Kindesunterhalt kann zur finanziellen Belastung werden – vor allem, wenn man selbst kaum über die Runden kommt. Doch darf man einen Minijob machen, ohne mehr Unterhalt zahlen zu müssen? Hier gibt’s die Antworten.
Minijob und Kindesunterhalt – ein echter Konflikt
Ein Vater steht vor dem finanziellen Abgrund: 2800 € netto im Monat, aber kaum Spielraum. 750 € Kindesunterhalt, 120 € Kita-Kosten, 650 € Miete, 250 € Autokredit und noch 100 € Schuldenrückzahlung. Was bleibt, sind magere 50 bis 100 € monatlich für das eigene Leben.
Auf der anderen Seite lebt die Exfrau in einer schuldenfreien Wohnung, mit stabilem Beamtengehalt, Vermögen, Kindergeld und einem neuen Partner. Sie bekommt netto rund 3560 € monatlich zur Verfügung – deutlich mehr als der Vater, obwohl die Kinder bei ihr wohnen. Emotional fühlt sich der Mann ausgenutzt und wirtschaftlich entmachtet.
Sein Wunsch ist verständlich: Ein Minijob soll helfen, endlich etwas für sich selbst zu haben – egoistisch, wie er sagt. Doch die Sorge bleibt: Muss er dann auch mehr Kindesunterhalt zahlen?
Einkommen und Kindesunterhalt – was zählt?
Die Berechnung des Kindesunterhalts richtet sich nach dem sogenannten „bereinigten Nettoeinkommen“. Dazu gehören grundsätzlich alle regelmäßigen Einnahmen – auch ein Minijob, selbst wenn dieser steuerfrei ist (§ 1603 BGB).
Relevant ist aber nicht nur das Brutto- oder Nettoeinkommen, sondern auch, ob man dadurch in eine höhere Stufe der Düsseldorfer Tabelle rutscht. Denn jede Stufe bedeutet einen höheren Kindesunterhalt.
Einkommensgrenzen in der Düsseldorfer Tabelle
Für zwei Kinder (4 und 5 Jahre alt) liegt der Mindestunterhalt bei rund 480 € pro Kind. Bei einem bereinigten Nettoeinkommen bis ca. 2500 € bleibt man meist in der niedrigsten Stufe. Sobald aber durch einen Minijob z. B. 520 € dazukommen, kann man über die Grenze rutschen – und müsste mehr zahlen.
Selbstbehalt nicht vergessen
Der Selbstbehalt – also der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens zusteht – liegt bei 1.280 € für Erwerbstätige (§ 1603 Abs. 1 BGB i.V.m. Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte). Solange dieser gewahrt ist, kann der Rest für den Kindesunterhalt herangezogen werden.
Muss ein Minijob angegeben werden?
Ja, denn es besteht Auskunftspflicht gegenüber dem anderen Elternteil (§ 1605 BGB). Wer ein Einkommen verschweigt, riskiert nicht nur zivilrechtliche Konsequenzen, sondern auch strafrechtliche Folgen wegen Betrug (§ 263 StGB) oder falscher eidesstattlicher Versicherung (§ 156 StGB).
Steuerfreiheit heißt nicht Unsichtbarkeit
Auch wenn der Minijob nicht auf der Steuererklärung auftaucht, wird er bei Auskünften über das Einkommen (z. B. in Unterhaltsverfahren) mit einbezogen. Arbeitgeber melden Minijobs zudem an die Minijob-Zentrale – über kurz oder lang kann das entdeckt werden.
Gibt es legale Wege, die Anrechnung zu vermeiden?
Grundsätzlich kann mit der Expartnerin eine außergerichtliche Vereinbarung getroffen werden, dass das Einkommen aus dem Minijob nicht angerechnet wird. Dies ist aber nur möglich, wenn sie dem zustimmt – rechtlich bindend ist so eine Abrede nur begrenzt.
Vereinbarung mit Einschränkungen
Selbst wenn sich beide einig sind, dass das Zusatzeinkommen außen vor bleibt, kann das Jugendamt oder ein Gericht später dennoch eine Neubewertung vornehmen, falls sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ändern oder das Wohl der Kinder gefährdet ist.
Emotionen verstehen – aber rechtlich trennen
Der Gedanke, dass die Exfrau „im Geld schwimmt“, während man selbst kämpft, ist menschlich nachvollziehbar. Aber Kindesunterhalt bemisst sich nicht am Lebensstandard der Mutter oder an der Fairness, sondern an den objektiven Bedarfen des Kindes.
Persönliche Schulden zählen nicht
Schulden, selbst wenn sie nachvollziehbar sind (wie Autokredit oder Ratenzahlung), mindern das unterhaltsrelevante Einkommen nur dann, wenn sie unvermeidbar oder existenziell notwendig sind – was selten der Fall ist.
Fazit
Ein Minijob kann helfen, finanziell durchzuatmen – aber er muss offen kommuniziert und rechtlich sauber behandelt werden. Wer ihn verschweigt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern untergräbt auch das Vertrauensverhältnis in der Unterhaltsfrage. Besser ist es, offen über Lösungen zu sprechen – auch wenn das manchmal schwerfällt. Denn am Ende geht es nicht um Rache oder Gerechtigkeit, sondern um das Wohl der Kinder.
Alleiniges Aufenthaltsrecht beantragen – Was du wissen muss 👆FAQ
Gilt ein steuerfreier Minijob als Einkommen?
Ja, auch ein steuerfreier Minijob wird beim bereinigten Nettoeinkommen berücksichtigt.
Kann ich einen Minijob geheim halten, ohne entdeckt zu werden?
Das ist rechtlich riskant. Arbeitgeber melden Minijobs an die Minijob-Zentrale. Bei Auskunftspflicht wird Verschweigen zum Problem.
Was passiert, wenn ich den Minijob verschweige?
Das kann als Betrug (§ 263 StGB) oder falsche Versicherung (§ 156 StGB) gewertet werden und auch zivilrechtliche Folgen haben.
Gibt es legale Möglichkeiten, den Minijob nicht anrechnen zu lassen?
Nur durch freiwillige Vereinbarung mit der Ex – aber auch das ist nicht rechtlich verbindlich gegenüber Dritten wie dem Jugendamt.
Muss ich bei einem Minijob automatisch mehr Unterhalt zahlen?
Nicht zwingend. Erst wenn du dadurch in eine höhere Einkommensgruppe rutschst, ändert sich der Unterhalt.
Können persönliche Schulden mein unterhaltsrelevantes Einkommen senken?
Nur wenn sie unabwendbar und existenziell notwendig sind – was bei Konsumschulden selten zutrifft.
Hat das Einkommen des neuen Partners meiner Ex Einfluss?
Nein, Unterhaltspflicht besteht allein zwischen Eltern und Kindern, nicht mit dem neuen Partner.
Spielt das Vermögen meiner Ex eine Rolle beim Kindesunterhalt?
Nein, Kindesunterhalt richtet sich nicht nach dem Vermögen des betreuenden Elternteils.
Was ist der Selbstbehalt und wie hoch ist er?
Der Selbstbehalt liegt bei 1.280 € für Erwerbstätige – das ist der Betrag, der dir mindestens zum Leben bleiben muss.
Wie kann ich mich gegen eine zu hohe Unterhaltsforderung wehren?
Durch Antrag auf Abänderung beim Familiengericht, gestützt auf aktuelle Einkommens- und Belastungsnachweise.
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