Volljährige Kinder im Studium – und plötzlich wird das Thema Unterhalt zum juristischen Minenfeld. Viele Eltern fragen sich: Wer zahlt was, und wie wird das überhaupt berechnet? Genau das schauen wir uns hier Schritt für Schritt an, mit allem, was zur Aufteilung, zum Einkommen und zum sogenannten Wohnvorteil dazugehört.
Unterhaltsrecht ab 18 kurz erklärt
Sobald ein Kind volljährig ist, ändert sich die rechtliche Lage erheblich. Das Sorgerecht entfällt, doch die Unterhaltspflicht bleibt – zumindest solange das Kind eine erste Berufsausbildung oder ein Studium absolviert (§ 1601 BGB). Jetzt sind jedoch beide Elternteile barunterhaltspflichtig – auch der Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Der Naturalunterhalt entfällt also in der Regel.
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des zusammengerechneten Einkommens beider Eltern. Der Gesamtbedarf wird ermittelt, dann anteilig nach Leistungsfähigkeit aufgeteilt. Dabei gelten für studierende Kinder meist feste Bedarfssätze – etwa 930 € im Monat laut Düsseldorfer Tabelle für auswärtig Studierende (Stand 2025).
Pflicht zur Verhandlung Umgangsrecht einfach erklärt 👆Wohnverhältnisse bei beiden Kindern
Die Ausgangslage im geschilderten Fall ist speziell: Ein Kind lebt dauerhaft beim Vater, das andere pendelt zwischen beiden Elternteilen und dem Partner. Auch das wirkt sich auf die Verteilung aus – aber nicht immer so, wie viele denken.
Wohnsitz beeinflusst Unterhaltshöhe
Beim 19-jährigen Kind im dualen Studium, das dauerhaft beim Vater wohnt, stellt sich die Frage: Muss der Vater trotzdem baren Unterhalt leisten? Ja – zumindest anteilig. Denn ab 18 zählt nicht mehr der Wohnort, sondern nur das Einkommen. Die Tatsache, dass das Kind dort kostenlos wohnt, kann aber als Wohnvorteil berücksichtigt werden. Dieser wird in Geldwert umgerechnet und wie Barunterhalt behandelt.
Wechselnde Aufenthalte sind komplex
Anders beim 22-jährigen Kind im regulären Studium. Wenn der Aufenthalt regelmäßig wechselt, ist zu prüfen, ob überhaupt ein fester Wohnsitz besteht. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Unterhalt in Form einer Geldzahlung zu regeln, selbst wenn das Kind gelegentlich zu Hause schläft. Gerichte bewerten hier die tatsächliche Versorgungslage, nicht allein den Wohnort im Melderegister.
Unterhaltspflicht Eltern Schwangerschaft Ausbildung klären 👆Wohnvorteil richtig berechnen
Ein häufig übersehener Punkt: Wer im eigenen Haus wohnt, muss sich diesen Wohnwert als zusätzliches Einkommen anrechnen lassen. Das gilt auch, wenn ein Kind mit im Haus lebt.
Anrechnung auf das Nettoeinkommen
Der sogenannte Wohnvorteil wird oft nach Mietwert oder ersparten Mietkosten bemessen. Lebt der Vater also im schuldenfreien Eigenheim, wird ein fiktiver Mietwert dem Einkommen hinzugerechnet. Existieren jedoch noch Immobilienkredite, wird dieser Vorteil entsprechend reduziert – je nachdem, wie hoch die monatlichen Belastungen ausfallen.
Alte und neue Kredite unterscheiden
Besonders knifflig: Was passiert mit Krediten, die nach der Trennung aufgenommen wurden? Grundsätzlich gilt: Nur berufsbedingte oder notwendig gewordene Kredite sind abziehbar. Konsumkredite oder nachträgliche Sanierungskosten zählen in der Regel nicht. Auch ein „alter“ Kredit, etwa für das damalige Familienheim, kann unter Umständen nur eingeschränkt abgesetzt werden – das hängt stark vom Einzelfall ab.
Kindesunterhalt Mangelfall Schulden richtig berechnen 👆Einkommen beider Eltern realistisch erfassen
Für die korrekte Berechnung ist das bereinigte Nettoeinkommen beider Eltern entscheidend – und das ist mehr als nur das monatliche Gehalt.
Weihnachtsgeld, Bonus und mehr
Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien oder regelmäßige Bonuszahlungen werden auf das Jahr gerechnet und monatlich umgelegt. Wer also jährlich z. B. 1.200 € Weihnachtsgeld bekommt, muss monatlich 100 € mehr Einkommen angeben. Auch steuerfreie Zulagen und geldwerte Vorteile zählen zum Einkommen dazu, sofern sie regelmäßig fließen.
Bereinigungen und Abzüge
Andererseits dürfen bestimmte Ausgaben vom Brutto- oder Nettoeinkommen abgezogen werden – etwa berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorgebeiträge, Unterhalt für andere Kinder oder Schulden, wenn sie nachweislich notwendig sind. Die sogenannte bereinigte Bemessungsgrundlage ergibt sich also erst nach dieser Abwägung.
Kindergarten verweigert Vollzeitplatz trotz Vertrag 👆Zwei Kinder gleichberechtigt behandeln
Ein Punkt, der häufig übersehen wird: Wenn zwei unterhaltsberechtigte Kinder bestehen, wird der Bedarf nicht verdoppelt, sondern aufgeteilt. Das Gesetz verpflichtet zur gleichwertigen Berücksichtigung beider Kinder.
Gesamtbedarf und Verteilung
Der Gesamtunterhaltsbedarf beider Kinder wird aus dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern berechnet. Dann wird geprüft, wie viel jeder Elternteil dazu beisteuern kann. Dabei ist entscheidend, wie hoch der individuelle Anteil am Gesamteinkommen ist. Wer also 70 % des Familieneinkommens erzielt, trägt entsprechend 70 % des Bedarfs – unabhängig davon, bei wem das Kind wohnt.
Kein Vorrang durch Wohnort
Der Umstand, dass ein Kind dauerhaft beim Vater lebt, gibt diesem keine rechtliche Priorität beim Unterhalt. Das System bleibt rein einkommensbasiert. Dennoch kann – wie erwähnt – ein Wohnvorteil angerechnet werden, was die Lastenverteilung indirekt beeinflusst.
Mehrbedarf Unterhalt Anrechnung Schulgeld richtig verstehen 👆Fazit
Unterhalt Kinder ab 18 berechnen ist alles andere als eine simple Rechenaufgabe. Sobald die Kinder volljährig sind, verschieben sich die rechtlichen Grundlagen erheblich – und viele Eltern sind überrascht, dass selbst ein im eigenen Haushalt lebendes Kind plötzlich barunterhaltsberechtigt ist. Wer hier Fehler vermeiden will, sollte das Gesamteinkommen beider Eltern realistisch erfassen, den Wohnvorteil ehrlich ansetzen und Sonderzahlungen sowie etwaige Schulden juristisch korrekt berücksichtigen. Gerade wenn zwei Kinder betroffen sind, ist eine faire und rechtssichere Aufteilung Pflicht – denn das Gesetz verlangt Gleichbehandlung, nicht Bauchgefühl. Wer unsicher ist, sollte nicht zögern, sich anhand der Düsseldorfer Tabelle oder direkt bei einer anwaltlichen Beratung Klarheit zu verschaffen.
Gemeinschaftskonto Schulden Haftung: Weg aus der Krise 👆FAQ
Muss ich auch Unterhalt zahlen, wenn mein Kind bei mir wohnt?
Ja, bei volljährigen Kindern zählt nicht mehr der Wohnort, sondern allein das Einkommen beider Eltern. Auch ein Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist barunterhaltspflichtig. Der sogenannte Wohnvorteil kann aber als Teil des Unterhalts angerechnet werden.
Wie genau wird der Wohnvorteil beim Unterhalt bewertet?
Der Wohnvorteil ist der geldwerte Vorteil, den ein Elternteil hat, wenn er mietfrei im eigenen Haus lebt. Dieser wird meist mit dem ortsüblichen Mietwert angesetzt. Noch laufende Kredite mindern diesen Betrag – aber nur, wenn sie angemessen sind.
Unterhalt Kinder ab 18 berechnen – zählt Weihnachtsgeld dazu?
Ja, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonuszahlungen oder geldwerte Vorteile fließen mit ein. Sie werden auf zwölf Monate verteilt und dem monatlichen Einkommen hinzugerechnet. Unterhalt Kinder ab 18 berechnen bedeutet also auch, alle regelmäßigen Sonderzahlungen zu berücksichtigen.
Kann ich einen Kredit vom Einkommen abziehen?
Nur wenn der Kredit nachweislich notwendig war – etwa für den Lebensunterhalt oder berufsbedingte Anschaffungen. Ein Konsumkredit oder nachträgliche Umbaukosten im Haus zählen in der Regel nicht. Alte Immobilienkredite werden teils berücksichtigt, sofern sie weiter auf dem alten Familienheim lasten.
Wie wird der Unterhalt bei zwei volljährigen Kindern aufgeteilt?
Der Gesamtbedarf wird aus dem addierten Einkommen beider Eltern errechnet. Anschließend wird geprüft, wer welchen Anteil trägt – orientiert am jeweiligen Einkommen. Beide Kinder werden gleichwertig behandelt, unabhängig davon, bei wem sie wohnen oder wie oft sie wechseln.
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