Wohngeld Verfahrenswert Scheidungskosten – 3 Fakten

Wohngeld Verfahrenswert Scheidungskosten – viele Betroffene sind überrascht, wenn Wohngeld als Einkommen bei der Berechnung der Scheidungskosten gilt. Die Unsicherheit ist groß, denn Wohngeld ist eigentlich eine Sozialleistung. Genau hier liegt das rechtliche Problem, das wir genauer beleuchten.

Beispiel aus der Praxis

Eine Person erhält monatlich 80 Euro Wohngeld und steht vor einer Scheidung. Die zentrale Frage lautet: Zählt dieses Wohngeld beim Verfahrenswert als Einkommen? Auf den ersten Blick wirkt es unlogisch, denn Wohngeld dient ja nur zur Unterstützung der Miete. Doch nach gängiger Rechtsprechung gilt Einkommen nicht nur als Lohn oder Gehalt, sondern umfasst auch regelmäßige Sozialleistungen. Der Verfahrenswert einer Scheidung bemisst sich nach § 43 FamGKG in Verbindung mit § 34 FamGKG. Demnach werden sämtliche regelmäßigen Einkünfte berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie aus Erwerbstätigkeit oder staatlicher Unterstützung stammen.

Streitwert und Kosten

Der Verfahrenswert beeinflusst unmittelbar die Scheidungskosten, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten. Pro 1.000 Euro Verfahrenswert steigen die Kosten etwa um 20 Euro. Bei 80 Euro monatlichem Wohngeld ergibt sich im Jahr ein Betrag von 960 Euro, was zu einer leichten Erhöhung des Streitwerts führt. Praktisch bedeutet das eine minimale Mehrbelastung. Viele Juristen betonen deshalb, dass es in der Regel nicht lohnenswert ist, hier juristisch gegen die Anrechnung vorzugehen.

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Wohngeld als Einkommen

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Einkommen alle geldwerten Vorteile sind, die regelmäßig zufließen. Dazu zählen neben Arbeitslohn auch Sozialleistungen wie Kindergeld, Bürgergeld und eben Wohngeld. In Kommentierungen zum Familienverfahrenskostengesetz wird ausdrücklich erwähnt, dass auch zweckgebundene Leistungen in den Verfahrenswert einbezogen werden können, sofern sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinflussen. Das bedeutet konkret: Wer Wohngeld erhält, muss es bei der Berechnung des Verfahrenswertes hinnehmen.

Keine Ausnahme für Wohngeld

Manche Betroffene argumentieren, dass Wohngeld zweckgebunden sei und nicht frei zur Verfügung stehe. Juristisch wird dieser Einwand jedoch nicht akzeptiert. Entscheidend ist, dass die Leistung den Lebensunterhalt unterstützt und damit die finanzielle Gesamtsituation verbessert. Genau dies reicht aus, um es als Einkommen einzuordnen.

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Verbindung zur Verfahrenskostenhilfe

Interessant ist der Bezug zur Verfahrenskostenhilfe. Wer Wohngeld erhält, kann durchaus Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, sofern die Gesamtsituation eine finanzielle Bedürftigkeit zeigt. Das Gericht prüft dann, ob die Partei die Kosten der Scheidung selbst tragen kann. In vielen Fällen führt die Anrechnung von Wohngeld hier nicht zu einem Nachteil, weil sie in die Berechnung einfließt und trotzdem eine Bedürftigkeit bestehen bleibt.

Relevante Rechtsprechung

Das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 14.11.2013 – 2 WF 190/13) hat klargestellt, dass auch Sozialleistungen zum Einkommen zählen, wenn sie regelmäßig gewährt werden. Diese Linie wird bundesweit von den Gerichten übernommen. Daher gibt es wenig Spielraum für eine Ausnahmeregelung speziell beim Wohngeld.

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Praktische Auswirkungen

Die Anrechnung von Wohngeld beim Verfahrenswert hat für die meisten Scheidungsverfahren nur geringe finanzielle Auswirkungen. Wer 80 Euro monatlich erhält, muss lediglich mit einer leichten Erhöhung der Anwalts- und Gerichtskosten rechnen. Viel relevanter sind andere Einkommensarten wie Gehalt oder Unterhaltszahlungen, die den Verfahrenswert deutlicher in die Höhe treiben. Dennoch sollte jeder Betroffene im Vorfeld wissen, dass auch Wohngeld in die Berechnung einfließt, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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Fazit

Am Ende lässt sich klar sagen, dass Wohngeld beim Verfahrenswert einer Scheidung als Einkommen berücksichtigt wird. Auch wenn es sich um eine Sozialleistung handelt, zählt sie nach gängiger Rechtsprechung zu den regelmäßigen Einkünften, die die wirtschaftliche Situation verbessern. Für die tatsächlichen Scheidungskosten bedeutet dies in der Praxis meist nur einen geringen Unterschied, da die Kostensteigerung relativ gering ausfällt. Dennoch ist es wichtig, diesen Punkt zu kennen, um die eigenen finanziellen Belastungen realistisch einzuschätzen. Wer zusätzlich unsicher ist, sollte prüfen, ob ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe bestehen kann, denn auch mit Wohngeld ist dies nicht ausgeschlossen.

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FAQ

Zählt Wohngeld beim Verfahrenswert als Einkommen?

Ja, Wohngeld wird beim Verfahrenswert einer Scheidung als Einkommen berücksichtigt, da es regelmäßig zufließt und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinflusst.

Hat die Anrechnung von Wohngeld große Auswirkungen auf die Scheidungskosten?

In der Regel nicht. Der Betrag von Wohngeld erhöht den Verfahrenswert zwar leicht, doch die daraus resultierende Mehrbelastung bei den Scheidungskosten ist meist sehr gering.

Warum wird Wohngeld als Einkommen gewertet?

Einkommen umfasst nach dem Familienverfahrenskostengesetz alle regelmäßigen geldwerten Leistungen, unabhängig davon, ob sie aus Erwerbstätigkeit oder staatlicher Unterstützung stammen.

Gibt es Ausnahmen, bei denen Wohngeld nicht angerechnet wird?

Nein, Gerichte sehen Wohngeld grundsätzlich als Einkommen an. Auch die Zweckbindung der Leistung spielt hierbei keine Rolle.

Welche Rolle spielt Verfahrenskostenhilfe in diesem Zusammenhang?

Wer Wohngeld bezieht, kann trotzdem Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, wenn die Gesamtsituation eine finanzielle Bedürftigkeit ergibt.

Ist Wohngeld vergleichbar mit Kindergeld bei der Berechnung?

Ja, Kindergeld und Wohngeld gelten beide als Einkommen, da sie regelmäßig zufließen und den Lebensunterhalt verbessern.

Wie wird der Verfahrenswert nach FamGKG berechnet?

Der Verfahrenswert ergibt sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner, wobei auch Leistungen wie Wohngeld einbezogen werden.

Können 80 Euro Wohngeld wirklich etwas ändern?

Bei kleinen Beträgen wie 80 Euro monatlich ist der Unterschied sehr gering, die Scheidungskosten steigen nur minimal.

Gibt es relevante Urteile zum Thema Wohngeld und Verfahrenswert?

Ja, verschiedene Oberlandesgerichte, etwa das OLG Hamm (Beschluss vom 14.11.2013 – 2 WF 190/13), haben klargestellt, dass auch Sozialleistungen zum Einkommen zählen.

Sollte man rechtlich gegen die Anrechnung von Wohngeld vorgehen?

In den meisten Fällen lohnt sich das nicht, da der finanzielle Effekt auf die Scheidungskosten sehr klein bleibt.

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