Kindergeld unechtes Wechselmodell erklärt

Kindergeld unechtes Wechselmodell – dieses Thema führt in vielen Familien zu Unsicherheit und Konflikten. Wer hat Anspruch auf das Geld, wenn ein Elternteil zwar regelmäßig betreut, das Kind aber überwiegend beim anderen lebt? In diesem Beitrag zeige ich Ihnen anhand eines realen Beispiels, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Gerichte solche Fälle bewerten.

Beispiel eines unechten Wechselmodells

Ein Vater betreut seinen Sohn alle zwei Wochen von Dienstag bis Sonntag, während die Mutter an den restlichen Tagen die Betreuung übernimmt. Die Mutter erhält das gesamte Kindergeld. Der Vater empfindet dies als ungerecht und fragt sich, ob er Anspruch auf einen Teilbetrag hat, da er ebenfalls Betreuungsarbeit leistet. Zudem verweist er auf eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung, nach der die vermögende Mutter ihn von Barunterhaltspflichten freigestellt hat.

Definition unechtes Wechselmodell

Von einem unechten Wechselmodell spricht man, wenn das Kind nicht zu gleichen Teilen bei beiden Eltern lebt, sondern ein Elternteil deutlich mehr Betreuungszeit übernimmt. In der Praxis liegt dies häufig vor, wenn die Aufteilung ungefähr 70 zu 30 Prozent beträgt. Nur wenn beide Eltern nahezu gleichwertig betreuen, spricht man vom paritätischen Wechselmodell.

Rechtliche Bedeutung der Betreuungsanteile

Die Betreuungsanteile sind entscheidend für die Frage, wer Kindergeld erhält. Nach § 64 Abs. 2 EStG wird das Kindergeld an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind seinen überwiegenden Aufenthalt hat. Eine bloße anteilige Betreuung reicht nicht aus, um einen Anspruch auf hälftiges Kindergeld zu begründen.

Scheidung verweigert Mann – Rechte und Lösungen 👆

Rechtslage nach § 1612b BGB

Die zentrale Vorschrift für die Anrechnung des Kindergeldes ist § 1612b BGB. Danach wird das Kindergeld grundsätzlich zur Hälfte auf den Barunterhalt angerechnet. Der betreuende Elternteil erhält das Kindergeld ausgezahlt und muss es nicht gesondert an den anderen weiterleiten.

Verbindung von Bar- und Betreuungsunterhalt

Das Gesetz unterscheidet zwischen Barunterhalt und Betreuungsunterhalt. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflicht durch Betreuung. Der andere Elternteil muss Barunterhalt leisten. Das Kindergeld soll hier einen Ausgleich schaffen, indem es hälftig angerechnet wird.

Sonderfall Freistellung vom Unterhalt

Wird ein Elternteil im Innenverhältnis von Unterhaltszahlungen freigestellt, wie im Beispiel durch eine notarielle Vereinbarung, so wirkt dies nicht gegenüber dem Kind. Der Anspruch auf Unterhalt bleibt rechtlich bestehen. Allerdings führt die Freistellung dazu, dass der Elternteil tatsächlich keinen Barunterhalt zahlt. In dieser Konstellation hat er praktisch keinen Anspruch auf Auskehrung von Kindergeld, da kein Anrechnungsbedarf besteht.

Leasing Kfz Ehe Scheidung Ansprüche erklärt 👆

Wechselmodell und Kindergeld

Anders sieht es im echten Wechselmodell aus. Hier betreuen beide Eltern zu gleichen Teilen, und keiner erfüllt ausschließlich Betreuungs- oder Barunterhalt. Gerichte haben entschieden, dass in solchen Fällen das Kindergeld beiden Eltern zugutekommen muss (BGH, Urteil vom 20.04.2016 – XII ZB 45/15).

Anspruch im unechten Wechselmodell

Im unechten Wechselmodell bleibt es bei der Regel: Der Hauptbetreuende erhält das gesamte Kindergeld. Ein Anspruch auf anteilige Auszahlung besteht nicht. Selbst wenn der andere Elternteil Betreuungszeiten übernimmt, führt dies nicht automatisch zu einem Kindergeldanspruch.

Folgen eines Wechsels ins echte Modell

Möchte ein Elternteil in ein echtes Wechselmodell wechseln, muss dies im Einvernehmen mit dem anderen Elternteil oder gerichtlich durchgesetzt werden. Dabei steht nicht das Kindergeld im Vordergrund, sondern das Kindeswohl. Gerichte prüfen, ob eine gleichwertige Betreuung praktisch möglich und für das Kind förderlich ist.

Kindesunterhalt Familienzuschlag richtig berechnen 👆

Praktische Tipps für Betroffene

Viele Eltern empfinden die gesetzliche Regelung als unfair, wenn sie selbst Kosten während der Betreuungszeit tragen. Wichtig ist, eine klare Kostenaufteilung zu besprechen. Wer Kleidung, Schulmaterial oder Freizeitaktivitäten bezahlt, hat erheblichen Einfluss auf die Gesamtlast.

Unterhaltsberechnung durch Anwalt

Sobald es zu Streit über Kindergeld oder Unterhalt kommt, empfiehlt sich eine Unterhaltsberechnung durch einen Fachanwalt für Familienrecht. Hierbei wird geprüft, ob ein fiktives Einkommen angerechnet werden könnte, falls ein Elternteil nicht arbeitet, obwohl er könnte. Auch das Zusammenspiel von Kindergeld und Unterhaltspflichten wird dort exakt berechnet.

Risiken einer Klage

Eine Klage auf Auskehrung von Kindergeld im unechten Wechselmodell hat nach Einschätzung vieler Experten kaum Erfolgsaussichten. Zudem könnte eine gerichtliche Überprüfung dazu führen, dass doch Unterhaltspflichten festgestellt werden. Damit würde man am Ende finanziell schlechter dastehen.

Kindesunterhalt Reitkosten richtig verstehen 👆

Fazit

Im unechten Wechselmodell steht das Kindergeld in der Regel dem Elternteil zu, bei dem das Kind überwiegend lebt. Nach § 1612b BGB wird das Kindergeld hälftig auf den Barunterhalt angerechnet, doch wenn ein Elternteil durch eine Vereinbarung von Zahlungen freigestellt ist, führt dies praktisch dazu, dass er keinen Anspruch auf eine Auskehrung hat. Nur im echten, also paritätischen Wechselmodell, haben beide Elternteile einen gleichwertigen Anspruch auf das Kindergeld, was auch der Bundesgerichtshof bestätigt hat. Wer im unechten Wechselmodell lebt, sollte sich daher vor rechtlichen Schritten gut beraten lassen, da eine Klage oft mehr Risiken als Vorteile bringt.

Unterhalt Reduzierung möglich rechtliche Grenzen 👆

FAQ

Was bedeutet unechtes Wechselmodell beim Kindergeld?

Ein unechtes Wechselmodell liegt vor, wenn das Kind nicht zu gleichen Teilen bei beiden Eltern lebt. In diesem Fall erhält der Elternteil mit dem überwiegenden Betreuungsanteil das Kindergeld.

Habe ich Anspruch auf Kindergeld, wenn ich nur an einigen Tagen betreue?

Nein, im unechten Wechselmodell entsteht kein Anspruch auf eine direkte Auszahlung eines Kindergeldanteils, auch wenn Sie regelmäßig betreuen.

Wie unterscheidet sich das echte Wechselmodell?

Beim echten, paritätischen Wechselmodell betreuen beide Elternteile das Kind ungefähr gleich viel. Dann wird das Kindergeld beiden Elternteilen angerechnet und ausgeglichen.

Gilt eine notarielle Freistellung von Unterhalt auch für Kindergeld?

Nein, eine Freistellung wirkt nur im Innenverhältnis zwischen den Eltern. Das Kind behält seinen Anspruch auf Unterhalt. Daher bleibt das Kindergeld im unechten Wechselmodell grundsätzlich beim betreuenden Elternteil.

Kann ich meine Ex-Partnerin zwingen, in ein echtes Wechselmodell zu wechseln?

Nein, ein echtes Wechselmodell erfordert entweder die Zustimmung beider Eltern oder eine gerichtliche Entscheidung. Maßstab ist dabei immer das Kindeswohl.

Wird das Einkommen der Eltern beim Kindergeld berücksichtigt?

Das Kindergeld selbst hängt nicht vom Einkommen ab. Allerdings spielt das Einkommen eine Rolle bei der Unterhaltsberechnung und kann die Anrechnung beeinflussen.

Was passiert, wenn ich eine Klage auf Kindergeldanteil einreiche?

Die Erfolgsaussichten sind sehr gering. Zudem riskieren Sie, dass eine vollständige Unterhaltsberechnung zu Ihren Ungunsten ausfällt.

Gibt es Urteile zum Kindergeld im Wechselmodell?

Ja, der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 20.04.2016 – XII ZB 45/15) hat entschieden, dass im echten Wechselmodell beide Eltern Anspruch auf das Kindergeld haben.

Bekomme ich im unechten Wechselmodell wenigstens ein Viertel Kindergeld?

Nein, diese verbreitete Annahme ist falsch. Ein Anspruch auf einen festen Anteil wie ein Viertel Kindergeld besteht nicht.

Sollte ich mir anwaltliche Hilfe holen?

Ja, ein Fachanwalt für Familienrecht kann prüfen, ob ein echtes Wechselmodell möglich ist und wie sich Unterhalt und Kindergeld im individuellen Fall auswirken.

Kindesunterhalt Düsseldorfer Tabelle richtig verstehen 👆
0 0 votes
Article Rating
Subscribe
Notify of
guest
0 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments