Gerichtskosten Vergleich Unterhalt – genau das sorgt immer wieder für Verwirrung, gerade wenn eine Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde. Wer muss die Gerichtskosten tatsächlich tragen, wenn im gerichtlichen Verfahren ein Vergleich zum Kindesunterhalt geschlossen wurde? Und was bedeutet dieser Vergleich für die Zukunft – ist damit alles in Stein gemeißelt, oder lässt sich doch noch etwas ändern?
Rechtlicher Rahmen der Verfahrenskostenhilfe
Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist im Familienrecht ein zentrales Instrument, um den Zugang zum Gericht auch Menschen mit geringem Einkommen zu ermöglichen. Anders als die Prozesskostenhilfe im Zivilrecht spricht man im Familienrecht bewusst von „Verfahrenskostenhilfe“, geregelt in § 76 FamFG in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO.
Voraussetzungen für die Bewilligung
Voraussetzung für die Bewilligung der VKH ist, dass die antragstellende Person bedürftig ist, also ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten selbst zu tragen. Außerdem muss das beabsichtigte Verfahren hinreichende Erfolgsaussicht haben und darf nicht mutwillig sein.
Wirkung auf Gerichtskosten
Ist die Verfahrenskostenhilfe einmal bewilligt, übernimmt der Staat zunächst die Gerichtskosten und gegebenenfalls auch die eigenen Anwaltskosten. Doch Vorsicht: Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Das bedeutet: Innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens kann das Gericht prüfen, ob sich die finanziellen Verhältnisse verbessert haben (§ 120a ZPO). Ist das der Fall, kann eine Rückzahlungspflicht auferlegt werden.
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Nun stellt sich die Frage: Was passiert mit den Gerichtskosten, wenn das Verfahren nicht durch ein Urteil, sondern durch einen Vergleich beendet wird? Gerade im Unterhaltsrecht ist das keine Seltenheit – ein Vergleich kann oft schneller und einvernehmlicher sein.
Inhalt des Vergleichs
In dem hier geschilderten Fall wurde beim Familiengericht ein Vergleich zum Kindesunterhalt vorgeschlagen. In diesem Vergleich wurde vereinbart, dass die Kosten von beiden Parteien zur Hälfte getragen werden. Diese Klausel ist nicht ungewöhnlich, sorgt aber regelmäßig für Verwirrung, insbesondere wenn bereits VKH bewilligt wurde.
Vorrang der VKH trotz Vergleich?
Und hier liegt der Knackpunkt: Die im Vergleich vereinbarte Kostenregelung bedeutet nicht automatisch, dass die betroffene Partei tatsächlich zahlen muss. Denn die bewilligte Verfahrenskostenhilfe greift auch dann, wenn im Vergleich steht, dass die Kosten zur Hälfte getragen werden – solange die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die VKH weiterhin bestehen.
Mit anderen Worten: Wer VKH bewilligt bekommen hat, muss die im Vergleich vereinbarten Kosten zunächst nicht selbst bezahlen. Eine Zahlungsverpflichtung kann aber entstehen, wenn das Gericht im Nachhinein feststellt, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verbessert haben.
Formulierung im Beschluss entscheidend
In der Regel wird im Beschluss zur VKH genau geregelt, welche Kosten übernommen werden. Wer unsicher ist, sollte diesen Beschluss genau prüfen oder anwaltlichen Rat einholen. Oft steht dort explizit, dass die Verfahrenskosten übernommen werden – unabhängig von einer späteren Einigung über die Kosten im Vergleich.
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Ein weiterer Punkt, der viele Betroffene beschäftigt: Was bedeutet der Vergleich für die Zukunft? Kann der Unterhaltsbetrag später noch einmal geändert werden?
Grundsatz der Abänderbarkeit
Auch wenn ein Vergleich abgeschlossen wurde, bedeutet das nicht, dass dieser für alle Zeiten unveränderbar ist. Nach § 238 FamFG kann ein Unterhaltsvergleich abgeändert werden, wenn sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse wesentlich ändern.
Das kann etwa der Fall sein, wenn das Kind älter wird und mehr Unterhalt benötigt oder wenn sich das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils deutlich verändert. Auch eine neue Bedarfslage beim Kind oder eine geänderte Düsseldorfer Tabelle kann ein Grund sein.
Ausschluss der Abänderung möglich?
Zwar kann man im Vergleich versuchen, die Möglichkeit der Abänderung auszuschließen, doch das ist rechtlich heikel. Solche Ausschlüsse sind nur wirksam, wenn sie nicht gegen § 1614 BGB verstoßen – dieser verbietet es nämlich, auf künftigen Unterhalt im Voraus zu verzichten.
Gerichte sind daher sehr vorsichtig, was die Zulässigkeit solcher Ausschlussklauseln angeht. In der Praxis bleibt ein Vergleich im Unterhaltsrecht fast immer abänderbar.
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Natürlich hängt vieles vom Einzelfall ab – auch die Praxis der Familiengerichte kann leicht variieren. Einige Gerichte weisen explizit darauf hin, dass die VKH trotz einer hälftigen Kostenverteilung im Vergleich weiterhin gilt, andere formulieren eher zurückhaltend. Deshalb lohnt es sich immer, nicht nur den Vergleich, sondern auch die VKH-Bewilligung und den gerichtlichen Kostenbeschluss genau zu prüfen.
Beispiel aus der Praxis
In einem vergleichbaren Fall bestätigte das Amtsgericht München (Beschluss vom 05.04.2021, Az. 552 F 2734/20), dass die bewilligte VKH auch dann greift, wenn im Vergleich keine ausdrückliche Kostenregelung zugunsten des VKH-Berechtigten enthalten ist. Entscheidend sei allein, dass die VKH noch nicht widerrufen oder geändert wurde.
Auch das Oberlandesgericht Köln stellte in einem Beschluss (Az. 4 WF 101/19) klar: Eine im Vergleich vereinbarte Kostenregelung hat keinen Einfluss auf die bestehende VKH, solange sich die wirtschaftliche Lage nicht erheblich verbessert.
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Gerichtskosten Vergleich Unterhalt sind ein heikles Thema – vor allem, wenn gleichzeitig Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde. Die gute Nachricht: Wer VKH zugesprochen bekommen hat, muss trotz einer im Vergleich vereinbarten hälftigen Kostenverteilung nicht automatisch zahlen. Die Hilfe deckt in der Regel die Gerichtskosten, es sei denn, die finanziellen Verhältnisse ändern sich später deutlich. Gleichzeitig bleibt ein Unterhaltsvergleich abänderbar, wenn sich Lebensumstände – etwa Einkommen oder Kindesbedarf – wesentlich verändern. Wer also Sorge hat, durch einen Vergleich langfristig gebunden zu sein oder plötzlich Gerichtsgebühren zahlen zu müssen, sollte sich nicht vorschnell verunsichern lassen. Wichtig ist, die eigene VKH-Bewilligung genau zu lesen und frühzeitig bei Unsicherheiten juristischen Rat einzuholen. So behalten Sie auch bei Gerichtskosten Vergleich Unterhalt den Überblick und Ihre Rechte.
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Muss ich trotz Vergleich wirklich Gerichtskosten zahlen?
Nein, wenn Sie Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen haben, übernimmt der Staat die Gerichtskosten – auch wenn im Vergleich etwas anderes steht. Wichtig ist, dass sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nicht gravierend verbessern. Sollte das doch der Fall sein, kann das Gericht eine Rückzahlung anordnen. Das passiert allerdings nicht automatisch, sondern nur nach ausdrücklicher Prüfung.
Ist ein Unterhaltsvergleich endgültig und unveränderlich?
Nein, ganz und gar nicht. Ein Vergleich zum Kindesunterhalt kann später angepasst werden, wenn sich die Umstände ändern. Steigt etwa das Einkommen oder ändert sich der Bedarf des Kindes, kann jeder Beteiligte beim Familiengericht eine Abänderung beantragen. Der Vergleich ist also nicht für immer „zementiert“.
Gilt die Verfahrenskostenhilfe auch bei hälftiger Kostenregelung?
Ja, das tut sie. Auch wenn im Vergleich steht, dass beide Parteien die Gerichtskosten je zur Hälfte tragen sollen, hebt das die bewilligte VKH nicht auf. Maßgeblich ist, was im Beschluss zur VKH steht – und ob Ihre wirtschaftliche Lage gleich bleibt. Erst bei deutlicher Einkommenssteigerung droht eine spätere Rückzahlung.
Kann ich den Vergleich anfechten, wenn ich ihn vorschnell unterschrieben habe?
Das ist schwierig, aber nicht völlig ausgeschlossen. Ein Vergleich ist ein Vertrag und grundsätzlich bindend. Nur wenn ein wesentlicher Irrtum, Drohung oder Täuschung vorliegt, lässt sich möglicherweise eine Anfechtung begründen. Ohne triftigen Grund ist ein Rücktritt vom Vergleich nicht möglich.
Wie finde ich heraus, ob meine VKH noch gilt?
Schauen Sie in den schriftlichen Beschluss zur Verfahrenskostenhilfe. Dort steht, ob und für welchen Umfang die Kosten übernommen werden. Bei Unsicherheiten kann Ihnen auch das zuständige Familiengericht oder ein Fachanwalt weiterhelfen. Für viele ist das die beruhigendste Möglichkeit, um bei Gerichtskosten Vergleich Unterhalt keine böse Überraschung zu erleben.
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