Kollegenscherz: Wer zahlt bei Verletzung?
Arbeitszeit und Firmenwerkzeug schützen den Verursacher nicht automatisch. Entscheidend ist auch, welchem Zweck die verletzende Handlung diente.
Arbeitszeit und Firmenwerkzeug schützen den Verursacher nicht automatisch. Entscheidend ist auch, welchem Zweck die verletzende Handlung diente.
Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.
Fristen richtig einordnen →Wir trennen Suchfrage, Rechtslage und Einzelfall – und verlinken die maßgeblichen Originalquellen.
So arbeiten wir →Orientierung nach Lebenslage
Fristen, Form, Kündigungsschutz und typische nächste Schritte.
02Klauseln, Nachweise, Änderungen und Vertragsbeendigung richtig einordnen.
03Überstunden, Zeiterfassung, Pausen und zulässige Höchstarbeitszeit.
04Vergütung, Lohnfortzahlung, Sonderzahlungen und offene Ansprüche.
05Urlaubsanspruch, Resturlaub, Übertragung und Urlaubsabgeltung.
06Arbeitsunfähigkeit, Entgeltfortzahlung und Nachweispflichten.
07Voraussetzungen, Reaktionsmöglichkeiten und Bedeutung für eine Kündigung.
08Anspruch, Zeugnisarten, Formulierungen und Berichtigung.
Neue und aktualisierte Beiträge
Arbeitszeit und Firmenwerkzeug schützen den Verursacher nicht automatisch. Entscheidend ist auch, welchem Zweck die verletzende Handlung diente.
Ratgeber lesen →Ein unbefristeter Teilzeitvertrag kann vorübergehend aufgestockt werden. Ob die zeitliche Grenze wirksam ist, muss gesondert geprüft werden – auch unter 25 Prozent.
Ratgeber lesen →Ein nur sofort geltendes Angebot ist nicht allein deshalb unfair. Entscheidend sind echte Ablehnungsmöglichkeiten, erkennbare Schwächen und der konkrete Gesprächsablauf.
Ratgeber lesen →Bei der gesetzlichen § 1a-Abfindung zählt der Ablauf der Kündigungsfrist. Stirbt der Arbeitnehmer vorher, ist die Forderung noch nicht entstanden. Andere Zusagen extra prüfen.
Ratgeber lesen →Der neue Job beendet den alten Vertrag nicht automatisch. Nach Rechtskraft kann § 12 KSchG eine Woche für die Wahl lassen – mit eigenen Lohnfolgen.
Ratgeber lesen →Wer die gerichtliche Auflösung gegen Abfindung beantragt, ist dadurch noch nicht freigestellt. Für die Zwischenzeit brauchen Beschäftigte eine eigene Prüfung.
Ratgeber lesen →Ein Überraschungsgeschenk nur für Feiernde kann zulässig sein. Entscheidend sind Zweck, Zusage und Verteilung; eine Jahresleistung ist gesondert zu prüfen.
Ratgeber lesen →Ein späteres Enddatum allein löst noch keinen Mindestlohn aus. Bei einem echten Orientierungspraktikum können persönliche Unterbrechungen berücksichtigt werden.
Ratgeber lesen →Eine Neueinstellung nach einer Pause setzt die Wartezeit nicht ausnahmslos zurück. Dauer, Anlass und Zusammenhang der Verträge müssen konkret geprüft werden.
Ratgeber lesen →Ein unterschriebenes Schreiben kann zu früh sein, eine rechtzeitige E-Mail formwidrig. Prüfen Sie beide Anforderungen und die enge Ausnahme des BAG getrennt.
Ratgeber lesen →Gleich lange Kündigungsfristen sind erst der Anfang der Prüfung. Bei einer ungewöhnlich langen Bindung zählen auch Vorformulierung, Wechselmöglichkeiten und Ausgleich.
Ratgeber lesen →Eine geschlossene Tür entscheidet den Lohnanspruch nicht. Prüfen Sie Anlass, behördlichen Zweck, Arbeitsbereitschaft und die Abrechnung für den konkreten Zeitraum.
Ratgeber lesen →Wir bündeln wiederkehrende Fragen zu einer klaren Suchintention.
Normen und Entscheidungen werden anhand von Originalquellen geprüft.
Die Antwort zeigt Unterschiede, Fristen und sinnvolle nächste Schritte.