Zugewinn Gemeinschaftskonto Scheidung – genau hier entsteht oft Streit, wenn ein Ehepartner bereits mit einer neuen Partnerin ein gemeinsames Konto führt. Was passiert mit dem Guthaben zum Stichtag? Wird es einfach hälftig zwischen den Noch-Eheleuten geteilt, oder bleibt der neue Partner davon unberührt? Die rechtliche Lage ist klarer, als viele denken, aber die Details entscheiden über viel Geld.
Fallbeispiel mit neuem Gemeinschaftskonto
Ein Mann lebt seit einiger Zeit getrennt von seiner Ehefrau und hat mit seiner neuen Partnerin ein Gemeinschaftskonto eröffnet. Beide zahlen dort regelmäßig ein, nutzen es für gemeinsame Ausgaben und zum Stichtag der Zugewinnausgleichsberechnung befinden sich 2.500 Euro darauf. Das Konto läuft auf beide Namen. Die Ehefrau fordert nun im Rahmen der Scheidung Auskunft über das Vermögen und fragt, ob auch dieses Konto beim Zugewinnausgleich berücksichtigt wird.
Vermögenszuordnung bei Kontogemeinschaft
Rechtlich wird zunächst geprüft, wem das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto tatsächlich zuzuordnen ist. Nach § 430 BGB sind die Kontoinhaber grundsätzlich zu gleichen Teilen berechtigt, sofern nichts anderes nachweisbar ist. Das bedeutet: Ohne weiteren Beleg würde man dem Mann und der neuen Partnerin je 1.250 Euro zurechnen.
Relevanz für den Zugewinnausgleich
Im Zugewinnausgleich (§§ 1373 ff. BGB) wird das Endvermögen jedes Ehegatten zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags ermittelt. Der Anteil des Mannes am Gemeinschaftskonto ist Teil seines Endvermögens, sofern er nicht nachweisen kann, dass es sich um Vermögen der neuen Partnerin handelt. Der andere Anteil gehört der neuen Partnerin und ist nicht ausgleichspflichtig.
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Zugewinnausgleich nach BGB
Der Zugewinnausgleich beruht auf § 1378 BGB: Jeder Ehegatte behält sein Anfangsvermögen und muss den Zugewinn mit dem anderen teilen. Das Gemeinschaftskonto mit einer Dritten wird hier nicht pauschal dem Ehemann zugerechnet, sondern nur sein Anteil.
Eigentumsvermutung bei Gemeinschaftskonten
Nach ständiger Rechtsprechung (z. B. BGH, Urteil vom 29.01.2003 – XII ZR 289/01) gilt eine hälftige Miteigentumsvermutung, sofern keine klare vertragliche oder tatsächliche Zuordnung besteht. Wer eine andere Quote behauptet, muss dies beweisen.
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Offenlegungspflicht und Belege
Der Ehemann muss im Rahmen der Auskunftspflicht nach § 1379 BGB auch dieses Konto offenlegen. Um Streit zu vermeiden, sollte er Kontoauszüge vorlegen, aus denen die Zahlungen und Verwendungen erkennbar sind.
Nachweis von Drittvermögen
Falls ein höherer Anteil der neuen Partnerin gehört, muss dies belegbar sein, etwa durch Überweisungsbelege, Gehaltsnachweise oder eine klare schriftliche Vereinbarung. Fehlen solche Beweise, wird der hälftige Anteil unterstellt.
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Frühzeitige Trennung der Finanzen
Um Diskussionen zu verhindern, sollten während einer laufenden Ehe keine großen Beträge auf Gemeinschaftskonten mit Dritten geführt werden. Andernfalls besteht immer das Risiko, dass Teile davon in den Zugewinnausgleich fallen.
Rechtliche Beratung nutzen
Gerade bei Mischkonten mit Dritten lohnt sich eine anwaltliche Beratung, um Belege korrekt zusammenzustellen und spätere Nachteile zu vermeiden. Dies ist besonders wichtig, wenn sich hohe Summen auf solchen Konten befinden.
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Schenkungen und zweckgebundene Zahlungen
Guthaben, das nachweislich von der neuen Partnerin als Schenkung oder für einen bestimmten Zweck eingebracht wurde, gehört nicht in den Zugewinnausgleich. Der Nachweis muss jedoch lückenlos geführt werden.
Vermögen aus der Zeit vor der Ehe
Beträge, die aus dem Anfangsvermögen des Ehemanns stammen, werden zwar im Endvermögen erfasst, wirken sich aber nicht auf den Ausgleich aus, da sie in die Berechnung des Zugewinns einfließen.
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Beim Thema Zugewinn Gemeinschaftskonto Scheidung kommt es entscheidend darauf an, wem das Guthaben rechtlich zugeordnet werden kann. Ein Gemeinschaftskonto mit einer neuen Partnerin wird nicht automatisch vollständig in den Zugewinnausgleich einbezogen. Maßgeblich ist der hälftige Miteigentumsanteil des Ehepartners, sofern nichts anderes nachweisbar ist. Wer eine andere Vermögensverteilung geltend machen möchte, muss dies mit eindeutigen Belegen belegen. Frühzeitige Dokumentation und klare finanzielle Trennung können spätere Streitigkeiten vermeiden und sorgen dafür, dass der Zugewinn korrekt ermittelt wird.
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Muss ein Gemeinschaftskonto mit neuem Partner immer offengelegt werden?
Ja, im Zugewinnverfahren besteht eine umfassende Auskunftspflicht. Auch Konten mit Dritten müssen genannt werden, wenn der Ehepartner dort Inhaber ist.
Wird das gesamte Guthaben beim Zugewinn berücksichtigt?
Nein, in der Regel nur der hälftige Anteil des Ehepartners. Eine andere Quote muss klar nachgewiesen werden.
Kann die neue Partnerin verhindern, dass ihr Anteil einbezogen wird?
Ja, wenn sie durch Belege wie Gehaltsnachweise oder Überweisungsbestätigungen nachweist, dass bestimmte Beträge ausschließlich ihr gehören.
Welche Beweise sind für die Vermögenszuordnung am wichtigsten?
Kontoauszüge, schriftliche Vereinbarungen zwischen den Kontoinhabern und Nachweise der Einzahlungen sind entscheidend, um den eigenen Anteil zu belegen.
Spielt es eine Rolle, wann das Gemeinschaftskonto eröffnet wurde?
Ja, wenn das Konto vor der Rechtshängigkeit der Scheidung eröffnet wurde, kann der Stichtag für die Bewertung relevant sein.
Was passiert, wenn keine Belege vorliegen?
Dann greift die gesetzliche Vermutung der hälftigen Eigentümerschaft, sodass der Ehepartner mit seinem Anteil in den Zugewinnausgleich einbezogen wird.
Können auch Schulden auf dem Gemeinschaftskonto berücksichtigt werden?
Ja, Schulden mindern das Endvermögen, sofern sie dem Ehepartner anteilig zugeordnet werden können.
Ist eine anwaltliche Beratung in solchen Fällen notwendig?
Sehr zu empfehlen, da die richtige Beweisführung und Darstellung des Zugewinns über finanzielle Vorteile oder Nachteile entscheiden kann.
Wie oft kommt es vor, dass neue Partner in Zugewinnausgleichsfälle verwickelt werden?
Häufiger als gedacht, insbesondere wenn die Finanzen vor der Scheidung nicht klar getrennt wurden.
Kann man ein bestehendes Gemeinschaftskonto während der Scheidung auflösen?
Ja, dies ist möglich, sollte aber transparent erfolgen und kann trotzdem dokumentationspflichtig sein, um spätere Vorwürfe zu vermeiden.
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