkasse berücksichtigt dabei, ob eine verbindliche Zusage für das Studium vorliegt und ob die überbrückende Tätigkeit bildungsorientiert ist.

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Voraussetzungen für Kindergeld nach Abitur

Damit Kindergeld nach Abitur auch bei einer längeren Pause gezahlt wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Nachweis des Studienplatzes

Ein offizieller Nachweis über die Zusage des Studienplatzes ist unverzichtbar. Liegt dieser vor, erkennt die Familienkasse an, dass sich das Kind weiterhin in einer Ausbildung befindet, auch wenn diese erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Ohne eine solche Bestätigung könnte der Anspruch gefährdet sein.

Anerkennung der Übergangstätigkeit

Wird die Übergangszeit für ein Praktikum oder einen Sprachaufenthalt im Ausland genutzt, muss diese Tätigkeit klar auf das Studium vorbereiten. Hier ist es ratsam, eine Bestätigung des Praktikumsgebers sowie eine Beschreibung der Lerninhalte einzureichen. Auf diese Weise wird dokumentiert, dass der Aufenthalt als Teil der Berufsausbildung zu werten ist.

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Rechtliche Grundlagen und Praxis

Die Regelungen zum Kindergeld sind im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert. Ergänzend dazu geben die Dienstanweisungen der Familienkasse Hinweise, wie einzelne Fälle zu bewerten sind.

Einkommensteuergesetz § 32 Abs. 4

Dieser Paragraph regelt, dass Kinder bis zum 25. Lebensjahr berücksichtigt werden, wenn sie sich in Ausbildung befinden oder eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten liegt. Wichtig ist dabei die genaue Einordnung der Tätigkeit.

Gerichtliche Entscheidungen

In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof (z. B. BFH, Az. III R 52/13) bestätigt, dass auch Auslandsaufenthalte als Ausbildung gelten können, wenn sie zielgerichtet auf das Studium vorbereiten. Entscheidend ist immer die Zweckbestimmung und der unmittelbare Bezug zur Ausbildung.

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Praktische Tipps für Eltern

Eltern, die nach dem Abitur ihres Kindes weiterhin Kindergeld erhalten möchten, sollten die Familienkasse frühzeitig informieren.

Rechtzeitige Mitteilung

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, Änderungen in der Ausbildungssituation der Familienkasse unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt diese Meldung, drohen Rückforderungen oder eine vorübergehende Einstellung der Zahlungen.

Dokumentation vorbereiten

Empfehlenswert ist, alle relevanten Unterlagen wie Studienplatzzusage, Praktikumsbestätigungen und Auslandsnachweise gesammelt einzureichen. So wird die Bearbeitung beschleunigt und Unsicherheiten lassen sich vermeiden.

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Fazit

Kindergeld nach Abitur kann auch während einer Übergangszeit zwischen Schule und Studium weitergezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Besonders wichtig ist ein klarer Ausbildungsbezug, wie etwa durch ein Praktikum oder einen Sprachaufenthalt im Ausland, der auf das kommende Studium vorbereitet. Eltern sollten alle relevanten Nachweise rechtzeitig bei der Familienkasse einreichen, um Lücken in der Zahlung zu vermeiden. Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt und die Anforderungen sorgfältig erfüllt, kann die Zeit zwischen Abitur und Studienbeginn finanziell abgesichert überbrücken.

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FAQ

Bekommen wir Kindergeld nach Abitur auch bei einer längeren Pause?

Ja, Kindergeld nach Abitur wird auch bei einer längeren Übergangszeit gezahlt, wenn ein klarer Bezug zur weiteren Ausbildung besteht und die Pause begründet ist.

Zählt ein Sprachaufenthalt im Ausland als Ausbildung?

Ein Sprachaufenthalt kann anerkannt werden, wenn er nachweislich auf das geplante Studium vorbereitet und entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Wie lange darf die Übergangszeit nach dem Abitur dauern?

Das Gesetz sieht eine unschädliche Übergangszeit von vier Monaten vor, doch in Einzelfällen können auch längere Zeiträume akzeptiert werden, wenn ein Ausbildungszusammenhang erkennbar ist.

Müssen wir die Familienkasse über die Pause informieren?

Ja, jede Änderung in der Ausbildungssituation muss unverzüglich gemeldet werden. Unterbleibt dies, drohen Rückforderungen oder eine Unterbrechung der Zahlungen.

Ist ein Praktikum im Ausland ausreichend für den Anspruch?

Ein Praktikum wird anerkannt, wenn es inhaltlich auf die Ausbildung oder das Studium vorbereitet. Entscheidend ist die schriftliche Bestätigung und eine Beschreibung der Aufgaben.

Bis zu welchem Alter wird Kindergeld gezahlt?

Kindergeld kann grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden, wenn sich dieses in einer Ausbildung befindet.

Was passiert, wenn mein Kind im Ausland arbeitet?

Eine Erwerbstätigkeit im Ausland kann den Anspruch gefährden, wenn sie nicht im Zusammenhang mit der Ausbildung steht. Ausbildungsorientierte Tätigkeiten sind jedoch unschädlich.

Welche Unterlagen verlangt die Familienkasse?

In der Regel werden die Studienplatzzusage, Bestätigungen von Praktika oder Sprachkursen sowie Angaben zur Dauer der Übergangszeit verlangt.

Können wir bei einer Ablehnung Widerspruch einlegen?

Ja, bei einer ablehnenden Entscheidung der Familienkasse kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden, um den Anspruch überprüfen zu lassen.

Gibt es Gerichtsurteile zur Anerkennung von Übergangszeiten?

Ja, der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass auch längere Pausen anerkannt werden können, wenn ein klarer Ausbildungszweck vorliegt.

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