Unterhalt Azubi gutes Einkommen: Wann fällt er weg?

Unterhalt Azubi gutes Einkommen – viele Väter stellen sich die Frage, ob sie noch zahlen müssen, wenn ihr Kind in der Ausbildung bereits gut verdient. So auch ein Vater, dessen Sohn bald 1.200 € monatlich erhält. Ich habe diesen Fall genauer untersucht, rechtliche Grundlagen analysiert und zeige, wann eine Zahlungspflicht tatsächlich entfällt.

Anrechnung des Azubi-Einkommens

Der Sohn des Fragestellers beginnt eine Ausbildung mit überdurchschnittlichem Gehalt. Laut Vertrag sind es schon im ersten Lehrjahr rund 1.218 € brutto. Viele denken dann sofort: „Das reicht doch locker für den eigenen Lebensunterhalt – oder?“ Doch ganz so einfach ist es nicht.

Minderjährigkeit und gesetzlicher Vorrang

Wichtig ist, dass der Sohn noch minderjährig ist. In diesem Fall greift § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB. Der Paragraph sagt, dass Elternteile gleichwertig bar- und betreuungsunterhaltspflichtig sind. Aus diesem Grund wird das Einkommen eines minderjährigen Kindes nur zur Hälfte auf seinen Bedarf angerechnet.

Pauschalabzug vor der Anrechnung

Doch bevor die Hälfte des Einkommens überhaupt relevant wird, muss eine Pauschale von 100 € für ausbildungsbedingte Aufwendungen abgezogen werden. Erst vom verbleibenden Netto wird die Hälfte berücksichtigt.

Ein Beispiel: Verdient der Sohn rund 980 € netto (nach Abzug von Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung), ergibt sich mit der Pauschale ein anrechenbares Einkommen von etwa 440 €. Dieser Betrag wird dann vom bisherigen Unterhaltsbetrag nach Düsseldorfer Tabelle abgezogen.

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Neue Unterhaltshöhe nach Anrechnung

Wenn das Einkommen so hoch ist, dass es den bisherigen Bedarf fast deckt, reduziert sich die Zahlung entsprechend. Einige Gerichte und Rechtsanwälte berechnen den neuen Unterhalt dabei recht exakt.

Schätzung auf Basis der Vergütung

Im vorliegenden Fall wurde dem Vater vom Anwalt geraten, im 1. Lehrjahr noch rund 150 – 200 € Unterhalt zu zahlen. Ab dem 2. Lehrjahr sinkt dieser Betrag weiter. Nach dem 18. Geburtstag des Sohnes entfällt die Pflicht zur Zahlung vollständig – sofern dieser dann eigenständig wirtschaftet und keinen weiteren Unterstützungsbedarf hat.

Rolle der Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle bleibt Grundlage für die Unterhaltsbemessung. Nur wenn das Azubi-Gehalt über dem Tabellenbetrag liegt (nach Abzug und Hälftelung), kann die Zahlungspflicht wegfallen. Es handelt sich also nicht um eine reine Entscheidung „nach Gefühl“, sondern um eine gesetzlich und rechnerisch fundierte Lösung.

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Pflegefall und Haftungsfrage

Ein unerwarteter Nebenaspekt wurde im Gespräch mit dem Anwalt angesprochen: Was passiert, wenn die Ex-Frau pflegebedürftig wird? Kann der Vater dann rückwirkend für deren Unterhalt haftbar gemacht werden?

Sozialhilferegress nach SGB XII

Die rechtliche Grundlage liegt im § 94 SGB XII: Wenn das Sozialamt Leistungen gewährt, kann es auf unterhaltspflichtige Angehörige zurückgreifen. Ex-Partner gehören grundsätzlich nicht mehr dazu – es sei denn, ein fortbestehender Unterhaltsanspruch wurde nicht wirksam ausgeschlossen oder geregelt.

Versorgungsausgleich bei Scheidung

Der sogenannte Versorgungsausgleich (z. B. Rentenanwartschaften) wurde bei der Scheidung in der Regel vom Familiengericht automatisch durchgeführt (§ 1587 BGB ff.). Wenn kein Verzicht oder keine klare Regelung erfolgte, könnten theoretisch Ansprüche offenbleiben – aber nur unter sehr engen Voraussetzungen.

Kein Streitwert durch Immobilieneigentum

Ein wichtiger Punkt: Der Anwalt darf den Wert einer Eigentumswohnung nicht automatisch als Streitwert heranziehen, nur weil über „Versorgung oder Risikoabsicherung“ gesprochen wird. Streitwert bemisst sich nach dem konkreten Gegenstand des Auftrags. Wenn der Auftrag sich nur auf die Berechnung des Unterhalts bezog, besteht kein Anlass für eine hohe Rechnung. Die Befürchtung des Vaters war hier berechtigt – ein klärendes Gespräch mit dem Anwalt war absolut sinnvoll.

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Fazit

Der Fall zeigt, wie komplex das Thema Unterhalt Azubi gutes Einkommen sein kann, wenn ein minderjähriges Kind bereits überdurchschnittlich verdient. Grundsätzlich bleibt die Düsseldorfer Tabelle als Maßstab bestehen, doch Ausbildungsvergütung wird – zumindest zur Hälfte – berücksichtigt. In vielen Fällen sinkt dadurch die tatsächliche Zahlungspflicht deutlich. Wichtig ist, die Details exakt zu berechnen und das erste Gehalt abzuwarten, bevor endgültige Beträge festgelegt werden. Auch Nebenthemen wie mögliche Unterhaltsforderungen im Pflegefall der Ex-Partnerin sollten nicht vorschnell akzeptiert werden – hier lohnt es sich, genau hinzuschauen und unnötige Mandate zu vermeiden. Wer sich also fragt, ob bei einem guten Einkommen des Azubi noch Unterhalt gezahlt werden muss, sollte sich nicht von bloßen Vermutungen leiten lassen, sondern konkrete Zahlen prüfen – und im Zweifel eine begrenzte Rechtsberatung klar definieren.

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FAQ

Muss ich bei einem Azubi mit 1.200 € Verdienst noch Unterhalt zahlen?

Nicht unbedingt. Entscheidend ist, wie viel vom Einkommen nach Abzug der 100 € Pauschale übrig bleibt und zur Hälfte angerechnet wird. Wenn dieser Betrag den Tabellenunterhalt fast oder ganz deckt, entfällt die Pflicht zur Zahlung ganz oder teilweise. Das Stichwort lautet: Unterhalt Azubi gutes Einkommen.

Gilt das auch, wenn mein Kind noch minderjährig ist?

Ja, aber mit Einschränkung. Bei minderjährigen Kindern wird das Einkommen nur zur Hälfte angerechnet (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB). Das schützt den betreuenden Elternteil und stellt die Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt sicher.

Was ist, wenn das Gehalt im zweiten Lehrjahr steigt?

Dann kann sich die Unterhaltspflicht weiter reduzieren. Die Berechnung muss regelmäßig angepasst werden – idealerweise auf Basis der tatsächlichen Lohnabrechnungen. Auch hier gilt: Unterhalt Azubi gutes Einkommen muss immer konkret bewertet werden.

Kann der Anwalt dafür den Wert meiner Wohnung als Streitwert nutzen?

Nein. Der Streitwert bezieht sich auf den Gegenstand des konkreten Auftrags. Wenn Sie nur eine Unterhaltsberechnung beauftragen, darf kein fiktiver Immobilienwert angesetzt werden. Achten Sie darauf, den Auftrag schriftlich klar zu definieren.

Bin ich im Pflegefall meiner Ex-Frau unterhaltspflichtig?

In der Regel nicht, vor allem nach jahrelanger Trennung und Scheidung. Das Sozialamt kann zwar prüfen, ob noch Unterhaltsansprüche bestehen (§ 94 SGB XII), aber Ex-Partner haften nur in Ausnahmefällen. Ein Vertrag kann diese Haftung auch nicht aufheben, wenn dadurch die Allgemeinheit belastet würde.

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