Scheidung ohne eigenen Anwalt – Risiken und Kosten

Scheidung ohne eigenen Anwalt klingt zunächst nach einer kostengünstigen Lösung, doch nicht in jeder Situation ist das wirklich sinnvoll. Wer den Schritt wagt, sollte genau wissen, welche Rechte er ohne Anwalt nicht ausüben kann und wie die Kosten tatsächlich verteilt werden. In diesem Beitrag klären wir, wie das Verfahren abläuft, welche rechtlichen Grundlagen gelten und welche Fallstricke ohne anwaltliche Vertretung drohen.

Fallbeispiel einer Scheidung ohne Anwalt

In einem konkreten Fall hatten die Ehepartner bereits eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen, in der Unterhalt, Zugewinn, Hausrat und Versorgungsausgleich geregelt waren. Der Ehemann beantragte die Scheidung mit eigenem Anwalt, die Ehefrau trat ohne eigenen Anwalt vor Gericht auf. Da alle Punkte geklärt waren, musste sie nur dem Scheidungsantrag zustimmen. Hier stellt sich die Frage, ob sie sich an den Kosten des gegnerischen Anwalts beteiligen muss und wie die Gerichtskosten geteilt werden.

Kostenverteilung im Scheidungsverfahren

Nach § 150 Abs. 1 FamFG trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten, also die eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden in der Regel hälftig geteilt. Wer keinen eigenen Anwalt beauftragt, spart diese Kosten vollständig, muss jedoch seine Hälfte der Gerichtskosten zahlen.

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Rechtliche Grundlage zur Anwaltsvertretung

Gemäß § 114 Abs. 1 FamFG besteht im Scheidungsverfahren Anwaltszwang nur für den Antragsteller. Der Antragsgegner benötigt keinen eigenen Anwalt, wenn er lediglich der Scheidung zustimmt. Eigene Anträge – etwa zur Abänderung des Versorgungsausgleichs – kann er jedoch ohne Anwalt nicht stellen.

Bedeutung der Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine wirksame notarielle Vereinbarung nach § 1410 BGB kann den Umfang der Streitpunkte im Scheidungsverfahren erheblich reduzieren. Sind Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich darin verbindlich geregelt, beschränkt sich das Verfahren meist auf die reine Scheidung.

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Risiken ohne eigenen Anwalt

Ohne eigenen Anwalt fehlt die Möglichkeit, spontan auf neue Anträge der Gegenseite zu reagieren. Zwar könnte ein sogenannter „Terminsanwalt“ kurzfristig im Gericht beauftragt werden, jedoch birgt dies Risiken, da dieser die Aktenlage nicht kennt und kaum Vorbereitungszeit hat.

Umgang mit überraschenden Anträgen

Sollte im Termin ein neuer Antrag gestellt werden, kann der Antragsgegner die Zustimmung verweigern. Das Verfahren würde dann unterbrochen oder vertagt, um gegebenenfalls einen eigenen Anwalt zu beauftragen.

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Kostenregelung im Urteil

Wird im Urteil festgelegt, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, bedeutet das: Jeder trägt seine eigenen Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten. Da der Antragsteller die Gerichtskosten zunächst vollständig verauslagt, stellt er dem Antragsgegner dessen Hälfte in Rechnung. Eine separate Rechnung vom Gericht erhält der Antragsgegner nicht.

Praktisches Beispiel zur Kostenerstattung

Wenn der Antragsteller 600 € Gerichtskosten verauslagt hat, muss der Antragsgegner bei Kostenaufhebung 300 € an ihn erstatten. Die Anwaltskosten des Antragstellers trägt dieser vollständig selbst.

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Empfehlung zur Entscheidung

Wer sich sicher ist, dass keine weiteren Anträge gestellt werden, kann auf einen eigenen Anwalt verzichten und dadurch Kosten sparen. Bei auch nur geringsten Unsicherheiten ist ein eigener Anwalt jedoch dringend zu empfehlen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

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Fazit

Eine Scheidung ohne eigenen Anwalt kann in klar geregelten Fällen mit einer umfassenden Scheidungsfolgenvereinbarung durchaus Kosten sparen. Dennoch bleibt das Risiko, im Termin nicht auf neue Anträge reagieren zu können, bestehen. Wer sicher ist, dass keine zusätzlichen Streitpunkte auftauchen, kann den Weg ohne eigenen Anwalt gehen und zahlt in der Regel nur die Hälfte der Gerichtskosten. Besteht jedoch auch nur geringe Unsicherheit, ist eine eigene anwaltliche Vertretung oft die bessere Wahl, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

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FAQ

Brauche ich bei einer einvernehmlichen Scheidung immer einen eigenen Anwalt?

Nein, bei einer einvernehmlichen Scheidung mit vollständiger Vereinbarung kann eine Partei ohne eigenen Anwalt lediglich der Scheidung zustimmen.

Muss ich die Kosten des gegnerischen Anwalts tragen?

In der Regel nicht. Jede Partei zahlt die eigenen Anwaltskosten, es sei denn, es gibt eine besondere Vereinbarung.

Wie werden die Gerichtskosten aufgeteilt?

Normalerweise werden die Gerichtskosten hälftig geteilt, auch wenn nur eine Partei einen Anwalt hat.

Bekomme ich als Antragsgegner eine eigene Rechnung vom Gericht?

Nein, die Rechnung geht an den Antragsteller. Dieser fordert die Hälfte der Gerichtskosten direkt vom Antragsgegner zurück.

Was passiert, wenn während der Verhandlung neue Anträge gestellt werden?

Ohne eigenen Anwalt kann man diesen Anträgen einfach nicht zustimmen. Der Termin würde dann vertagt.

Ist ein Terminsanwalt eine gute Lösung?

Ein Terminsanwalt kann kurzfristig helfen, kennt aber oft den Fall nicht gut genug, um umfassend zu beraten.

Spart eine Scheidung ohne eigenen Anwalt wirklich Geld?

Ja, da keine eigenen Anwaltsgebühren anfallen. Allerdings sollte das Risiko möglicher Nachteile berücksichtigt werden.

Kann ich nach Beginn des Verfahrens noch einen Anwalt beauftragen?

Ja, auch nach dem ersten Termin kann ein eigener Anwalt hinzugezogen werden, wenn es notwendig wird.

Wann ist ein eigener Anwalt unbedingt nötig?

Sobald eigene Anträge gestellt oder komplexe Fragen zum Unterhalt, Zugewinn oder Versorgungsausgleich im Verfahren auftauchen, sollte ein eigener Anwalt eingeschaltet werden.

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