unterhalt sohn rat anwalt bei teilzeitjob

unterhalt sohn rat anwalt – Wenn das eigene Einkommen kaum reicht und dennoch Unterhalt gepfändet wird, fühlt sich das schnell unfair an. Besonders, wenn noch ein zweites Kind da ist und keine Rücksicht genommen wird. In diesem Beitrag geht es um einen konkreten Fall, der zeigt, wie wichtig rechtlicher Beistand und das Verständnis der Unterhaltsregeln nach dem 18. Geburtstag sind.

Unterhaltspflicht nach dem 18. Geburtstag

Nach der Volljährigkeit ändern sich die Spielregeln. Nicht nur der Vater, auch die Mutter wird barunterhaltspflichtig. Das bedeutet, dass beide Elternteile je nach Einkommen ihren Anteil leisten müssen. Trotzdem passiert es häufig, dass nur ein Elternteil – meist der Vater – in der Pflicht bleibt, einfach weil ein Unterhaltstitel besteht. Das Kindergeld wird ebenfalls vollständig auf den Bedarf angerechnet (§ 1601 BGB in Verbindung mit § 1603 BGB). Im hier beschriebenen Fall führte das dazu, dass weiterhin 100 € gepfändet wurden, obwohl das Einkommen unter dem Selbstbehalt lag.

Selbstbehalt und Erwerbsobliegenheit

Der Selbstbehalt gegenüber einem volljährigen Kind liegt derzeit (Stand 2025) bei 1.650 €. Wird dieser Betrag durch das Einkommen unterschritten, besteht grundsätzlich keine Unterhaltspflicht mehr. Das Problem: Ein alter Titel gilt weiterhin und ermöglicht Pfändungen, auch wenn die aktuelle Situation eine neue Bewertung erforderlich machen würde. Genau hier muss angesetzt werden – mit einem Antrag auf Abänderung nach § 239 FamFG.

Unterschiedliche Rangstufen bei mehreren Kindern

Ein oft übersehener Punkt ist die Rangfolge bei Unterhaltspflichten. Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder (z. B. in allgemeiner Schulausbildung) haben Vorrang vor nicht privilegierten volljährigen Kindern (§ 1609 BGB). Im besprochenen Fall lebt die minderjährige Tochter nicht im eigenen Haushalt, erhält aber durch die Pfändung für den Sohn keinen oder kaum Unterhalt. Eine klassische Schieflage, die rechtlich nicht zwingend ist, aber durch den bestehenden Titel praktisch so wirkt.

Wann eine Titulierung geändert werden kann

Ein bestehender Unterhaltstitel kann abgeändert oder aufgehoben werden, wenn sich die Lebensumstände wesentlich verändert haben (§ 323 ZPO analog für Vollstreckungstitel). Dazu gehören Arbeitslosigkeit, Teilzeit wegen fehlender Vollzeitangebote oder ein realistischer Plan zur Verbesserung der Einkommenssituation. Im Fall des Vaters wird eine berufliche Neuorientierung aktiv verfolgt, die mittelfristig mehr Verdienst verspricht. Doch ohne richterliche Bestätigung bleibt der alte Titel bestehen – eine juristische Sackgasse, aus der nur ein Familiengericht heraushelfen kann.

Flexible Arbeitszeiten als Hindernis

Besonders bitter wird es, wenn ein neuer Job Flexibilität erfordert, aber durch diese Anforderung eine Nebentätigkeit kaum realisierbar ist. Genau das war hier der Fall: Die 26-Stunden-Stelle bedeutete minimale Planungssicherheit, sodass der Betroffene keine Zweitbeschäftigung aufnehmen konnte – was ihm aber von der Gegenseite vorgeworfen wurde. Ein klassischer Zielkonflikt: Man erwartet Einkommen, verwehrt aber realistische Wege dorthin.

Wann professionelle Hilfe nötig ist

Im gesamten Verlauf zeigt sich: Ohne rechtlichen Beistand drohen finanzielle und psychische Belastungen. Der Vater schildert depressive Verstimmungen, die aus Überforderung und Hilflosigkeit entstehen. Dabei ist der Ausweg durchaus möglich – durch Beratungshilfe (§ 114 ZPO i.V.m. Beratungshilfegesetz) und anwaltliche Unterstützung. Die meisten Betroffenen wissen nicht, dass sie mit einem „Beratungshilfeschein“ die nötige Unterstützung fast kostenfrei erhalten können.

Fazit

Der Fall zeigt sehr eindrücklich, wie schnell man mit einem alten unterhaltstitel in eine finanzielle Notlage geraten kann – besonders dann, wenn sich die Lebensverhältnisse massiv geändert haben. Wer nur 1.200 € im Monat verdient, aber wegen eines alten Titels weiter gepfändet wird, gerät nicht nur wirtschaftlich, sondern auch psychisch unter Druck. Der Schlüssel liegt darin, den unterhaltstitel rechtzeitig abändern zu lassen und sich rechtlich begleiten zu lassen. Gerade bei mehreren Kindern, von denen eines minderjährig ist, kann die unterhaltspflicht durch die gesetzliche Rangfolge (§ 1609 BGB) deutlich anders aussehen, als es der Titel ursprünglich vorgibt. Es braucht Mut, einen Beratungshilfeschein zu beantragen – aber es ist der erste Schritt zurück zu einem fairen Ausgleich für alle Beteiligten.

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FAQ

Muss ich als Vater auch für ein volljähriges Kind weiter Unterhalt zahlen?

Das hängt davon ab, ob das Kind noch in einer allgemeinen Schulausbildung ist. Ist das der Fall, gilt es als privilegiert und wird unterhaltsrechtlich dem minderjährigen Kind gleichgestellt. Der unterhalt sohn rat anwalt ist in solchen Fällen besonders wichtig, um keine falschen Entscheidungen zu treffen.

Was bedeutet privilegiert im Unterhaltsrecht?

Ein Kind ist privilegiert, wenn es unter 21 Jahre alt ist, im Haushalt eines Elternteils lebt und eine allgemeine Schulausbildung macht. Dann steht es im Unterhaltsrang gleich mit minderjährigen Kindern (§ 1603 BGB).

Kann ich einen bestehenden Unterhaltstitel einfach ignorieren?

Nein. Auch wenn Sie weniger verdienen oder unter dem Selbstbehalt liegen, bleibt der Titel bestehen – und kann gepfändet werden. Der unterhalt sohn rat anwalt sollte in diesem Fall unbedingt einen Antrag auf Abänderung nach § 239 FamFG stellen.

Was ist, wenn ich wegen meiner Arbeitszeit keinen Zweitjob finde?

Dann kann es schwer werden, die gesteigerte Erwerbsobliegenheit zu erfüllen. Es lohnt sich, mit einem Anwalt zu klären, ob Ihre aktuelle berufliche Situation – z. B. ein befristeter Teilzeitvertrag mit Aussicht auf Aufstockung – als vorübergehende Ausnahme anerkannt werden kann.

Warum bekommt meine Tochter nichts, obwohl ich für beide Kinder verantwortlich bin?

Wenn nur ein unterhaltstitel für den Sohn besteht, wird auch nur für ihn gepfändet. Der Bedarf Ihrer Tochter bleibt dabei außen vor. Nur wenn der Titel angepasst oder aufgehoben wird, kann es zu einer gerechten Aufteilung nach Rangfolge kommen. Das Familiengericht kann hier eine faire Lösung schaffen.

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