Anrechenbarkeit Hauskredit Kindesunterhalt klar erklärt

Anrechenbarkeit Hauskredit Kindesunterhalt sorgt regelmäßig für Diskussionen zwischen Unterhaltspflichtigen und Berechtigten. Wer eine Immobilie abbezahlt und gleichzeitig Kindesunterhalt zahlt, fragt sich oft, ob und in welcher Höhe Darlehenszinsen oder Tilgung vom unterhaltsrelevanten Einkommen abgezogen werden können. In diesem Beitrag schauen wir uns die Rechtslage genauer an, erklären den Begriff „Wohnvorteil“ und zeigen anhand eines praxisnahen Beispiels, wie die Berechnung in der Realität abläuft.

Beispiel aus der Praxis

Ein Vater zahlt für seine fünfjährige Tochter Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Er hat ein Eigenheim erworben und zahlt monatlich 1.400 €, davon 900 € Zinsen und 500 € Tilgung. Zuvor lebte er zur Miete und zahlte 715 € Warmmiete. Der fiktive Mietwert seines Hauses beträgt 1.200 €. Nach der gängigen Rechtsprechung wird dieser Mietwert seinem Einkommen zugerechnet, Zinsen und Tilgung können bis zu dieser Höhe abgezogen werden. Ergibt sich daraus kein Minus, bleibt der Unterhalt unverändert, fällt der Mietwert höher aus, kann sogar ein höherer Unterhalt geschuldet sein.

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Rechtliche Grundlage

Die Anrechenbarkeit von Hauskredit und Zinsen bei Kindesunterhalt richtet sich nach den Leitlinien der Oberlandesgerichte und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Maßgeblich ist, dass der sogenannte Wohnvorteil, also der objektive Mietwert der selbstgenutzten Immobilie, dem Einkommen zugerechnet wird (§ 1603 BGB). Gleichzeitig dürfen Schuldzinsen und Tilgung bis zur Höhe dieses Wohnvorteils in Abzug gebracht werden. Die Entscheidung BGH, Az. XII ZR 45/21, hat 2022 klargestellt, dass auch Tilgungsleistungen bis zu diesem Betrag berücksichtigt werden können.

Bedeutung des Wohnvorteils

Der Wohnvorteil entspricht der Miete, die der Unterhaltspflichtige für eine vergleichbare Immobilie zahlen müsste. Er wird fiktiv berechnet und kann je nach Lage, Größe und Ausstattung stark variieren. Liegen die Finanzierungskosten unter dem Wohnvorteil, erhöht sich das anrechenbare Einkommen um die Differenz.

Beschränkung der Tilgungsanrechnung

Tilgungsleistungen werden nur bis zur Höhe des Wohnvorteils berücksichtigt. Übersteigt die Tilgung zusammen mit den Zinsen diesen Wert, bleibt der übersteigende Betrag unberücksichtigt. Diese Regel soll verhindern, dass Unterhaltspflichtige ihre Unterhaltspflicht durch hohe Tilgungen zu Lasten des Kindes reduzieren.

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Sondertilgungen und Besonderheiten

Sondertilgungen werden in der Regel nicht sofort in voller Höhe berücksichtigt. Die Gerichte tendieren dazu, diese auf mehrere Jahre zu verteilen, um eine gleichmäßige Belastung zu simulieren. Hier besteht allerdings noch Rechtsunsicherheit, da es keine einheitliche höchstrichterliche Entscheidung gibt. In der Praxis kann dies bedeuten, dass Sondertilgungen nur anteilig vom Einkommen abgezogen werden.

Unterschied zu Mietkosten

Während bei einer Mietwohnung die tatsächliche Miete nicht vom Einkommen abgezogen werden kann, wird bei einer selbstgenutzten Immobilie der Wohnvorteil berücksichtigt. Dies liegt daran, dass eine Immobilie gleichzeitig als Vermögensbildung und Altersvorsorge gilt. Bei Miete entfällt dieser Vermögenszuwachs, weshalb kein Abzug erfolgt.

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Praktische Auswirkungen auf den Unterhalt

In der Praxis führt die Regelung dazu, dass der Unterhalt in vielen Fällen gleich bleibt. Nur wenn der Wohnvorteil höher als die Finanzierungskosten ist, steigt das anrechenbare Einkommen. Das kann zu einer höheren Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle führen. Umgekehrt senkt ein sehr hoher Finanzierungsaufwand den Unterhalt nicht unter das Niveau, das bei einer vergleichbaren Mietwohnung fällig wäre.

Beispielrechnung zur Verdeutlichung

Verdienst netto: 3.000 €
Fiktiver Mietwert: 1.200 €
Finanzierungskosten: 900 € Zinsen + 500 € Tilgung = 1.400 €
Anrechenbares Einkommen: 3.000 € + 1.200 € – 1.200 € (maximaler Abzug) = 3.000 €
Ergebnis: Unterhalt bleibt wie vor dem Immobilienerwerb.

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Fazit

Die Anrechenbarkeit Hauskredit Kindesunterhalt hängt im Wesentlichen vom sogenannten Wohnvorteil ab. Zinsen und Tilgung können bis zur Höhe dieses fiktiven Mietwerts berücksichtigt werden, was bedeutet, dass die tatsächliche monatliche Belastung nicht automatisch den Unterhalt mindert. Die Rechtsprechung, insbesondere das BGH-Urteil XII ZR 45/21, hat hier mehr Klarheit geschaffen und die Tilgungsanrechnung bis zum Wohnvorteil erlaubt. Für Unterhaltspflichtige ist es entscheidend, die eigene Finanzierung und den Wohnwert realistisch zu ermitteln, um eine faire Berechnung zu erreichen. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig fachkundige Beratung einholen, um Nachteile zu vermeiden.

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FAQ

Was bedeutet der Wohnvorteil bei der Unterhaltsberechnung?

Der Wohnvorteil ist der objektive Mietwert einer vergleichbaren Immobilie, den der Unterhaltspflichtige bewohnt. Er wird dem Einkommen hinzugerechnet, um den finanziellen Vorteil des mietfreien Wohnens abzubilden.

Können sowohl Zinsen als auch Tilgung abgezogen werden?

Ja, Zinsen und Tilgung können bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen abgezogen werden. Übersteigt die Summe diesen Betrag, bleibt der überschüssige Teil unberücksichtigt.

Werden Mietkosten wie Finanzierungskosten behandelt?

Nein, Mietkosten sind nicht anrechenbar, da sie keinen Vermögenszuwachs darstellen. Bei einer Immobilie hingegen entsteht durch die Tilgung ein Eigentumsvorteil, der berücksichtigt wird.

Was passiert, wenn der Wohnvorteil höher ist als die Finanzierungskosten?

Liegt der Wohnvorteil über den monatlichen Kreditkosten, erhöht sich das anrechenbare Einkommen um die Differenz, was zu einem höheren Kindesunterhalt führen kann.

Können Sondertilgungen berücksichtigt werden?

Sondertilgungen werden in der Regel nur anteilig über mehrere Jahre verteilt angerechnet, um eine gleichmäßige Belastung darzustellen.

Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Anrechenbarkeit?

Ja, die Regelungen stützen sich auf § 1603 BGB in Verbindung mit den Leitlinien der Oberlandesgerichte sowie der BGH-Rechtsprechung, insbesondere XII ZR 45/21.

Was, wenn die Kreditkosten deutlich höher als der Wohnvorteil sind?

In diesem Fall können nur Zinsen und Tilgung bis zur Höhe des Wohnvorteils abgezogen werden, der Rest bleibt unberücksichtigt.

Lohnt sich der Immobilienkauf trotz Unterhaltspflicht?

Das hängt von der individuellen finanziellen Situation, den Finanzierungskosten und dem Wohnwert ab. Eine fachliche Berechnung kann hier Klarheit schaffen.

Ändert sich die Berechnung bei mehreren Kindern?

Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln, der Unterhalt wird jedoch je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder aufgeteilt und nach Düsseldorfer Tabelle ermittelt.

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