Zugewinnausgleich Zwischenzahlung richtig regeln

Zugewinnausgleich Zwischenzahlung – dieser Begriff wirft bei vielen getrenntlebenden Ehepaaren Fragen auf. Besonders dann, wenn finanzielle Engpässe schnelle Lösungen verlangen. Doch darf man wirklich vor der Scheidung einen Teil auszahlen – ohne spätere Nachteile?

Trennung mit Vermögen – eine konkrete Anfrage

Stellen wir uns eine typische Trennungssituation vor: Ein Ehepaar trennt sich nach vielen gemeinsamen Jahren, zwei Kinder sind mit im Spiel. Auf einem Tagesgeldkonto, das ausschließlich auf den Namen des Ehemannes läuft, liegen 60.000 Euro an gemeinsamen Ersparnissen. Nun bittet die Ehefrau um eine Auszahlung von 30.000 Euro – zur Finanzierung einer neuen Wohnung, Kaution, Möbel und Lebensunterhalt. Doch wie geht man damit rechtlich korrekt um?

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Zeitpunkt der Zugewinnausgleichsberechnung

Ein weit verbreitetes Missverständnis besteht darin, dass der Zugewinnausgleich erst bei Rechtskraft der Scheidung relevant wird. Tatsächlich legt § 1378 Abs. 1 BGB fest, dass der Anspruch auf Zugewinnausgleich mit der Zustellung des Scheidungsantrags entsteht. Doch für die Berechnung sind zwei Stichtage entscheidend: der Tag der Eheschließung und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Alles, was dazwischen liegt, zählt zur „Zugewinnehe“.

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Zwischenzahlung ohne Notar – gefährlich?

Viele denken, man könne einfach einen formlosen Zettel aufsetzen und das Geld überweisen. Doch Vorsicht: Ein solcher Schriftwechsel könnte vor Gericht später nicht ausreichen, um auf den restlichen Zugewinn zu verzichten. Gemäß § 1378 Abs. 3 BGB ist der Verzicht auf Zugewinnausgleich formbedürftig – das heißt: notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich. Ohne sie ist der Verzicht nicht wirksam.

Risiko doppelter Forderung

Ohne notarielle Vereinbarung kann die andere Partei später trotz einer Zwischenzahlung den vollen Zugewinnausgleich einfordern. Im Klartext: Wer jetzt 30.000 Euro zahlt, riskiert, am Ende nochmals 30.000 Euro zahlen zu müssen – sofern der Gesamtzugewinn das rechtfertigt. Eine Zwischenzahlung ohne rechtssichere Absicherung birgt also enormes Risiko.

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Vereinbarungen in der Trennungszeit

Dennoch können Ehepartner während der Trennungszeit miteinander Vereinbarungen treffen. Das ist laut § 1361 BGB grundsätzlich zulässig. So kann etwa vereinbart werden, dass eine Summe als Vorschuss auf den späteren Zugewinn geleistet wird. Solche Vereinbarungen sollten aber eindeutig formuliert und im Idealfall anwaltlich geprüft werden.

Formulierungshilfe für Vereinbarung

Ein Beispiel für eine solche Regelung könnte lauten:

„Hiermit erklären beide Ehepartner, dass die Zahlung in Höhe von 30.000 Euro durch den Ehemann an die Ehefrau als Vorschuss auf einen etwaigen späteren Zugewinnausgleich erfolgt. Weitere Ansprüche werden hiermit nicht ausgeschlossen.“

Wichtig: Diese Formulierung ist keine Garantie für rechtliche Wirksamkeit. Nur ein notariell beurkundeter Ehevertrag kann endgültige Klarheit schaffen.

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Notarielle Vereinbarung als beste Lösung

Will man alle Unsicherheiten vermeiden, bleibt nur der Weg zum Notar. Nur dort kann eine endgültige Regelung über Zugewinnausgleich Zwischenzahlung rechtssicher vereinbart werden. Ein solcher Vertrag kann auch bestimmen, dass mit der Zahlung sämtliche Ansprüche abgegolten sind – was vor Gericht Bestand hätte.

Kosten eines Ehevertrags

Die Kosten für einen notariellen Vertrag richten sich nach dem Vermögenswert. Bei 60.000 Euro liegt die Gebühr etwa bei 330–500 Euro – abhängig vom Aufwand. Angesichts des Risikos einer Doppelzahlung ist das gut investiertes Geld.

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Ausweg über Ratenzahlung?

Manche fragen sich, ob anstelle einer Einmalzahlung eine Ratenzahlung sinnvoll ist. Auch das ist möglich – doch erneut gilt: Ohne klare vertragliche Grundlage kann es später zu Streit kommen. Gerade wenn größere Beträge im Raum stehen, lohnt sich immer der rechtssichere Weg.

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Was tun bei Ablehnung durch den Partner?

Was passiert, wenn der andere Ehepartner keine Zwischenzahlung leisten will? Grundsätzlich besteht bis zur Scheidung kein Anspruch auf Auszahlung des Zugewinnausgleichs. Eine Auszahlung ist nur auf freiwilliger Basis möglich. Der einzige Weg, den Zugewinn rechtlich einzufordern, besteht über den Scheidungsantrag und ein späteres gerichtliches Verfahren.

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Zwischenfazit: Realismus statt Schnellschuss

Klar, in der Trennungsphase braucht es oft schnell Geld – aber gerade beim Zugewinnausgleich sollte man nichts überstürzen. Ein kleiner Fehler kann zu großen Verlusten führen. Daher ist es entscheidend, jede Vereinbarung genau zu prüfen, sie im besten Fall notariell abzusichern – oder sich anwaltlich begleiten zu lassen.

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Fazit

Die Möglichkeit einer Zwischenzahlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs mag auf den ersten Blick wie ein praktischer Ausweg erscheinen – besonders dann, wenn nach der Trennung finanzielle Mittel kurzfristig gebraucht werden. Doch genau hier liegt das Risiko: Ohne rechtssichere Vereinbarung kann eine solche Zahlung zu späteren Nachteilen führen. Wer jetzt einen Teilbetrag überweist, ohne notarielle Absicherung, riskiert, am Ende doch noch den vollen Zugewinnausgleich leisten zu müssen. Deshalb ist es entscheidend, zwischen kurzfristiger Hilfe und langfristiger rechtlicher Klarheit zu unterscheiden. Eine notarielle Vereinbarung schützt beide Seiten – nicht nur vor finanziellen Verlusten, sondern auch vor unnötigem Streit in einem ohnehin belastenden Trennungsprozess. Wenn Sie also mit dem Gedanken spielen, eine Zugewinnausgleich Zwischenzahlung zu leisten, holen Sie sich frühzeitig rechtlichen Rat ein. Es lohnt sich – in jeder Hinsicht.

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FAQ

Muss eine Zwischenzahlung beim Zugewinnausgleich immer notariell beurkundet werden?

Nicht jede Zwischenzahlung selbst muss notariell beurkundet werden. Doch sobald die Zahlung mit einem Verzicht oder einer abschließenden Regelung des Zugewinnausgleichs verbunden wird, ist eine notarielle Beurkundung nach § 1378 Abs. 3 BGB zwingend notwendig.

Kann ich mit einer privaten Vereinbarung spätere Ansprüche ausschließen?

Eine private schriftliche Vereinbarung ohne Notar reicht für den vollständigen Ausschluss weiterer Zugewinnausgleichsansprüche nicht aus. Für die Wirksamkeit solcher Regelungen ist ein notarieller Ehevertrag erforderlich, sonst bleibt die Regelung im Zweifel ungültig.

Wie schützt man sich als zahlender Ehepartner vor doppelter Zahlung?

Der beste Schutz besteht in einer rechtssicheren Vereinbarung, idealerweise notariell beurkundet. Nur so lässt sich verhindern, dass eine später eingereichte Forderung auf den restlichen Zugewinnausgleich durchkommt.

Darf ich auf das Tagesgeldkonto allein zugreifen, wenn es nur auf meinen Namen läuft?

Ja, formaljuristisch schon. Allerdings spielt bei der Vermögensverteilung im Zugewinnausgleich der tatsächliche Vermögenszuwachs während der Ehe eine Rolle – unabhängig davon, auf wessen Namen das Konto läuft.

Ist eine Zwischenzahlung auch bei laufender Ehe möglich?

Ja, auch während der Ehe oder in der Trennungszeit kann eine Zahlung freiwillig geleistet werden. Wichtig ist, dass dies transparent und möglichst mit einer rechtlich geprüften Vereinbarung erfolgt, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Kann eine Zwischenzahlung den Zugewinnausgleich verringern?

Ja, wenn die Zwischenzahlung als Vorschuss angerechnet wird, mindert sie später den noch zu zahlenden Ausgleichsbetrag. Entscheidend ist jedoch die rechtliche Ausgestaltung – ohne klare Vereinbarung zählt sie nicht automatisch als Abzug.

Was passiert, wenn der andere Ehepartner keine Zahlung leisten will?

Solange kein Scheidungsantrag gestellt ist, besteht kein Anspruch auf Zugewinnausgleich. Eine Zwischenzahlung ist daher nur freiwillig möglich. Im Streitfall kann erst mit Einreichung der Scheidung der Zugewinn gerichtlich geltend gemacht werden.

Was kostet ein notarieller Vertrag zur Zugewinnausgleich Zwischenzahlung?

Die Notarkosten richten sich nach dem Vermögenswert. Bei einem Betrag von 60.000 Euro liegen die Kosten erfahrungsgemäß zwischen 330 und 500 Euro. Dieser Betrag lohnt sich zur Vermeidung rechtlicher Risiken auf jeden Fall.

Zählt eine Zwischenzahlung steuerlich als Schenkung?

In der Regel nicht, sofern die Zahlung im Rahmen einer ehebedingten Vermögensregelung erfolgt. Um sicherzugehen, sollte jedoch eine klare Zweckbindung als Zugewinnausgleich im Vertrag festgelegt werden.

Wann ist der beste Zeitpunkt für eine notarielle Vereinbarung?

Am besten frühzeitig – noch vor der Auszahlung. Sobald feststeht, dass eine Zugewinnausgleich Zwischenzahlung erfolgen soll, sollte die Vereinbarung vorab rechtlich geprüft und beim Notar beurkundet werden. Das schafft Sicherheit auf beiden Seiten.

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