Nachehelicher Unterhalt Anspruch kann selbst nach langer Ehe verweigert werden? Warum das nicht stimmt und wie Sie sich schützen.

Ehekrise nach 25 Jahren – ein Fall, der betroffen macht
Veronika ist 54 Jahre alt und seit einem Vierteljahrhundert verheiratet. Ihr Mann, ein Arzt, hat über viele Jahre studiert, Fortbildungen besucht, Karriere gemacht. Sie selbst? Hat für ihn ihr Medizinstudium aufgegeben, eine PTA-Ausbildung abgeschlossen und dann jahrzehntelang in Teilzeit gearbeitet – weil er das Haupteinkommen brachte. Kinder haben sie keine. Dafür ein Haus, ein gemeinsames Leben und 500.000 Euro Vermögen – wovon sie selbst 200.000 Euro eingebracht hat.
Doch dann kam die neue Freundin. Und mit ihr der Druck zur Scheidung. Er will sein Geld behalten, ihr nichts zahlen. Nicht einmal nachehelichen Unterhalt. Ihre Krankheit, ihre Einkommenslücke? „Dafür ist der Staat da“, sagt er. Und was sagt das Gesetz?
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Nachehelicher Unterhalt im BGB
Der nacheheliche Unterhalt ist in den §§ 1570 ff. BGB geregelt. Er ist kein Automatismus, aber unter bestimmten Voraussetzungen sehr wohl durchsetzbar – insbesondere bei gesundheitlicher Einschränkung und langer Ehedauer.
Bedeutung der langen Ehedauer
Je länger die Ehe, desto enger ist die wirtschaftliche Verflechtung. 25 Jahre Ehezeit gelten rechtlich als deutliches Signal: Hier hat ein Partner zugunsten des anderen auf berufliche Chancen verzichtet. Diese sogenannte ehebedingte Erwerbsnachteile werden im Unterhaltsrecht berücksichtigt.
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Krankheit und Erwerbsunfähigkeit
Wer dauerhaft erkrankt ist, hat gemäß § 1572 BGB Anspruch auf Unterhalt. Entscheidend ist, dass die Krankheit die Erwerbsfähigkeit so stark einschränkt, dass kein regelmäßiges Einkommen möglich ist – genau das trifft bei Veronika zu.
Keine Pflicht zur Vermögensverwertung
Das vorhandene Vermögen von Veronika darf nur „schonend verwertet“ werden. Das bedeutet: Sie muss es nicht vollständig aufbrauchen, bevor sie Unterhalt beanspruchen darf. Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 918/10) hat bestätigt, dass eine Existenzbedrohung durch erzwungene Vermögensverwertung unzulässig ist.
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Geltendmachungspflicht beachten
Der Trennungsunterhalt entsteht nicht automatisch. Er muss eingefordert werden – schriftlich oder durch anwaltliche Aufforderung. Erst ab diesem Moment wird er rechtlich wirksam. Veronika muss also selbst aktiv werden, um nicht leer auszugehen.
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Drohungen ohne rechtliche Grundlage
Wenn ein Ehepartner sagt: „Du bekommst nur etwas, wenn du keinen Anwalt nimmst“, ist höchste Vorsicht geboten. Solche Aussagen dienen nur der Einschüchterung. Doch die Rechte auf nachehelichen Unterhalt lassen sich nicht einfach abkaufen oder wegdiskutieren.
Rechtlicher Beistand schützt
Gerade in gesundheitlich schwierigen Situationen schützt ein erfahrener Anwalt vor ungleichen Verhandlungen. Veronika hätte sonst keine realistische Chance, sich gegen juristische Tricks oder emotionale Erpressung zu wehren.
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Rentenansprüche fair teilen
Der Versorgungsausgleich nach § 1587 BGB sorgt dafür, dass die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche geteilt werden. Bei Veronika ist das essenziell, da ihre eigene Rente durch Krankheit und Teilzeit klein ausfällt. Der Ausgleich kann ihre Altersarmut verhindern.
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Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Niemand muss aus Kostengründen auf Unterhalt verzichten. Wer wenig Einkommen hat, kann beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Und mit Prozesskostenhilfe lässt sich sogar ein Gerichtsverfahren finanzieren – ohne eigenes Geld.
Aktiv werden statt hoffen
Wer schweigt, verzichtet. Wer handelt, schützt sich. Veronika darf – trotz Krankheit, Schwäche und Angst – nicht passiv bleiben. Nur durch eigenes Engagement kann sie ihre Rechte sichern. Unterstützung gibt es – aber man muss sie einfordern.
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Die Ehe ist vorbei, die Verantwortung bleibt. So sieht es das deutsche Recht. Wer gemeinsam gelebt, entschieden und verzichtet hat, darf nicht allein gelassen werden. Veronika hat einen Anspruch – nicht auf Mitleid, sondern auf Gerechtigkeit.
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Wer wie Veronika jahrzehntelang in einer Ehe zurückgesteckt, unterstützt und sich selbst dabei wirtschaftlich geschwächt hat, darf am Ende nicht mit leeren Händen dastehen – ganz gleich, ob der andere „neu anfangen“ möchte oder nicht. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist nicht bloß ein moralischer Wunsch, sondern ein rechtlich verankerter Schutzmechanismus gegen Ungerechtigkeit und Altersarmut. Vor allem bei gesundheitlicher Einschränkung, langer Ehedauer und klaren ehebedingten Nachteilen ist der Nachehelicher Unterhalt Anspruch nicht nur berechtigt – er ist notwendig. Wer betroffen ist, sollte seine Rechte kennen, einfordern und sich dabei nicht einschüchtern lassen.
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Was genau ist nachehelicher Unterhalt?
Nachehelicher Unterhalt ist eine finanzielle Leistung eines Ehepartners an den anderen nach der Scheidung, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen vorliegen, z. B. Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit.
Habe ich auch nach langer Ehe automatisch Anspruch?
Nein, automatisch nicht. Aber je länger die Ehe dauerte, desto wahrscheinlicher sind sogenannte ehebedingte Nachteile – und genau diese begründen oft den Nachehelicher Unterhalt Anspruch.
Spielt Krankheit bei der Entscheidung eine Rolle?
Ja, eine erhebliche Rolle. Wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten können, besteht laut § 1572 BGB ein Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung.
Muss ich mein eigenes Vermögen zuerst verbrauchen?
Nein. Das Vermögen darf nur „schonend“ verwertet werden. Sie müssen Ihre Altersvorsorge oder Rücklagen nicht vollständig aufbrauchen, bevor Sie Anspruch auf Unterhalt haben.
Was ist der Unterschied zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt?
Trennungsunterhalt wird während des Trennungsjahres gezahlt, nachehelicher Unterhalt beginnt ab der rechtskräftigen Scheidung – beide müssen aktiv eingefordert werden.
Gilt mein Anspruch auch ohne Kinder?
Ja. Kinder spielen keine Rolle bei der Beurteilung des Unterhaltsanspruchs wegen Krankheit, Alter oder langer Ehedauer.
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Solche Aussagen sind rechtlich irrelevant und dienen nur der Einschüchterung. Lassen Sie sich nicht erpressen, sondern holen Sie sich rechtliche Unterstützung.
Wie kann ich mir rechtliche Hilfe leisten?
Über Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht können Sie kostenlose oder stark vergünstigte rechtliche Beratung und Vertretung erhalten.
Wird mein Rentenanspruch auch aufgeteilt?
Ja. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Partner gerecht geteilt.
Wie oft kann ich den nachehelichen Unterhalt überprüfen lassen?
Solange sich Ihre Lebensumstände wesentlich verändern – z. B. durch Genesung oder neue Einkünfte –, kann eine Anpassung des Unterhalts geprüft werden. Umgekehrt gilt das auch für den Ex-Partner.
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