Sohn mit 18 rausschmeißen rechtlich erklärt

Sohn mit 18 rausschmeißen – diese Frage beschäftigt viele Eltern, die mit Konflikten im Familienalltag konfrontiert sind. Mit der Volljährigkeit ändern sich die Rechte und Pflichten für beide Seiten grundlegend. Doch was bedeutet das konkret für Eltern, die den Auszug ihres Kindes verlangen möchten?

Sohn mit 18 rausschmeißen Fallbeispiel

Ein Beispiel verdeutlicht die Situation besonders gut: Ein Jugendlicher, kurz vor seinem 18. Geburtstag, lebt noch bei seinen Eltern. Er hat eine Ausbildung begonnen, die er aufgrund zahlreicher Fehlzeiten voraussichtlich verlieren wird. Das Verhalten im Elternhaus ist problematisch, es kommt zu Konflikten, Bedrohungen und einem massiven Vertrauensverlust. Die Eltern fühlen sich zunehmend überfordert und denken darüber nach, ihren Sohn aus dem Haus zu weisen.

Hier stellt sich die Frage: Dürfen sie das überhaupt, oder müssen sie ihn trotz der Volljährigkeit weiterhin im Haus dulden?

Volljährigkeit und rechtlicher Status

Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Kind volljährig und damit rechtlich selbstständig. Nach § 2 BGB endet die elterliche Sorge. Das bedeutet, dass Eltern keine Entscheidungsgewalt mehr über ihr Kind haben. Allerdings bestehen weiterhin Unterhaltspflichten, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet oder aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann (§ 1601 BGB ff.).

Unterhaltspflicht und Wohnrecht

Die Unterhaltspflicht der Eltern bedeutet nicht automatisch, dass das erwachsene Kind ein Wohnrecht im elterlichen Haus hat. Nach § 1612 Abs. 2 BGB haben Eltern das Wahlrecht, ob sie Unterhalt in Form von Geld oder durch Gewährung von Unterkunft und Verpflegung leisten. Sie dürfen also bestimmen, dass das Kind auszieht und stattdessen Geldunterhalt gewährt wird.

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Möglichkeiten der Eltern

Eltern haben verschiedene rechtliche Optionen, wenn sie den Verbleib des Kindes im Elternhaus nicht länger dulden können.

Räumungsklage

Sollte das volljährige Kind nicht freiwillig ausziehen, kann eine Räumungsklage nach den Vorschriften des Mietrechts notwendig werden. Das Kind gilt rechtlich als „Nutzer“ der Wohnung, auch wenn kein Mietvertrag vorliegt. Ein Gericht kann im Rahmen einer Nutzungsuntersagung entscheiden, dass das Kind das Elternhaus verlassen muss.

Härtefallregelungen

In manchen Fällen kann ein Jugendlicher oder junger Erwachsener auch staatliche Hilfe beanspruchen. Nach § 22 Abs. 5 SGB II gilt: Unter 25-Jährige erhalten in der Regel keine eigenen Unterkunftskosten vom Jobcenter, es sei denn, es liegt ein Härtefall vor. Gewalt, massive familiäre Konflikte oder gesundheitliche Gefährdungen können solche Härtefälle sein. In diesen Fällen unterstützt das Jobcenter einen Auszug und gewährt Leistungen für eine eigene Wohnung.

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Risiken und mögliche Gegenwehr

Auch das Kind selbst hat rechtliche Mittel, falls es den Rauswurf nicht akzeptiert.

Klage auf Unterhalt

Ein volljähriges Kind kann gegen seine Eltern Unterhalt einklagen, wenn es sich in einer Ausbildung befindet oder aus anerkannten Gründen nicht für sich selbst sorgen kann. Hierbei wird geprüft, ob das Kind ausreichende Eigenbemühungen zeigt, beispielsweise bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle.

Anspruch auf Wohnen im Elternhaus

Ein genereller einklagbarer Anspruch auf Wohnen im Elternhaus besteht nicht. Anders wäre dies nur, wenn Eltern freiwillig Naturalunterhalt in Form von Unterkunft gewähren wollen. Besteht das Bedürfnis nach Unterhalt, müssen die Eltern lediglich Geld leisten.

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Praktische Empfehlungen für Eltern

Dokumentation und Vorbereitung

Eltern sollten sämtliche Vorfälle dokumentieren, um im Streitfall vor Gericht nachweisen zu können, dass das Zusammenleben unzumutbar geworden ist. Dazu gehören Bedrohungen, Gewalt, Beschädigungen von Eigentum oder dauerhafte Konflikte.

Einschaltung des Jugendamts

Auch wenn ein Kind fast 18 ist, kann das Jugendamt weiterhin beratend tätig werden. Insbesondere bei Härtefällen bis zum 21. Lebensjahr (§ 41 SGB VIII) ist Unterstützung möglich. Das Jugendamt kann auch eine Stellungnahme gegenüber dem Jobcenter abgeben, wenn es um die Finanzierung einer eigenen Wohnung geht.

Rechtliche Beratung

Da jeder Fall individuell ist, sollten Eltern rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen. Nur so kann geklärt werden, ob eine Räumungsklage, ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz oder andere rechtliche Schritte sinnvoll sind.

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Fazit

Die Frage, ob man den Sohn mit 18 rausschmeißen darf, ist rechtlich komplex und emotional belastend. Mit der Volljährigkeit endet die elterliche Sorge, dennoch bleiben die Unterhaltspflichten bestehen, sofern das Kind sich in Ausbildung befindet oder aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Ein Wohnrecht im Elternhaus ergibt sich daraus jedoch nicht automatisch, da Eltern den Unterhalt auch in Geldform leisten können. In der Praxis bedeutet das: Eltern dürfen ein volljähriges Kind zum Auszug auffordern und notfalls auch rechtlich durchsetzen. Wichtig ist jedoch, die Schritte gut vorzubereiten, Beweise für unzumutbare Umstände zu sammeln und gegebenenfalls das Jugendamt oder einen Anwalt einzuschalten. So können Konflikte reduziert und die rechtlichen Risiken besser eingeschätzt werden.

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FAQ

Kann man den Sohn mit 18 rausschmeißen, auch wenn er arbeitslos ist?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Eltern können den Unterhalt in Geldform leisten, sie müssen das Kind nicht zwingend im Haushalt behalten.

Darf ein volljähriges Kind im Elternhaus wohnen bleiben, auch wenn die Eltern es nicht wollen?

Nein, ein einklagbares Recht auf Wohnen im Elternhaus gibt es nicht. Eltern können bestimmen, dass der Unterhalt anders erbracht wird.

Was passiert, wenn der Sohn mit 18 rausschmeißen nicht akzeptiert?

In diesem Fall kann eine Räumungsklage notwendig sein. Das Gericht prüft, ob das Zusammenleben unzumutbar ist.

Welche Rolle spielt das Jugendamt in solchen Fällen?

Das Jugendamt kann bis zum 21. Lebensjahr bei Härtefällen unterstützen und dabei helfen, eine eigene Unterkunft für den Jugendlichen zu finden.

Muss Unterhalt auch nach dem Rauswurf gezahlt werden?

Ja, die Unterhaltspflicht bleibt bestehen, solange das Kind bedürftig ist und sich ernsthaft um Ausbildung oder Arbeit bemüht.

Gibt es Ausnahmen, in denen Eltern sofort handeln können?

Ja, bei Gewalt oder massiven Bedrohungen kann ein sofortiger Ausschluss aus der Wohnung mithilfe des Gewaltschutzgesetzes durchgesetzt werden.

Kann das Jobcenter eine eigene Wohnung für den Sohn finanzieren?

Unter 25-Jährige haben normalerweise keinen Anspruch, aber bei einem Härtefall wie familiärer Gewalt oder unzumutbaren Zuständen kann das Jobcenter eine Wohnung bewilligen.

Welche rechtlichen Risiken gehen Eltern beim Rauswurf ein?

Das Kind könnte Unterhaltsklagen erheben oder eine Nutzungsfrist verlangen. Daher sollten Eltern rechtlich abgesichert vorgehen.

Welche Beweise sollten Eltern sammeln?

Alle Vorfälle wie Bedrohungen, Beschädigungen oder Gewalt sollten dokumentiert werden, um im Streitfall vor Gericht belegen zu können, warum das Zusammenleben unzumutbar ist.

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