Versorgungsausgleich Scheidung Ab Wann

Der Versorgungsausgleich ist ein zentraler Bestandteil einer Scheidung, der oft Fragen aufwirft: Ab wann greift er eigentlich, und was bedeutet das für die Beteiligten? Dieses Thema ist entscheidend, da es die finanzielle Zukunft beider Partner maßgeblich beeinflussen kann. In diesem Artikel klären wir, wann der Versorgungsausgleich in Kraft tritt und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen. Lassen Sie uns die Details genauer betrachten.

Grundlagen

Definition

Bedeutung

Der Versorgungsausgleich ist eine wesentliche Regelung im deutschen Familienrecht, die sicherstellt, dass bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gerecht zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt werden. Diese Regelung ist in den Paragraphen des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) fest verankert. Der Gesetzgeber hat diesen Ausgleich eingeführt, um sicherzustellen, dass die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche, die oft das größte Vermögen eines Paares darstellen, nicht einseitig verteilt werden. Diese gesetzliche Regelung spiegelt das Prinzip der ehelichen Solidarität wider, bei dem beide Partner gleichberechtigt an den während der Ehe erworbenen Vermögenswerten teilhaben sollen.

Kriterien

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs hängt von verschiedenen Kriterien ab. Zunächst muss die Ehe mindestens drei Jahre bestanden haben, damit der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Dies ist in § 3 Abs. 3 VersAusglG festgelegt. Darüber hinaus werden sämtliche während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie aus gesetzlicher, betrieblicher oder privater Vorsorge stammen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass der Versorgungsausgleich in der Regel im Rahmen der Scheidungsfolgenregelung zusammen mit der Scheidung beim Familiengericht beantragt wird. Die Berechnung der Ansprüche erfolgt durch den sogenannten Quasi-Splitting, bei dem die erworbenen Ansprüche rechnerisch halbiert und auf beide Partner verteilt werden.

Ursprung

Geschichte

Die Geschichte des Versorgungsausgleichs reicht zurück in die 1970er Jahre, als die gesellschaftlichen Veränderungen und das zunehmende Bewusstsein für die Gleichberechtigung der Geschlechter zu einer Reform des Familienrechts führten. Bis 1977 war es in Deutschland üblich, dass die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche bei einer Scheidung nicht ausgeglichen wurden, was häufig zu einer ungleichen Verteilung der Altersvorsorge führte. Mit der Einführung des Versorgungsausgleichs durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts im Jahr 1977 wurde ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung unternommen. Die Reform zielte darauf ab, den wirtschaftlichen Nachteil auszugleichen, den ein Ehepartner durch die ehebedingte Erwerbsaufgabe erleiden könnte.

Ziel

Das Hauptziel des Versorgungsausgleichs besteht darin, eine gleichmäßige Verteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zu gewährleisten. Diese Maßnahme soll verhindern, dass ein Ehepartner, der möglicherweise seine berufliche Karriere zugunsten der Familie zurückgestellte, im Alter benachteiligt wird. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die Ehe eine wirtschaftliche Gemeinschaft darstellt, in der beide Partner gleichermaßen von den während der Ehe erworbenen Vermögensvorteilen profitieren sollten. Der Versorgungsausgleich ist ein Ausdruck von Gerechtigkeit und Solidarität innerhalb der ehelichen Gemeinschaft und trägt wesentlich zur finanziellen Sicherheit beider Partner im Alter bei.

Zweck

Absicherung

Rente

Ein zentraler Zweck des Versorgungsausgleichs ist die Absicherung der Rentenansprüche beider Ehepartner. In vielen Ehen übernimmt ein Partner häufig die Rolle des Hauptverdieners, während der andere Partner sich um den Haushalt und die Erziehung der Kinder kümmert. Diese traditionelle Rollenverteilung kann im Falle einer Scheidung zu erheblichen Ungerechtigkeiten führen, wenn keine Regelung für den Ausgleich der Rentenanwartschaften existiert. Durch den Versorgungsausgleich wird sichergestellt, dass beide Partner im Alter eine angemessene Altersversorgung erhalten, unabhängig davon, wie die beruflichen und familiären Aufgaben während der Ehe verteilt waren.

Ausgleich

Gleichheit

Der Versorgungsausgleich fördert die Gleichheit zwischen den Ehepartnern, indem er die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche fair aufteilt. Dies ist besonders wichtig in einer Gesellschaft, die sich zunehmend für Gleichberechtigung und Chancengleichheit einsetzt. Der Ausgleich der Rentenanwartschaften ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Bemühungen, da er sicherstellt, dass kein Partner aufgrund seiner Rolle in der Ehe wirtschaftlich benachteiligt wird. Der Versorgungsausgleich ist somit ein wichtiges Instrument, um die wirtschaftliche Autonomie beider Partner zu gewährleisten und die Chancengleichheit in der Ehe zu fördern.

Partner

Der Versorgungsausgleich stärkt auch die Partnerschaft, indem er die finanzielle Verantwortung und die wirtschaftlichen Vorteile der Ehe gleichmäßig verteilt. Dadurch wird das Bewusstsein für die Bedeutung der gemeinsamen wirtschaftlichen Planung und Vorsorge geschärft. Beide Partner werden ermutigt, ihre Renten- und Vorsorgeplanung aktiv zu gestalten und sich ihrer finanziellen Rechte und Pflichten bewusst zu sein. Der Versorgungsausgleich trägt somit dazu bei, eine ausgewogene und faire Partnerschaft zu fördern, in der beide Partner gleichermaßen von den Vorteilen der Ehe profitieren.

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Prozess

Einleitung

Der Prozess des Versorgungsausgleichs bei einer Scheidung ist ein entscheidender Aspekt, der oft als komplex und undurchsichtig wahrgenommen wird. Es handelt sich um einen rechtlich geregelten Vorgang, der das Ziel hat, die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gerecht zwischen den Ehepartnern aufzuteilen. Die Gesetzgebung, insbesondere das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), bietet die rechtliche Grundlage für diesen Prozess. Doch wie genau läuft dieser Prozess ab? Welche Schritte sind erforderlich, und welche Instanzen sind in den Entscheidungsprozess eingebunden? In diesem Abschnitt beleuchten wir den Ablauf des Versorgungsausgleichs und geben Ihnen einen detaillierten Überblick über den gesamten Prozess.

Antrag

Erforderlich

Der erste Schritt im Prozess des Versorgungsausgleichs ist das Stellen eines Antrags, der in der Regel automatisch im Zuge des Scheidungsverfahrens erfolgt. Nach § 137 Abs. 2 des Familienverfahrensgesetzes (FamFG) wird der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchgeführt, das heißt, es ist kein gesonderter Antrag durch die Beteiligten erforderlich. Dennoch müssen die Ehepartner ihre Versorgungsträger, also Rentenversicherungen und andere Versorgungseinrichtungen, über die bevorstehende Scheidung informieren. Diese sind verpflichtet, die relevanten Daten über die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften zu übermitteln. Diese Daten bilden die Grundlage für die Berechnung des Versorgungsausgleichs. Ohne vollständige und korrekte Informationen der Versorgungsträger kann der Ausgleich nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Verfahren

Schritte

Der Ablauf des Versorgungsausgleichsverfahrens ist in mehreren Schritten gegliedert. Zunächst erfolgt die Informationsbeschaffung durch das Familiengericht, das die Versorgungsträger auffordert, die relevanten Daten zu übermitteln. Dazu gehören Angaben über die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften und deren Wert. Sobald diese Informationen vorliegen, werden sie von einem Sachbearbeiter geprüft und bewertet. Es erfolgt eine Berechnung der Differenz zwischen den Anwartschaften beider Ehepartner. Sollten Unklarheiten oder Differenzen auftreten, kann das Gericht weitere Ermittlungen anordnen, um den tatsächlichen Wert der Ansprüche zu klären. Der gesamte Prozess ist darauf ausgelegt, eine gerechte Verteilung der Rentenanwartschaften zu gewährleisten, wobei das Ziel die Herstellung der wirtschaftlichen Gleichstellung beider Partner ist.

Instanzen

Im Prozess des Versorgungsausgleichs sind mehrere Instanzen beteiligt, die sicherstellen, dass der gesamte Vorgang rechtlich korrekt und fair abläuft. Hauptverantwortlich ist das Familiengericht, das den Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung regelt. Die Versorgungsträger sind verpflichtet, genaue und umfassende Informationen über die Anwartschaften zu liefern. Bei Unstimmigkeiten können weitere Instanzen, wie Gutachter oder Sachverständige, hinzugezogen werden, um fachkundige Bewertungen abzugeben. In einigen Fällen kann es notwendig sein, dass die betroffenen Parteien selbst Stellungnahmen oder Ergänzungen zu ihren Ansprüchen abgeben. Sollte es zu keiner Einigung kommen oder Unstimmigkeiten auftreten, kann der Fall in die nächste Instanz gehen, wobei das Oberlandesgericht als Berufungsinstanz dient. Dieser mehrstufige Prozess gewährleistet, dass der Versorgungsausgleich sowohl gründlich als auch gerecht durchgeführt wird.

Entscheidung

Richter

Urteil

Die Entscheidung im Versorgungsausgleichsverfahren wird letztendlich vom zuständigen Richter am Familiengericht getroffen. Dieser prüft die vorgelegten Daten und Berechnungen und entscheidet auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben und der vorliegenden Informationen über die Aufteilung der erworbenen Rentenansprüche. Der Richter hat dabei die Aufgabe, nicht nur die formalen Anforderungen zu berücksichtigen, sondern auch die individuellen Umstände des Falls zu prüfen. Die Entscheidung wird in Form eines Urteils festgehalten, das sowohl die Berechnung als auch die Verteilung der Ansprüche detailliert beschreibt. Dieses Urteil ist bindend und bildet die Grundlage für die Umsetzung des Ausgleichs. In Fällen, in denen einer der Ehepartner mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit, Berufung einzulegen.

Ergebnis

Verteilung

Das Ergebnis des Versorgungsausgleichs ist die gerechte Verteilung der Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern. Diese Verteilung erfolgt in Form von Ausgleichswerten, die auf die Konten der jeweiligen Versorgungsträger der Partner übertragen werden. Ziel ist es, dass beide Partner nach der Scheidung über vergleichbare Rentenansprüche verfügen, um die wirtschaftlichen Folgen der Ehezeit auszugleichen. Die genaue Verteilung hängt von der Höhe der während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften ab. Es wird ein sogenannter Ausgleichswert ermittelt, der die Differenz der Ansprüche darstellt und entsprechend aufgeteilt wird.

Anpassung

Eine besondere Herausforderung im Versorgungsausgleich ist die Anpassung der Ansprüche an mögliche Veränderungen. Sollten sich nachträglich Änderungen in der Berechnung oder den Voraussetzungen ergeben, besteht die Möglichkeit der Anpassung des Versorgungsausgleichs. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Informationen nachträglich bekannt werden oder sich die rechtlichen Grundlagen ändern. Ein Antrag auf Anpassung muss beim zuständigen Familiengericht gestellt werden, das die Notwendigkeit der Anpassung prüft und gegebenenfalls eine Änderung der ursprünglichen Entscheidung vornimmt. Diese Flexibilität im Verfahren stellt sicher, dass der Versorgungsausgleich den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht und gerecht bleibt.

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Rechte

Beteiligte

Partner

Interessen

In einem Versorgungsausgleich sind die Partner die zentralen Figuren. Ihre Interessen stehen oft im Zentrum der Verhandlungen und Entscheidungen. Beide Partner haben das Recht, über die Aufteilung ihrer Rentenanwartschaften informiert zu werden. Diese Anwartschaften, also die noch nicht in Anspruch genommenen Rentenansprüche, die während der Ehezeit erworben wurden, sind ein wesentlicher Bestandteil des Versorgungsausgleichs. Hierbei handelt es sich um den Ausgleich der Versorgungsansprüche, um nach einer Scheidung eine gerechte Verteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zu gewährleisten. Gemäß § 1587 BGB wird der Ausgleich durchgeführt, um sicherzustellen, dass beide Ehepartner für ihre während der Ehe erbrachten Leistungen angemessen berücksichtigt werden. Die Interessen beider Partner können stark variieren, je nachdem, ob sie selbst erwerbstätig waren oder sich der Haushaltsführung gewidmet haben. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass beide Partner in diesem Prozess ihre Rechte und Pflichten verstehen, um ihre jeweiligen Interessen optimal zu wahren.

Anwälte

Beratung

Anwälte spielen eine entscheidende Rolle im Versorgungsausgleich. Sie sind nicht nur Berater, sondern auch Vertreter ihrer Mandanten in gerichtlichen Verfahren. Ihre Aufgabe ist es, die Rechte ihrer Klienten zu schützen und ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Dies umfasst die Erklärung komplexer rechtlicher Begriffe und Vorgänge, wie zum Beispiel die genaue Berechnung der Rentenanwartschaften. Für viele Menschen kann der Versorgungsausgleich ein kompliziertes Thema sein, und hier kommt die Expertise der Anwälte ins Spiel. Sie erklären den Prozess, die rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) und helfen ihren Mandanten, die für sie beste Lösung zu finden. Die Beratung durch einen Anwalt ist oft der erste Schritt, um die eigenen Ansprüche zu verstehen und durchzusetzen.

Verhandlung

Die Verhandlung ist ein weiterer Bereich, in dem Anwälte eine Schlüsselrolle spielen. Sie vertreten ihre Mandanten in den Verhandlungen über den Versorgungsausgleich und sorgen dafür, dass die Interessen ihrer Klienten gewahrt bleiben. In der Regel handelt es sich um eine komplexe Auseinandersetzung, bei der es um die gerechte Aufteilung der während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften geht. Anwälte nutzen hier ihre Fachkenntnisse, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die Höhe der Anwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden, und die jeweilige Lebenssituation der Partner. Ein erfahrener Anwalt kann dabei helfen, eine Einigung zu erzielen, die für beide Seiten akzeptabel ist und die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen fair erscheint.

Ansprüche

Renten

Berechnung

Die Berechnung der Rentenansprüche im Rahmen des Versorgungsausgleichs ist ein komplexer Prozess. Hierbei wird ermittelt, welche Anwartschaften während der Ehezeit erworben wurden und wie diese gerecht zwischen den Partnern aufgeteilt werden können. Gemäß § 1587a BGB erfolgt die Berechnung auf Basis der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Dazu zählen gesetzliche Renten, betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen und weitere Formen der Altersvorsorge. Die exakte Berechnung nimmt die Rentenversicherungsträger vor, die alle relevanten Daten zusammenstellen und die jeweilige Höhe der Anwartschaften ermitteln. Diese Berechnung ist ausschlaggebend dafür, wie die Ansprüche letztlich unter den Ehepartnern verteilt werden. Es ist wichtig, dass alle relevanten Informationen korrekt und vollständig angegeben werden, um eine faire Berechnung zu gewährleisten.

Vermögen

Aufteilung

Neben den Rentenanwartschaften spielt auch das Vermögen eine Rolle im Versorgungsausgleich. Die Aufteilung des Vermögens erfolgt in der Regel im Zugewinnausgleich, der ebenfalls Teil des Scheidungsprozesses ist. Hierbei wird der während der Ehe erworbene Zugewinn, also die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen beider Partner, ausgeglichen. Dieser Prozess ist oft mit Emotionen verbunden, da es um den finanziellen Fortbestand nach der Ehe geht. Die Partner müssen sich darüber einig werden, wie das gemeinsame Vermögen, zu dem auch finanzielle Anlagen oder wertvolle Gegenstände gehören können, gerecht verteilt wird. Anwälte und Finanzberater können in diesem Prozess wertvolle Unterstützung leisten, indem sie eine objektive Bewertung der Vermögenswerte vornehmen und Vorschläge für eine gerechte Aufteilung unterbreiten.

Immobilien

Immobilien stellen häufig einen bedeutenden Vermögensposten dar und sind daher ein zentraler Punkt bei der Aufteilung im Rahmen des Versorgungsausgleichs. Der Wert einer Immobilie wird in der Regel durch einen Gutachter ermittelt, um eine faire Verteilung zu gewährleisten. Es kann vorkommen, dass einer der Partner im gemeinsamen Haus wohnen bleiben möchte, während der andere auszahlt wird. Eine solche Entscheidung erfordert nicht nur finanzielle Überlegungen, sondern auch emotionale. Der Besitz einer Immobilie kann für die Stabilität und Zukunftsplanung eine wichtige Rolle spielen, weshalb bei der Entscheidungsfindung alle Aspekte sorgfältig abgewogen werden sollten. Die rechtlichen Grundlagen für die Aufteilung von Immobilien sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, und es ist ratsam, sich bei der Aufteilung von einem Anwalt unterstützen zu lassen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

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FAQ

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich ist ein rechtliches Verfahren, das bei einer Scheidung durchgeführt wird, um die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern auszugleichen. Dies bedeutet, dass beide Parteien jeweils die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche des anderen erhalten. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG). Ziel dieses Ausgleichs ist es, eine Gleichstellung der Ehepartner im Hinblick auf ihre Altersvorsorge zu erreichen, da oft ein Partner während der Ehe weniger Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und somit auch weniger Rentenansprüche aufbauen konnte.

Ab wann wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?

Der Versorgungsausgleich wird in der Regel im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchgeführt. Sobald der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wurde, leitet das Gericht das Ausgleichsverfahren ein. Hierbei ist entscheidend, dass der Versorgungsausgleich nur für die Zeit der Ehe durchgeführt wird, also vom Tag der Eheschließung bis zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Der genaue Zeitpunkt der Durchführung hängt daher vom Fortschritt des Scheidungsverfahrens ab.

Welche Ansprüche werden im Versorgungsausgleich berücksichtigt?

Im Versorgungsausgleich werden alle Rentenanwartschaften berücksichtigt, die während der Ehezeit erworben wurden. Dazu zählen gesetzliche Rentenversicherungen, betriebliche Altersvorsorgen und private Rentenversicherungen. Auch Anwartschaften aus berufsständischen Versorgungswerken, wie zum Beispiel für Ärzte oder Rechtsanwälte, werden mit einbezogen. Wichtig ist, dass nur die während der Ehezeit erworbenen Anrechte ausgeglichen werden. Anrechte, die vor der Ehezeit oder nach der Zustellung des Scheidungsantrags erworben wurden, bleiben unberücksichtigt.

Gibt es Ausnahmen vom Versorgungsausgleich?

Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen ein Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird. Gemäß § 3 VersAusglG kann von einem Versorgungsausgleich abgesehen werden, wenn die Ehezeit nicht länger als drei Jahre gedauert hat und beide Ehepartner dem Verzicht auf den Ausgleich zustimmen. Des Weiteren kann ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, wenn er aufgrund besonderer Umstände grob unbillig wäre. Solche Umstände können zum Beispiel vorliegen, wenn ein Ehepartner schwerwiegendes Fehlverhalten während der Ehe gezeigt hat.

Was passiert, wenn ein Partner im Ausland lebt?

Leben die Ehepartner in unterschiedlichen Ländern, kann der Versorgungsausgleich komplizierter werden. Der deutsche Versorgungsausgleich gilt grundsätzlich für alle in Deutschland erworbenen Rentenanwartschaften. Sollten jedoch auch im Ausland Rentenanwartschaften bestehen, können zusätzlich internationale Abkommen oder ausländische Rechtsprechungen eine Rolle spielen. Es ist ratsam, in solchen Fällen einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, der sich mit den jeweiligen internationalen Aspekten auskennt.

Wie lange dauert der Versorgungsausgleich?

Die Dauer des Versorgungsausgleichs ist abhängig von der Komplexität der individuellen Rentenanwartschaften sowie der Kooperation der beteiligten Parteien. In der Regel kann das Verfahren mehrere Monate in Anspruch nehmen, da alle relevanten Anrechte ermittelt und bewertet werden müssen. Verzögerungen können auftreten, wenn beispielsweise Auskünfte von Rentenversicherungsträgern oder anderen Versorgungseinrichtungen eingeholt werden müssen. Eine zügige Bearbeitung wird erleichtert, wenn beide Parteien alle erforderlichen Informationen zeitnah bereitstellen.

Können Ehepartner den Versorgungsausgleich vermeiden?

Ehepartner können den Versorgungsausgleich durch einen sogenannten Ehevertrag ausschließen oder modifizieren. In einem Ehevertrag können die Partner im Vorfeld der Ehe oder während der Ehe Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich treffen. Solche Vereinbarungen müssen notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Allerdings prüft das Familiengericht im Scheidungsverfahren, ob die getroffenen Vereinbarungen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle standhalten. Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist also nicht in jedem Fall möglich, vor allem wenn er zu einer einseitigen Benachteiligung eines Ehepartners führen würde.

Wie wirkt sich der Versorgungsausgleich auf die Rentenhöhe aus?

Der Versorgungsausgleich kann direkte Auswirkungen auf die Rentenhöhe beider Ehepartner haben. Durch den Ausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Partner gleichmäßig verteilt. Dies kann dazu führen, dass der Partner, der weniger gearbeitet hat, eine höhere Rente erhält, während der Partner mit den ursprünglich höheren Anwartschaften eine niedrigere Rente bezieht. Ziel ist es jedoch, eine faire Verteilung der Altersvorsorgeansprüche zu gewährleisten und die wirtschaftlichen Nachteile, die durch eine geringere Erwerbstätigkeit während der Ehe entstanden sind, auszugleichen.

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