Scheidungsfolgenvereinbarung Anwaltskosten rechtzeitig verstehen

Scheidungsfolgenvereinbarung Anwaltskosten sorgen oft für böse Überraschungen. Viele Betroffene rechnen nicht damit, dass neben den Notarkosten zusätzliche Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten entstehen können. Wer die rechtliche Lage kennt, vermeidet unerwartete Belastungen und kann seine Rechte besser wahren.

Scheidungsfolgenvereinbarung und konkrete Kostenbeispiele

Ein Ehepaar einigte sich auf eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt. Zusätzlich ließen sie eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen, deren Kosten sich nach dem Verkehrswert auf 1.500 Euro ohne Mehrwertsteuer beliefen. Damit schien die Sache erledigt. Doch die Anwältin stellte zusätzlich 3.100 Euro nach Nr. 2300 VV RVG in Rechnung. Dies löste bei den Mandanten Verwirrung aus, da kein weiterer Ehevertrag vorgelegt worden war. Solche Konstellationen zeigen, wie unterschiedlich die Wahrnehmung von Mandant und Anwalt sein kann.

Unterschied zwischen Notar und Anwalt

Ein Notar erstellt eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die alle Regelungen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorgerecht verbindlich macht. Der Anwalt hingegen vertritt Interessen, prüft die Rechtslage und kann auch Entwürfe erarbeiten. Daher können parallele Kosten entstehen, selbst wenn sich die Tätigkeiten für Laien überschneiden.

Gebührenrechtliche Grundlage

Die anwaltliche Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach Nr. 2300 VV RVG kann eine Geschäftsgebühr entstehen, wenn der Anwalt einen Vertrag entwirft oder prüft. § 675 Abs. 2 BGB verpflichtet Mandanten zudem zur Zahlung, wenn eine Dienstleistung beauftragt wurde, unabhängig davon, ob sie im Detail erwartet wurde.

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Anwaltliche Tätigkeit und Beauftragung

Viele Mandanten sind überrascht, wenn eine anwaltliche Rechnung kommt, ohne dass sie bewusst einen weiteren Auftrag erteilt haben. Entscheidend ist aber, was stillschweigend umfasst war. Wenn der Auftrag lautete, die Scheidung rechtssicher zu gestalten, kann darunter auch die Erstellung oder Prüfung eines Ehevertrags fallen.

Abgrenzung Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

Ein Ehevertrag wird meist während der Ehe geschlossen, während eine Scheidungsfolgenvereinbarung speziell die Rechtsfolgen der Trennung regelt. Beide Dokumente sind rechtlich ähnlich, aber inhaltlich unterschiedlich. Wenn ein Anwalt den Eindruck hatte, ein Ehevertrag sei erforderlich, darf er für den Entwurf abrechnen, auch wenn am Ende nur die notarielle Vereinbarung genutzt wurde.

Praxis der Gerichte

Die Rechtsprechung stellt klar, dass eine anwaltliche Geschäftsgebühr auch dann entsteht, wenn der Entwurf nicht verwendet wird. Entscheidend ist die anwaltliche Leistung, nicht ihr späterer Einsatz. Ein Beispiel ist die Entscheidung des BGH (Az. IX ZR 110/13), wonach ein Honoraranspruch auch ohne tatsächliche Umsetzung besteht.

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Möglichkeiten zur Kostenkontrolle

Wer Kostenfallen vermeiden möchte, sollte mit seinem Anwalt zu Beginn klare Absprachen treffen. Schriftliche Vereinbarungen über den Umfang der Tätigkeit können spätere Missverständnisse vermeiden. Es ist auch möglich, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren oder vorab eine detaillierte Kostenschätzung einzufordern.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

In bestimmten Fällen können Betroffene Unterstützung beantragen. Beratungshilfe deckt die außergerichtliche Tätigkeit eines Anwalts ab, während Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren greift. Allerdings wird bei einvernehmlicher Scheidung oft keine Prozesskostenhilfe gewährt, da beide Parteien bereits auf Einigung setzen.

Transparente Kommunikation

Viele Konflikte entstehen, weil Mandanten nicht genau wissen, was sie unterschrieben haben. Anwälte sind verpflichtet, über mögliche Gebühren aufzuklären (§ 49b BRAO). Dennoch lohnt es sich, konkret nachzufragen und die eigene Erwartungshaltung schriftlich festzuhalten.

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Rechtliche Bewertung und Handlungsempfehlungen

Wenn eine Rechnung überraschend hoch erscheint, kann sie auf ihre Angemessenheit geprüft werden. Rechtsanwaltskammern bieten Schlichtungsverfahren an. Zudem besteht die Möglichkeit, die Rechnung nach § 14 RVG überprüfen zu lassen, falls die Höhe der Gebühr unverhältnismäßig erscheint.

Chancen und Risiken bei Anfechtung

Eine Anfechtung ist nur erfolgversprechend, wenn keine Beauftragung vorlag oder die Gebühren falsch berechnet wurden. Andernfalls bestätigen Gerichte in der Regel den Anspruch des Anwalts. Trotzdem kann ein klärendes Gespräch mit der Anwältin oft schon zu einer einvernehmlichen Lösung führen.

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Fazit

Die Thematik rund um Scheidungsfolgenvereinbarung Anwaltskosten ist komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Viele Betroffene gehen davon aus, dass mit der notariellen Vereinbarung alle rechtlichen Fragen geklärt sind. In Wirklichkeit entstehen aber häufig zusätzliche anwaltliche Gebühren, wenn ein Anwalt beauftragt wird, die Scheidung rechtssicher vorzubereiten oder Entwürfe zu erstellen. Wichtig ist deshalb, von Anfang an eine klare Absprache über den Umfang der Tätigkeit und die Kosten zu treffen. Nur so lassen sich Missverständnisse und unerwartete finanzielle Belastungen vermeiden. Wer eine Rechnung anzweifelt, hat die Möglichkeit, diese überprüfen zu lassen oder eine Schlichtung über die Rechtsanwaltskammer zu beantragen.

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FAQ

Muss ich neben dem Notar auch Anwaltskosten zahlen?

Ja, wenn ein Anwalt beauftragt wird, fällt zusätzlich zur notariellen Beurkundung eine anwaltliche Vergütung an.

Was ist der Unterschied zwischen Scheidungsfolgenvereinbarung und Ehevertrag?

Ein Ehevertrag regelt allgemeine Fragen während der Ehe, während eine Scheidungsfolgenvereinbarung konkret die Folgen einer Trennung oder Scheidung festlegt.

Warum entstehen Anwaltskosten trotz notarieller Vereinbarung?

Weil die anwaltliche Tätigkeit eigenständig nach dem RVG abgerechnet wird. Schon der Entwurf oder die Prüfung eines Vertrags löst Gebühren aus.

Kann eine Anwaltsrechnung zu Scheidungsfolgenvereinbarung Anwaltskosten angefochten werden?

Ja, wenn die Berechnung fehlerhaft ist oder keine Beauftragung vorlag. Andernfalls wird die Rechnung meist bestätigt.

Greift Prozesskostenhilfe bei einer einvernehmlichen Scheidung?

Nur eingeschränkt, da Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren vorgesehen ist und nicht für außergerichtliche Einigungen.

Wie kann ich hohe Anwaltskosten vermeiden?

Durch klare Absprachen, schriftliche Vereinbarungen und gegebenenfalls Pauschalhonorare.

Darf der Anwalt Gebühren verlangen, wenn sein Entwurf nicht genutzt wurde?

Ja, nach der Rechtsprechung entsteht die Gebühr durch die Tätigkeit selbst, nicht durch die Verwendung.

Was kann ich tun, wenn die Rechnung unverhältnismäßig hoch erscheint?

Sie können die Rechnung nach § 14 RVG überprüfen lassen oder eine Schlichtung bei der zuständigen Anwaltskammer beantragen.

Zählt eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung als Ersatz für den Anwalt?

Nein, sie ersetzt nicht die anwaltliche Tätigkeit. Der Notar beurkundet neutral, der Anwalt vertritt dagegen Interessen.

Wie erkenne ich, ob Scheidungsfolgenvereinbarung Anwaltskosten korrekt berechnet wurden?

Am besten durch Prüfung nach dem RVG oder durch Nachfrage bei der Rechtsanwaltskammer.

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