Aufteilung Vermögen Scheidung ist für viele Paare ein heikles Thema, besonders wenn kein Ehevertrag besteht. Wer nicht genau weiß, wie die Zugewinngemeinschaft in Deutschland funktioniert, riskiert böse Überraschungen bei einer Trennung. In diesem Beitrag erkläre ich praxisnah, wie das Vermögen berechnet wird, welche Werte geschützt sind und worauf Sie achten sollten, um faire Ergebnisse zu erzielen.
Beispiel einer Scheidungssituation
Ein Paar lebt seit mehreren Jahren in einer Zugewinngemeinschaft ohne Ehevertrag. Vor der Ehe hat einer der Partner eine private Rentenversicherung abgeschlossen und bereits 10.000 € eingezahlt. Während der Ehe wurden monatlich 200 € weiter eingezahlt. Außerdem wurden Aktienkäufe getätigt und verschiedene Konten eröffnet. Bei der Scheidung stellt sich die Frage, wie diese Werte in die Berechnung des Zugewinns einfließen und wer welchen Anspruch hat.
Ausgangs- und Endvermögen
In der Zugewinngemeinschaft wird das Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung mit dem Endvermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags verglichen. Die Differenz bildet den Zugewinn. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass nicht jedes Vermögen direkt geteilt wird, sondern nur der Zugewinn. Das Anfangsvermögen kann durch Erbschaften oder Schenkungen während der Ehe erhöht werden (§ 1374 BGB).
Behandlung privater Rentenversicherung
Die vor der Ehe eingezahlten 10.000 € gelten als Anfangsvermögen und werden nicht in den Zugewinn einbezogen. Alle Einzahlungen nach der Eheschließung zählen zum Endvermögen und fließen in die Berechnung ein. Dabei wird nicht die monatliche Einzahlung, sondern der tatsächliche Rückkaufswert oder Kapitalwert zum Endstichtag berücksichtigt. Hierbei kommt es häufig zu Missverständnissen, da viele denken, nur die Beiträge würden zählen, tatsächlich ist aber die Wertentwicklung relevant.
Aktien und Wertpapierdepots
Aktien werden im Zugewinnausgleich nicht physisch geteilt. Stattdessen wird der Depotwert zum Anfangs- und Endstichtag ermittelt. Die Differenz, also der Wertzuwachs, fließt in den Zugewinn ein. Es spielt keine Rolle, auf wessen Namen das Depot läuft (§ 1363 BGB), entscheidend ist, wann die Werte erworben wurden und wie sie sich entwickelt haben.
Bankguthaben und Konten
Guthaben auf Konten, egal ob Einzel- oder Gemeinschaftskonto, werden in die Berechnung einbezogen. Maßgeblich ist der Kontostand am Anfangs- und Endstichtag. Viele Paare sind überrascht, dass auch Sparbücher, Festgelder oder sogar PayPal-Guthaben zu berücksichtigen sind.
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Der Zugewinnausgleich ist in den §§ 1372–1390 BGB geregelt. Der zentrale Gedanke ist, dass beide Ehegatten zu gleichen Teilen am während der Ehe erworbenen Vermögen beteiligt werden. Erbschaften und Schenkungen werden geschützt, indem sie dem Anfangsvermögen zugerechnet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont (z. B. Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09), dass diese Regelung dem Gleichberechtigungsgrundsatz entspricht und eine faire Vermögensaufteilung sicherstellt.
Berechnungsbeispiel
Angenommen, das Anfangsvermögen eines Ehepartners beträgt 50.000 € und das Endvermögen 120.000 €. Der Zugewinn ist 70.000 €. Der andere Partner hatte ein Anfangsvermögen von 20.000 € und ein Endvermögen von 60.000 €, also einen Zugewinn von 40.000 €. Die Differenz der Zugewinne beträgt 30.000 €. Davon erhält der Partner mit dem geringeren Zugewinn die Hälfte, also 15.000 €.
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Wer sich absichern will, sollte alle Vermögenswerte genau dokumentieren, am besten mit Kontoauszügen, Depotübersichten und Versicherungsunterlagen. Dies gilt sowohl zum Zeitpunkt der Eheschließung als auch laufend während der Ehe. Bei komplexen Anlagen wie Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen kann ein Gutachten sinnvoll sein.
Ehevertrag als Alternative
Ein Ehevertrag kann die gesetzlichen Regelungen abändern und individuelle Vereinbarungen ermöglichen. Er kann festlegen, dass bestimmte Vermögenswerte ausgenommen werden oder dass der Zugewinnausgleich ganz oder teilweise ausgeschlossen wird. Wichtig ist, dass ein solcher Vertrag notariell beurkundet werden muss (§ 1410 BGB).
Aufenthaltsbestimmungsrecht Kind durchsetzen 👆Streitvermeidung
Erfahrungsgemäß entstehen viele Konflikte dadurch, dass Partner keine Klarheit über ihre finanziellen Verhältnisse haben. Offene Kommunikation und gegebenenfalls eine frühzeitige Rechtsberatung können helfen, teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wer schon bei der Eheschließung klare Absprachen trifft, erspart sich im Trennungsfall viel Stress.
trennen scheiden Was ist besser 👆Fazit
Die Aufteilung Vermögen Scheidung in einer Zugewinngemeinschaft folgt klaren gesetzlichen Regeln, ist in der Praxis aber oft komplex. Entscheidend ist immer der Vergleich von Anfangs- und Endvermögen, nicht die bloße Aufteilung einzelner Gegenstände. Werte wie eine private Rentenversicherung, Aktien oder Bankguthaben werden nach ihrem Stichtagswert bewertet, und nur der Zugewinn wird ausgeglichen. Wer frühzeitig Unterlagen sammelt und gegebenenfalls einen Ehevertrag in Betracht zieht, kann nicht nur Missverständnisse vermeiden, sondern auch die eigene finanzielle Position sichern. Letztlich lohnt es sich, rechtzeitig eine fundierte Beratung in Anspruch zu nehmen, um im Scheidungsfall faire Ergebnisse zu erzielen und unnötige Streitigkeiten zu verhindern.
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Was passiert mit einer vor der Ehe abgeschlossenen Rentenversicherung?
Die Einzahlungen vor der Ehe zählen zum Anfangsvermögen und werden nicht geteilt. Nur die Wertsteigerung oder Einzahlungen während der Ehe fließen in den Zugewinn ein.
Werden Aktien bei der Scheidung direkt geteilt?
Nein, Aktien werden nicht physisch aufgeteilt. Es wird der Depotwert zu Beginn und am Ende der Ehe verglichen, und der Wertzuwachs wird in den Zugewinn einbezogen.
Zählen Erbschaften und Schenkungen zum Zugewinn?
Erbschaften und Schenkungen werden dem Anfangsvermögen zugerechnet und sind damit vor dem Zugewinnausgleich geschützt.
Was ist mit Schulden bei der Berechnung des Zugewinns?
Schulden mindern sowohl das Anfangs- als auch das Endvermögen. Ein negatives Anfangsvermögen wird bei der Berechnung berücksichtigt.
Spielt es eine Rolle, auf wessen Namen das Konto läuft?
Nein, bei der Aufteilung Vermögen Scheidung ist der Name auf dem Konto irrelevant. Maßgeblich ist, wann das Geld erworben wurde.
Kann man den Zugewinnausgleich im Ehevertrag ausschließen?
Ja, ein Ehevertrag kann den Zugewinnausgleich ganz oder teilweise ausschließen. Er muss allerdings notariell beurkundet werden.
Wann ist der Stichtag für das Endvermögen?
Der Stichtag ist in der Regel der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehepartner.
Was passiert, wenn ein Partner Vermögen verschweigt?
Verschweigen oder beiseiteschaffen von Vermögen kann zu rechtlichen Nachteilen führen. In solchen Fällen kann das Gericht Schätzungen vornehmen oder Sanktionen verhängen.
Gibt es eine Möglichkeit, Streit bei der Aufteilung zu vermeiden?
Ja, durch frühzeitige Dokumentation aller Vermögenswerte, offene Kommunikation und rechtliche Beratung lassen sich viele Konflikte vermeiden.
Kann man sich kostenlos zu diesem Thema beraten lassen?
Ja, es gibt kostenlose Erstberatungen bei Verbraucherzentralen oder in Rechtsberatungsstellen, die grundlegende Informationen zum Zugewinnausgleich bieten.
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