Unterhalt ü21 sorgt immer wieder für Bauchschmerzen, sobald erwachsene Kinder plötzlich weiter Geld verlangen – oder Väter wie in unserem Fall einfach weiter überweisen, obwohl niemand weiß, ob überhaupt noch ein Anspruch besteht. Klingt vertraut? Dann lies weiter, denn hier bekommst du einen klaren Fahrplan durch das juristische Dickicht.

FAQ
Muss ich als Vater nach dem 21. Geburtstag meiner Tochter noch Unterhalt zahlen?
Das kommt darauf an, ob sie sich noch in einer einheitlichen, berufsqualifizierenden Ausbildung befindet und ob ein Titel existiert. Wenn deine Tochter ihre erste Ausbildung bereits abgeschlossen hat und jetzt eine zweite begonnen hat, musst du nur noch dann zahlen, wenn diese neue Ausbildung direkt auf der ersten aufbaut – also lückenlos und inhaltlich zusammenhängend. Sonst nicht. Entscheidend ist auch, ob sie bereits eigenes Einkommen erzielt. Dann kann der Anspruch wegfallen oder sich stark reduzieren.
Was ist, wenn meine Tochter mir keine Ausbildungs- oder Gehaltsnachweise gibt?
Dann bist du gesetzlich nicht mehr verpflichtet, einfach so weiter Unterhalt zu zahlen. Nach § 1605 BGB kannst du eine Auskunft verlangen. Wenn sie nicht innerhalb einer gesetzten Frist reagiert, kannst du die Zahlungen einstellen – zumindest vorläufig. Wichtig ist, dass du deine Forderung schriftlich stellst und das auch nachweisen kannst, z. B. per Einschreiben oder mit Hilfe eines Anwalts.
Gilt ein alter Unterhaltstitel auch noch nach der Volljährigkeit?
Ja, sehr wahrscheinlich. Viele Titel aus der Jugendamtszeit gelten automatisch weiter, auch wenn das Kind volljährig wird. Das ist gefährlich, denn der Titel kann jederzeit zur Zwangsvollstreckung genutzt werden – selbst wenn faktisch kein Anspruch mehr besteht. Deshalb solltest du unbedingt prüfen (lassen), ob es einen Titel gibt und ob du ihn anfechten bzw. abändern kannst (§ 239 FamFG i. V. m. § 767 ZPO).
Kann ich einfach so mit den Zahlungen aufhören?
Nur dann, wenn du sicher bist, dass kein Titel mehr existiert und kein Anspruch mehr besteht. Andernfalls kann dich ein plötzlicher Pfändungsbescheid sehr teuer zu stehen kommen. Wenn du Zweifel hast, sichere dich rechtlich ab – im besten Fall mit anwaltlicher Hilfe. Zahlungen solltest du nur dann einstellen, wenn du zuvor Auskunft verlangt und keine Reaktion erhalten hast.
Was passiert, wenn ich ihre Adresse nicht kenne?
Dann kannst du eine EMA-Anfrage (Melderegisterauskunft) stellen – allerdings gibt es manchmal eine Auskunftssperre (§ 51 BMG). In so einem Fall kann ein Anwalt über das Familiengericht eine öffentliche Zustellung beantragen (§ 17 FamFG, § 185 ZPO). Es gibt also immer Wege, wie du deine Rechte durchsetzen kannst, auch wenn der Kontakt abgebrochen ist.
Reicht eine schulische Ausbildung wie „Sozialassistentin“ aus, um die Unterhaltspflicht zu beenden?
Ja, wenn sie damit eine anerkannte berufliche Qualifikation erlangt hat, endet die Unterhaltspflicht grundsätzlich. Sollte sie danach noch eine zweite Ausbildung beginnen, musst du nur dann weiterhin zahlen, wenn die neue Ausbildung direkt auf der ersten aufbaut – zum Beispiel der klassische Weg: Sozialassistentin → Erzieherin. Auch hier gilt: Nur wenn es lückenlos weitergeht und inhaltlich logisch aufeinander aufbaut.
Was, wenn sie inzwischen Geld verdient?
Dann muss ihr Einkommen auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden. Bei einem Verdienst aus einer dualen Ausbildung oder regulären Teilzeitbeschäftigung kann sich der Anspruch deutlich reduzieren oder sogar vollständig entfallen. Deshalb solltest du immer Gehaltsabrechnungen anfordern – das steht dir zu.
Häusliche Trennung Neuanfang wagen 👆