Doppelte Ehe Deutschland Ausland: Gefahr einer Straftat?

Doppelte Ehe Deutschland Ausland – allein diese Formulierung lässt viele zusammenzucken. Denn was passiert eigentlich, wenn man im Ausland heiratet, obwohl man in Deutschland noch gar nicht geschieden ist? Klingt harmlos, kann aber strafrechtlich und zivilrechtlich explosive Folgen haben. In diesem Beitrag schauen wir uns einen realen Fall und die Rechtslage genau an.

Heirat im Ausland trotz laufender Ehe in Deutschland

Ein Mann lebt in Deutschland und ist nach deutschem Recht noch verheiratet. Dennoch lässt er im Ausland eine neue Ehe schließen – nach dem Recht des anderen Landes. Diese Konstellation wirft Fragen auf: Ist das legal? Was passiert, wenn die neue Ehe in Deutschland anerkannt werden soll?

Fallbeispiel mit kulturellem Hintergrund

In einem Forum fragt eine Person nach, ob es strafrechtliche Konsequenzen haben kann, wenn jemand trotz noch bestehender Ehe in Deutschland im Ausland erneut heiratet. Die zweite Ehe sei aus kulturellen Gründen geschlossen worden, wo eine formelle Verbindung für ein gemeinsames Leben vorausgesetzt wird. Dabei geht es unter anderem um arrangierte Partnerschaften, bei denen das unverheiratete Zusammenleben nicht akzeptiert wird.

Deutsche Anerkennung ausländischer Ehen

Ob eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich müssen sogenannte „Eintragungsvoraussetzungen“ erfüllt sein. Dazu gehört laut § 1304 BGB auch die Ehefähigkeit – und diese liegt nicht vor, wenn in Deutschland eine bestehende Ehe rechtlich noch gültig ist. In diesem Fall würde die zweite Ehe gegen deutsches Recht verstoßen, auch wenn sie im Ausland nach dortigem Recht wirksam ist.

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Rechtliche Konsequenzen bei Doppelehe

Eine sogenannte Doppelehe – also das gleichzeitige Bestehen zweier rechtsgültiger Ehen – ist in Deutschland ausdrücklich verboten.

Strafrechtliche Bewertung

Nach § 172 Strafgesetzbuch (StGB) begeht eine Person, die trotz bestehender Ehe erneut heiratet, eine Straftat. Diese sogenannte „Bigamie“ wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Es ist dabei unerheblich, ob die zweite Ehe nach dem Recht eines anderen Staates erlaubt ist – sobald der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt, gilt deutsches Recht.

Bedeutung des gewöhnlichen Aufenthalts

Ein zentraler Aspekt ist der sogenannte gewöhnliche Aufenthalt. Wer in Deutschland lebt, unterliegt dem deutschen Strafrecht, selbst wenn er im Ausland eine Ehe eingeht. Dies ergibt sich aus § 7 StGB. Das bedeutet: Auch wenn die Ehe im Ausland legal geschlossen wurde, kann sie in Deutschland strafbar sein.

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Anerkennung der Auslandsehe durch Standesamt

Ein häufiger Schritt ist der Versuch, eine im Ausland geschlossene Ehe beim deutschen Standesamt eintragen zu lassen.

Prüfung durch deutsche Behörden

Dabei prüfen die Standesbeamten sehr genau, ob zum Zeitpunkt der Eheschließung eine bestehende Ehe vorlag. Das erfolgt anhand von Dokumenten – etwa Heiratsurkunden, Scheidungsbeschlüssen oder Familienstandsbescheinigungen. Wird festgestellt, dass die ausländische Ehe vor der Scheidung in Deutschland geschlossen wurde, wird die Eintragung verweigert.

Auswirkungen auf Namensführung und Rechtsstatus

Eintragungen beim deutschen Standesamt haben auch Auswirkungen auf Namensänderungen oder Erbrecht. Wird die ausländische Ehe nicht anerkannt, bleiben rechtliche Änderungen unwirksam. Es entsteht also eine erhebliche Rechtsunsicherheit – nicht nur für den betroffenen Ehepartner, sondern auch für etwaige Kinder aus der Verbindung.

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Unterschiedliche kulturelle Perspektiven

Die Diskussion zeigt auch: In manchen Kulturen ist eine formelle Ehe zwingende Voraussetzung für das gemeinsame Leben. Daraus kann ein sozialer oder familiärer Druck entstehen, der zu einer schnellen Ehe im Ausland führt – ohne dass die Ehe in Deutschland rechtswirksam beendet wurde.

Gesellschaftliche Zwänge und rechtliche Realität

Auch wenn man kulturell nachvollziehen kann, dass ein Paar nicht ohne Ehe zusammenleben darf, so gilt in Deutschland dennoch das Prinzip der Monogamie. Das bedeutet: Verständnis für kulturelle Hintergründe darf nicht zu einer Ignorierung deutscher Gesetze führen.

Urfi-Ehen und religiöse Ehen

Einige Ehen, wie etwa die sogenannte Urfi-Ehe, sind rein religiöse Verbindungen und gelten weder in Deutschland noch in vielen anderen westlichen Ländern als rechtsgültig. Eine solche Verbindung kann daher auch nicht ins Eheregister eingetragen werden – rechtlich gesehen existiert sie nicht.

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Strategien zur rechtssicheren Lösung

Es gibt Wege, um eine spätere Anerkennung der Ehe in Deutschland nicht zu gefährden – doch dafür sind einige Punkte zu beachten.

Zuerst Scheidung in Deutschland abwarten

Die wohl wichtigste Regel: Eine Scheidung muss in Deutschland rechtskräftig abgeschlossen sein, bevor man eine neue Ehe eingeht – egal wo. Das ist auch aus praktischer Sicht sinnvoll, um spätere strafrechtliche und zivilrechtliche Komplikationen zu vermeiden.

Rechtsberatung einholen

Gerade bei interkulturellen Ehen und Aufenthalten in mehreren Ländern empfiehlt es sich, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. So können individuelle Konstellationen sorgfältig geprüft und rechtskonforme Wege gefunden werden.

Keine Anerkennung erzwingen

Wird eine Ehe vorschnell im Ausland geschlossen und anschließend versucht, sie in Deutschland „nachzumelden“, endet das häufig mit der Ablehnung durch das Standesamt. Die Beurkundung kann nicht erfolgen, wenn sie gegen grundlegende Prinzipien des deutschen Rechts verstößt – und dazu gehört eben das Verbot der Doppelehe.

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Fazit

Wer in Deutschland lebt und dort rechtlich noch verheiratet ist, darf nicht im Ausland eine neue Ehe eingehen – auch wenn das ausländische Recht dies zulässt. Der Versuch, eine solche Verbindung im deutschen Eheregister eintragen zu lassen, wird nicht nur scheitern, sondern kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der § 172 StGB stellt die Doppelte Ehe in Deutschland Ausland klar unter Strafe. Auch wenn kulturelle Gründe oder familiärer Druck bestehen, ist es zwingend erforderlich, zuerst eine rechtskräftige Scheidung in Deutschland abzuwarten, bevor ein neuer Ehebund geschlossen wird. Nur so lässt sich vermeiden, dass es zu einem Verstoß gegen deutsches Recht kommt – mit allen damit verbundenen Folgen.

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FAQ

Was passiert, wenn die zweite Ehe im Ausland geschlossen wurde?

Wenn die erste Ehe in Deutschland noch rechtswirksam besteht, ist eine im Ausland geschlossene zweite Ehe nach deutschem Recht ungültig. Sie kann nicht anerkannt werden und führt gegebenenfalls zur Strafbarkeit wegen Doppelehe (§ 172 StGB).

Gilt eine Auslandsehe auch dann, wenn sie dort erlaubt ist?

Eine Ehe, die im Ausland nach dortigem Recht geschlossen wurde, kann in Deutschland nur anerkannt werden, wenn sie mit deutschem Recht vereinbar ist. Das betrifft insbesondere die Voraussetzung, dass keine bestehende Ehe vorliegen darf – die Doppelte Ehe in Deutschland Ausland ist rechtlich unzulässig.

Was prüft das deutsche Standesamt bei der Anerkennung?

Das Standesamt prüft Dokumente wie Scheidungsbeschlüsse oder Familienstandsbescheinigungen. Wird erkennbar, dass zum Zeitpunkt der Auslandsehe noch eine Ehe in Deutschland bestand, wird die Eintragung verweigert.

Ist eine religiöse Ehe wie die Urfi-Ehe in Deutschland gültig?

Nein. Solche rein religiösen Ehen gelten in Deutschland nicht als rechtsgültige Eheschließung, da sie nicht den formellen Voraussetzungen des deutschen Eherechts entsprechen.

Welche Strafe droht bei Doppelehe?

Nach § 172 StGB kann die Doppelehe mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Dies gilt auch, wenn die zweite Ehe im Ausland geschlossen wurde, solange die Person in Deutschland lebt.

Kann der Name durch die Auslandsehe in Deutschland geändert werden?

Nein. Eine Namensänderung durch eine nicht anerkannte Ehe im Ausland hat in Deutschland keine rechtliche Wirkung. Die deutsche Namensführung bleibt unberührt.

Muss ich die Auslandsehe unbedingt anerkennen lassen?

Nein, aber ohne Anerkennung hat die Ehe in Deutschland keine rechtliche Wirkung – weder in Bezug auf Steuer, Erbrecht noch Aufenthaltsstatus. Es empfiehlt sich, die Ehe erst dann eintragen zu lassen, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was gilt, wenn beide Ehepartner nur eine ausländische Staatsangehörigkeit haben?

Selbst dann kann deutsches Recht Anwendung finden, wenn einer oder beide Ehepartner ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Der Lebensmittelpunkt entscheidet maßgeblich.

Spielt es eine Rolle, wenn der deutsche Ehepartner von der Auslandsehe nichts weiß?

Das Wissen oder Einverständnis des ersten Ehepartners ändert nichts an der Rechtslage. Die zweite Ehe bleibt in Deutschland ungültig und strafbar.

Kann ich die zweite Ehe später legalisieren?

Nur wenn die erste Ehe rechtskräftig geschieden wurde, besteht die Möglichkeit, die zweite Ehe (auch rückwirkend) anerkennen zu lassen. Dazu muss jedoch ein neuer Antrag mit allen Nachweisen gestellt werden.

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