Anerkennungsverfahren Heirat und Scheidung erklärt

Anerkennungsverfahren Heirat und Scheidung – wer im Ausland geheiratet und sich auch dort scheiden lassen hat, muss in Deutschland häufig ein Anerkennungsverfahren durchlaufen. Besonders knifflig wird es, wenn der oder die Ex-Partnerin nicht mitwirken will oder sogar wichtige Dokumente zurückhält. Was kann man in solchen Fällen tun?

Voraussetzungen für eine gültige Ehe

Wer im Ausland heiratet, fragt sich oft: Muss diese Ehe in Deutschland anerkannt werden? Die kurze Antwort lautet: Nein – wenn die Eheschließung im Ausland nach dortigem Recht wirksam war, gilt sie grundsätzlich auch in Deutschland als gültig (§ 11 Absatz 1 Satz 1 EGBGB). Eine spezielle Anerkennung der Eheschließung ist daher nicht notwendig.

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Bedeutung der Scheidungsanerkennung

Während die Heirat also automatisch wirksam ist, sieht es bei der Scheidung anders aus. Eine im Ausland erfolgte Scheidung wird in Deutschland nur anerkannt, wenn sie einem formellen Anerkennungsverfahren unterzogen wird – und zwar gemäß § 107 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Ohne diese Anerkennung gilt man in Deutschland weiterhin als verheiratet.

Zuständigkeit für das Verfahren

Zuständig ist die Landesjustizverwaltung des Bundeslandes, in dem der oder die Antragstellende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In vielen Fällen wird das Verfahren jedoch zentral über das Oberlandesgericht geführt. In Bayern ist beispielsweise das OLG München dafür zuständig.

Erforderliche Unterlagen

Damit die Scheidung in Deutschland anerkannt werden kann, benötigt man unter anderem:

  • das rechtskräftige Scheidungsurteil (im Original oder in beglaubigter Abschrift)

  • eine Übersetzung durch eine vereidigte Person

  • gegebenenfalls eine Apostille oder Legalisation

  • Nachweis über die Eheschließung (Heiratsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie)

Und hier liegt das eigentliche Problem: Was tun, wenn der oder die Ex die Heiratsurkunde nicht herausgeben will?

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Was tun bei fehlender Heiratsurkunde?

Ein häufiger Streitpunkt ist, dass der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin sich weigert, Originaldokumente wie die Heiratsurkunde bereitzustellen. In dem Fall ist guter Rat teuer – aber es gibt Wege.

Zweitschrift beim ausländischen Standesamt

Zunächst sollte geprüft werden, ob man selbst eine Zweitschrift der Heiratsurkunde beim Standesamt des Heiratslandes beantragen kann. In Ecuador, wie im vorliegenden Fall, kann dies über das Registro Civil erfolgen. Meist ist dies auch möglich, ohne dass beide Eheleute zustimmen müssen – ein Nachweis der eigenen Beteiligung an der Ehe (z. B. durch einen Personalausweis und eine ecuadorianische Steuernummer) reicht oft aus.

Internationale Unterstützung

Wenn das Standesamt im Ausland eine Ausstellung verweigert, kann man sich an die deutsche Botschaft vor Ort wenden. Diese kann entweder vermitteln oder eine notarielle Erklärung aufnehmen, die später für das Anerkennungsverfahren genutzt wird. Auch eine ecuadorianische Kanzlei oder ein Dienstleister vor Ort kann hilfreich sein.

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Zustimmung der Ex-Partnerin zur Anerkennung?

Viele Antragstellerinnen befürchten, dass die Anerkennung der Scheidung nur mit Zustimmung des oder der Ex-Partnerin möglich ist. Doch das ist nicht der Fall. Die Zustimmung ist nicht zwingend erforderlich, wenn nachgewiesen werden kann, dass das ausländische Scheidungsverfahren fair und rechtsstaatlich durchgeführt wurde (§ 109 FamFG).

Wann ist die Zustimmung entbehrlich?

Zum Beispiel dann, wenn:

  • beide Ehepartner bei der Scheidung persönlich anwesend waren oder

  • der unterlegene Teil keine Rechtsmittel eingelegt hat

  • das Urteil rechtskräftig ist

Einseitige Blockadeversuche durch den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin können also nicht unbegrenzt verhindern, dass eine Scheidung auch in Deutschland anerkannt wird.

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Alternativen zur Heirat in Deutschland

Wenn das Anerkennungsverfahren sich stark verzögert oder blockiert wird, kann eine Heirat in der Schweiz oder einem anderen Land eine Lösung darstellen. Da die Schweiz die dortige Scheidung bereits anerkannt hat, können beide Partner nach dortigem Recht erneut heiraten, ohne dass deutsche Behörden involviert sind. In Deutschland allerdings bleibt man ohne Scheidungsanerkennung rechtlich gebunden – was spätere Probleme mit Sozialversicherungen oder Erbrecht zur Folge haben kann.

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Folgen bei fehlender Anerkennung

Bleibt die Scheidung in Deutschland unanerkannt, gelten Sie hier weiterhin als verheiratet. Das hat gravierende Folgen:

  • Eine neue Ehe kann nicht geschlossen werden (§ 1306 BGB – Verbot der Doppelehe)

  • Steuerlich gelten Sie ggf. noch als verheiratet

  • Bei Todesfall des ehemaligen Partners besteht womöglich Anspruch auf Versorgungsausgleich

Deshalb ist das Anerkennungsverfahren Heirat und Scheidung nicht nur eine bürokratische Formalität – es ist für Ihre rechtliche Handlungsfähigkeit in Deutschland absolut zentral.

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Ausblick und nächste Schritte

Wer im Ausland geheiratet und sich scheiden lassen hat, sollte frühzeitig die Anerkennung der Scheidung in Deutschland beantragen. Selbst wenn der oder die Ex blockiert oder Dokumente zurückhält, gibt es praktikable Wege, dennoch zum Ziel zu kommen. Mit guter Vorbereitung, rechtlichem Beistand und etwas Geduld lassen sich die Hürden oft überwinden.

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Fazit

Das Anerkennungsverfahren Heirat und Scheidung kann auf den ersten Blick kompliziert erscheinen – besonders dann, wenn der oder die Ex-Partner*in wichtige Dokumente zurückhält oder nicht kooperiert. Doch die gute Nachricht ist: Es gibt auch dann rechtlich gangbare Wege, das Verfahren erfolgreich abzuschließen. Die Anerkennung der ausländischen Scheidung ist nicht von der Zustimmung der anderen Partei abhängig, sofern das Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchgeführt wurde. Wer also eine neue Ehe in Deutschland eingehen möchte, sollte frühzeitig die notwendigen Schritte in Richtung Anerkennung einleiten und sich gegebenenfalls durch eine erfahrene Fachperson unterstützen lassen. Letztlich ist das Anerkennungsverfahren Heirat und Scheidung der Schlüssel zu einer rechtlich klaren und gesicherten neuen Lebensphase.

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FAQ

Muss ich meine Auslandsehe in Deutschland anerkennen lassen?

Nein, eine im Ausland wirksam geschlossene Ehe wird in Deutschland automatisch anerkannt, sofern sie den dort geltenden Formvorschriften entspricht. Das Anerkennungsverfahren Heirat und Scheidung betrifft ausschließlich die Scheidung, nicht aber die Heirat selbst.

Kann ich die Scheidung in Deutschland anerkennen lassen, wenn meine Ex-Frau nicht zustimmt?

Ja, eine Zustimmung der Ex-Partnerin ist nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist, dass das Scheidungsverfahren im Ausland fair, rechtsstaatlich und nach geltendem Recht durchgeführt wurde. Das Anerkennungsverfahren Heirat und Scheidung kann also auch einseitig erfolgreich beantragt werden.

Was kann ich tun, wenn ich die Heiratsurkunde nicht mehr habe?

In solchen Fällen lohnt sich ein Antrag auf Zweitschrift beim zuständigen Standesamt des Landes, in dem die Ehe geschlossen wurde – zum Beispiel beim Registro Civil in Ecuador. Auch eine Kontaktaufnahme über die deutsche Botschaft kann hilfreich sein.

Darf ich trotz fehlender Anerkennung in einem anderen Land heiraten?

In Ländern wie der Schweiz ist eine erneute Heirat möglich, wenn dort die Scheidung bereits anerkannt wurde. In Deutschland hingegen bleibt man ohne formelle Anerkennung weiterhin rechtlich verheiratet – eine neue Ehe wäre hier nicht rechtswirksam.

Wie lange dauert ein Anerkennungsverfahren?

Die Dauer hängt vom Bundesland und der Komplexität des Falls ab. In der Regel kann das Verfahren einige Monate in Anspruch nehmen. Eine vollständige und gut vorbereitete Antragstellung beschleunigt den Ablauf erheblich.

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