Scheidungskinder stehen oft zwischen zwei Welten – besonders, wenn es um den Familiennamen geht. Das neue Namensrecht Scheidungskinder bringt hier neue Möglichkeiten, doch die Frage bleibt: Geht das auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils? Genau darüber sprechen wir heute, mit klaren Antworten und einem Blick auf die rechtliche Grundlage.
Fallbeispiel einer alleinerziehenden Mutter
Eine Mutter hat nach der Scheidung das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre elfjährige Tochter. Die Tochter lebt bei ihr, während der Vater weiterhin das gemeinsame Sorgerecht in Teilen hat. Nach einer erneuten Heirat trägt die Mutter nun den Nachnamen ihres neuen Mannes. Die Tochter wünscht sich seit Jahren, denselben Namen zu tragen oder zumindest einen Doppelnamen, um sich der neuen Familiengemeinschaft stärker zugehörig zu fühlen.
Im Mai tritt das neue Namensrecht Scheidungskinder in Kraft. Dieses sieht vor, dass Kinder den geänderten Namen eines Elternteils oder einen Doppelnamen annehmen können, wenn sie in dessen Haushalt leben. Doch der Vater lehnt die Zustimmung strikt ab. Die Mutter fragt sich: Darf sie die Änderung auch ohne seine Einwilligung vornehmen?
Mutter verklagt Kind Schulden Erfolgschance 👆Gesetzliche Grundlage für Namensänderung
Rechtlich relevant ist hier insbesondere § 1618 BGB in Verbindung mit den Änderungen im neuen Namensrecht. Dieser regelt die sogenannte Einbenennung, also die Änderung des Familiennamens eines Kindes, wenn ein Elternteil erneut heiratet oder seinen Namen ändert.
Die neue Regelung erlaubt es, dass Scheidungskinder den neuen Familiennamen oder einen Doppelnamen führen können. Allerdings bleibt die Zustimmung des anderen Elternteils, der ebenfalls sorgeberechtigt ist, grundsätzlich erforderlich. Ohne diese Einwilligung kann die Namensänderung nicht einfach beim Standesamt eingetragen werden.
Unterhaltstitel ändern leicht erklärt 👆Möglichkeit der gerichtlichen Zustimmung
Falls der andere Elternteil nicht zustimmt, gibt es nur eine Option: Die Zustimmung kann durch das Familiengericht ersetzt werden. Das Gericht prüft dabei, ob die Namensänderung „zum Wohl des Kindes erforderlich“ ist. Das bedeutet, dass rein emotionale Gründe wie „sich zugehörig fühlen“ oft nicht ausreichen.
Gerichte verlangen in der Regel besondere Umstände, etwa dass der Kontakt zum ablehnenden Elternteil stark eingeschränkt oder konfliktbelastet ist oder dass der bisherige Name beim Kind nachweislich psychische Belastungen verursacht.
Neuanfang nach Trennung mit Kindern Mutig voran 👆Rolle des Jugendamtes
Das Jugendamt kann in solchen Konflikten als Vermittler auftreten, hat jedoch keine Entscheidungsbefugnis. Es kann Gespräche moderieren und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. In vielen Fällen ist dies sinnvoll, um die Beziehung der Eltern nicht weiter zu belasten.
Umzug mit Kind Sorgerecht: Gericht entscheidet 👆Praktische Überlegungen vor einer Entscheidung
Bevor der Weg vor Gericht gewählt wird, sollten Eltern gemeinsam prüfen, ob eine andere Lösung möglich ist. Eine Mutter könnte zum Beispiel selbst einen Doppelnamen annehmen, um dem Kind das Gefühl von Namensnähe zu geben, ohne dessen Namen zu ändern.
Zudem sollte bedacht werden, dass Namensänderungen dauerhafte Wirkungen haben und sich familiäre Konstellationen erneut ändern können. Ein Name, der heute als verbindend empfunden wird, kann in Zukunft auch zu Distanz führen – etwa, wenn das Kind später beim anderen Elternteil leben möchte.
Unterschiedliche Meldeadressen Geschwister im Wechselmodell 👆Gerichtliche Erfolgsaussichten
Die Erfahrung aus bisherigen Verfahren zeigt, dass Gerichte sehr genau prüfen, ob das Kindeswohl tatsächlich gefährdet oder erheblich beeinträchtigt ist. In neutralen oder lediglich konfliktbelasteten Elternbeziehungen wird die Zustimmung des anderen Elternteils meist nicht ersetzt.
Das bedeutet: Wer das neue Namensrecht Scheidungskinder nutzen möchte, sollte frühzeitig eine offene und sachliche Kommunikation suchen und klare Argumente sammeln, die das Kindeswohl nachweislich betreffen.
Ehevertrag Diskrepanz clever regeln ohne Risiko 👆Zusammenfassung der Kernpunkte
Das neue Namensrecht eröffnet Scheidungskindern neue Optionen, dennoch bleibt die Zustimmung beider Elternteile oder eine gerichtliche Entscheidung unverzichtbar. Ein vorschneller Gang vor Gericht kann die familiäre Situation verschärfen und sollte gut überlegt sein. Besser ist es, zunächst das Gespräch zu suchen und gemeinsam im Sinne des Kindes zu handeln.