Chronisch krank: Kündigung trotz AGG?
Chronische Krankheit kann auch ohne Schwerbehindertenstatus Diskriminierungsschutz auslösen. Entscheidend sind Barrieren, Kündigungsmotiv und mögliche Anpassungen.
Chronische Krankheit kann auch ohne Schwerbehindertenstatus Diskriminierungsschutz auslösen. Entscheidend sind Barrieren, Kündigungsmotiv und mögliche Anpassungen.
Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.
Fristen richtig einordnen →Wir trennen Suchfrage, Rechtslage und Einzelfall – und verlinken die maßgeblichen Originalquellen.
So arbeiten wir →Orientierung nach Lebenslage
Fristen, Form, Kündigungsschutz und typische nächste Schritte.
02Klauseln, Nachweise, Änderungen und Vertragsbeendigung richtig einordnen.
03Überstunden, Zeiterfassung, Pausen und zulässige Höchstarbeitszeit.
04Vergütung, Lohnfortzahlung, Sonderzahlungen und offene Ansprüche.
05Urlaubsanspruch, Resturlaub, Übertragung und Urlaubsabgeltung.
06Arbeitsunfähigkeit, Entgeltfortzahlung und Nachweispflichten.
07Voraussetzungen, Reaktionsmöglichkeiten und Bedeutung für eine Kündigung.
08Anspruch, Zeugnisarten, Formulierungen und Berichtigung.
Neue und aktualisierte Beiträge
Chronische Krankheit kann auch ohne Schwerbehindertenstatus Diskriminierungsschutz auslösen. Entscheidend sind Barrieren, Kündigungsmotiv und mögliche Anpassungen.
Ratgeber lesen →Nach langer Krankheit oder voller Erwerbsminderungsrente zählt nicht automatisch der letzte tatsächlich gezahlte Lohn. Vertragsende, üblicher Verdienst und offene Tage getrennt prüfen.
Ratgeber lesen →Ein späteres Ausstellungsdatum ist nicht automatisch falsch. Entscheidend sind die erste Anforderung, konkrete Zusagen und eine mögliche frühere Fassung.
Ratgeber lesen →Ein ernsthafter persönlicher Konflikt kann eine Weisung begrenzen. Offenlegung, mögliche andere Aufgaben und die fortbestehenden Vertragspflichten müssen getrennt geprüft werden.
Ratgeber lesen →Ein Entwurfsrecht im gerichtlichen Vergleich kann bindend sein. Trotzdem lässt sich ein Streit über tatsächliche Aufgaben nicht immer mit Zwangsgeld lösen.
Ratgeber lesen →Der Betrieb kennt Sie bereits aus dem Praktikum. Trotzdem beginnt die reguläre Ausbildung mit eigener Probezeit. Vereinbarte Monate und frühere Vertragsart zählen.
Ratgeber lesen →Die Rechnung einer externen Kanzlei führt nicht automatisch zur Ersatzpflicht. Verdacht, nachgewiesener Pflichtverstoß und notwendige Einzelmaßnahmen zählen.
Ratgeber lesen →Urlaubsansprüche können zunächst in beiden Verträgen entstehen. Erhaltener Urlaub aus dem neuen Job wird jedoch unter Voraussetzungen jährlich angerechnet.
Ratgeber lesen →Eine Ether-Provision kann vereinbart werden. Der geschützte Geldanteil, die konkrete Klausel und eine vollständige Monatsberechnung bleiben entscheidend.
Ratgeber lesen →Eine Bitte um Zusendung führt nicht immer zum Versandanspruch. Klären Sie Abholtermin, Vereinbarungen und Ausnahmen, bevor Sie über eine Klage entscheiden.
Ratgeber lesen →Arbeitszeit und Firmenwerkzeug schützen den Verursacher nicht automatisch. Entscheidend ist auch, welchem Zweck die verletzende Handlung diente.
Ratgeber lesen →Ein unbefristeter Teilzeitvertrag kann vorübergehend aufgestockt werden. Ob die zeitliche Grenze wirksam ist, muss gesondert geprüft werden – auch unter 25 Prozent.
Ratgeber lesen →Wir bündeln wiederkehrende Fragen zu einer klaren Suchintention.
Normen und Entscheidungen werden anhand von Originalquellen geprüft.
Die Antwort zeigt Unterschiede, Fristen und sinnvolle nächste Schritte.