Bei Beendigung einer BBiG-Ausbildung muss der Betrieb ein Zeugnis über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie die erworbenen beruflichen Kompetenzen ausstellen. Verhalten und Leistung kommen auf Ihr Verlangen hinzu. Das betriebliche Zeugnis ersetzt weder das Prüfungs- noch das Schulzeugnis. Elektronische Erteilung braucht Ihre Einwilligung und eine qualifizierte elektronische Signatur.
Welches Zeugnis muss der Ausbildungsbetrieb ausstellen?
Endet Ihre Berufsausbildung nach dem BBiG, muss der Ausbildende ein betriebliches Zeugnis ausstellen. Nach § 16 BBiG gehören schon in die Grundfassung Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Auf Ihr Verlangen kommen Verhalten und Leistung hinzu. Eine bloße Bestätigung „war bei uns beschäftigt“ reicht für diesen gesetzlichen Inhalt nicht. (Quelle geprüft: 12.10.2026.)
Dieser Ratgeber betrifft die BBiG-Ausbildung. Für rein schulische Ausbildungen und besondere Berufsgesetze prüfen Sie die eigene Rechtsgrundlage. Die allgemeine Notenskala und Streitigkeiten über Arbeitnehmerbewertungen finden Sie im Arbeitszeugnisratgeber. Hier geht es zuerst darum, das richtige Ausbildungsdokument mit dem richtigen Inhalt anzufordern.
Betriebszeugnis, Prüfungszeugnis und Schulzeugnis unterscheiden
| Dokument | Was es nachweist |
|---|---|
| Betriebliches Zeugnis | Die betriebliche Ausbildung und erworbene berufliche Kompetenzen; auf Verlangen Verhalten und Leistung. |
| Prüfungszeugnis | Das Prüfungsergebnis; eigener Zeugnisanspruch nach § 37 Absatz 2 BBiG. |
| Berufsschulzeugnis | Schulische Leistungen nach dem jeweiligen Landesrecht. |
Das Zeugnis über die Abschlussprüfung nach § 37 Absatz 2 BBiG ersetzt den betrieblichen Anspruch aus § 16 BBiG nicht. Andersherum beweist eine positive betriebliche Bewertung allein nicht, dass die Abschlussprüfung bestanden wurde. Die schulische Ausbildung unterliegt nach § 3 Absatz 1 BBiG den Schulgesetzen der Länder. Legen Sie für Bewerbungen einen eigenen Ordner für jedes Dokument an. (Quellen geprüft: 12.10.2026.)
Einfach bedeutet nicht: nur Beruf und Zeitraum
Vergleichen Sie den Entwurf mit den vier Inhaltsgruppen des § 16 Absatz 2 BBiG: Art der Ausbildung, ihre Dauer, ihr Ziel und die erworbenen beruflichen Kompetenzen. Die Zielangabe beschreibt den Ausbildungsberuf beziehungsweise den angestrebten Abschluss. Die Kompetenzen sollen erkennbar machen, was Sie in dieser Ausbildung tatsächlich gelernt haben. (Quelle geprüft: 12.10.2026.)
Erstellen Sie dafür eine kurze Liste aus Ausbildungsplan, Ausbildungsnachweisen und eigenen Projekten. Ordnen Sie jedem Schwerpunkt einen konkreten Nachweis zu: zum Beispiel betreute Netzwerke, dokumentierte Fehlersuche oder vorbereitete Testabläufe in einer IT-Ausbildung. Das sind eigene Beispiele, keine vorgeschriebene Formulierung für jeden Beruf. Übertreiben Sie weder Selbstständigkeit noch Verantwortung.
Die IHK Bodensee-Oberschwaben erläutert Mindestinhalt und aussagekräftige, wahre Darstellung. Eine kurze Beschreibung des Unternehmens kann zur Einordnung helfen. Sie ersetzt aber die Darstellung Ihrer Ausbildung nicht. Prüfen Sie deshalb zunächst fehlende Kompetenzen und unklare Ziele, statt allein wegen eines langen Firmenabsatzes pauschal die Löschung aller Unternehmensangaben zu fordern. (Quelle geprüft: 12.10.2026.)
Verhalten und Leistung ausdrücklich verlangen
Für eine qualifizierte Fassung verlangen Sie zusätzlich die Angaben zu Verhalten und Leistung nach § 16 Absatz 2 Satz 2 BBiG. „Qualifiziert“ bezeichnet diesen erweiterten Inhalt, keine garantierte gute oder sehr gute Note. Benennen Sie im Schreiben das betriebliche Ausbildungszeugnis, damit Ihre Bitte nicht nur als Anfrage nach der Prüfungsurkunde verstanden wird. (Quelle geprüft: 12.10.2026.)
„Bitte stellen Sie mir bei Beendigung meiner Berufsausbildung in [Beruf] ein qualifiziertes betriebliches Ausbildungszeugnis nach § 16 BBiG aus. Ich verlange neben Art, Dauer, Ziel und erworbenen beruflichen Kompetenzen auch Angaben über mein Verhalten und meine Leistung. Der Ausbildungsbeginn war [Datum]; das tatsächliche Ende ist [Datum].“
Das ist ein eigenes Anforderungsmuster. Passen Sie es an den belegten Zeitraum an und behalten Sie eine Kopie. Schreiben Sie nicht ungeprüft, Sie hätten bestimmte Projekte allein geleitet oder den Abschluss mit einer bestimmten Note erreicht. Positive Ausbildungsbeurteilungen und dokumentierte Aufgaben können eine präzise Besprechung der Bewertung erleichtern.
Welches Ende gehört in den Zeitraum?
Nach § 16 Absatz 1 BBiG ist die Beendigung der Ausbildung der Anlass für das Zeugnis. Der Anspruch hängt nicht davon ab, dass Sie sich schon bei einem anderen Betrieb bewerben. Die IHK Bodensee-Oberschwaben erläutert dies auch für Zeitablauf, Kündigung und andere Beendigungsgründe. (Quellen geprüft: 12.10.2026.)
Frei erfundenes Beispiel: Die Ausbildung beginnt am 1. September 2023 und soll vertraglich bis zum 31. August 2026 dauern. Das bestandene Gesamtergebnis wird bereits am 15. Juli 2026 verbindlich vom Prüfungsausschuss bekannt gegeben. Unter dieser Annahme endet die Ausbildung nach § 21 Absatz 2 BBiG am 15. Juli. Für die Ausbildungsdauer nehmen Sie nicht automatisch den späteren Vertragstermin. Eine anschließende Beschäftigung behandeln Sie getrennt; dazu hilft Weiterarbeiten nach Ausbildungsende. (Quelle geprüft: 12.10.2026.)
Bei vorzeitigem Betriebswechsel bescheinigt der bisherige Betrieb den bei ihm absolvierten Ausbildungsabschnitt. Er darf einen nicht erreichten Abschluss nicht als bestanden darstellen. Sichern Sie Ende, Ausbildungsnachweise und Übergabeunterlagen; für den Wechsel selbst lesen Sie Ausbildung kündigen oder Betrieb wechseln.
Wer unterschreibt – und wann ist eine Datei ausreichend?
Der gesetzliche Ausgangspunkt ist ein schriftliches Zeugnis. Die Schriftform verlangt grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift nach § 126 Absatz 1 BGB. Hat der Ausbildende die Ausbildung nicht selbst durchgeführt, soll nach § 16 Absatz 1 Satz 3 BBiG auch die Ausbilderin oder der Ausbilder unterschreiben. „Soll“ ist keine bloße Empfehlung, aber auch kein Anlass, jede fehlende zweite Unterschrift ohne Prüfung der Rollen pauschal für unwirksam zu erklären. (Quellen geprüft: 12.10.2026.)
Mit Ihrer Einwilligung kann das Zeugnis nach § 16 Absatz 1 Satz 2 BBiG elektronisch erteilt werden. Die gesetzliche elektronische Form nach § 126a Absatz 1 BGB erfordert den Namen des Ausstellers und eine qualifizierte elektronische Signatur. Eine einfache PDF-Datei mit eingeklebtem Unterschriftsbild genügt dafür nicht. Klären Sie Einwilligung, Signaturprüfung und dauerhaft nutzbare Datei vorab. (Quellen geprüft: 12.10.2026.)
Fehlenden Inhalt konkret beanstanden und Fassungen sichern
Trennen Sie objektive Fehler von Bewertungswünschen: falscher Zeitraum, fehlendes Ausbildungsziel und nicht beschriebene Kompetenzen sind anders zu prüfen als der Wunsch nach einer besseren Leistungsformel. Eine nachteilige Abweichung von den gesetzlichen Schutzregeln ist nach § 25 BBiG nichtig. Verlangen Sie die konkret fehlende Angabe mit passendem Beleg, statt nur „ein besseres Zeugnis“ zu schreiben. (Quelle geprüft: 12.10.2026.)
Das BAG, Versäumnisurteil mit sachlicher Prüfung vom 6. Juni 2023 – 9 AZR 272/22, unterscheidet zwei Fragen: Ein Arbeitnehmerzeugnis musste anfangs keine Dankesformel enthalten. Ihr späterer Entzug als Reaktion auf eine zulässige Beanstandung konnte aber gegen § 612a BGB verstoßen. Entscheidend waren der benachteiligende Eingriff, sein wesentlicher Beweggrund und die Nachweise. (Original und Norm geprüft: 12.10.2026.)
Das Urteil betraf ein Arbeitszeugnis nach § 109 GewO, keine unmittelbare Entscheidung über § 16 BBiG. Für Ausbildungsverträge ordnet § 10 Absatz 2 BBiG die entsprechende Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften an, soweit Ausbildungszweck und Gesetz nichts anderes ergeben. Lassen Sie eine mögliche Benachteiligung deshalb anhand der konkreten Fassungen und Korrespondenz prüfen. Aus dem Urteil folgt weder ein allgemeiner Dankesanspruch für Auszubildende noch eine Garantie auf jedes frühere Wort. (Quelle geprüft: 12.10.2026.)
Zeitnah anfordern: keine pauschale Dreiwochenfrist
§ 16 BBiG nennt keine allgemeine Dreiwochenfrist für Zeugnisbeanstandungen. Warten Sie trotzdem nicht unnötig: Vertrag, Tarif und konkrete Durchsetzung können weitere Fristfragen aufwerfen. Die regelmäßige Verjährung beträgt nach § 195 BGB drei Jahre; ihr Beginn richtet sich insbesondere nach Anspruchsentstehung und Kenntnis gemäß § 199 Absatz 1 BGB. Das ist kein Rat, bis zum letzten Jahr mit der Anfrage zu warten. Eine selbst gesetzte Antwortfrist ist ebenfalls keine gesetzliche Verjährungsfrist. (Quellen geprüft: 12.10.2026.)
- Die drei Zeugnisarten und fehlende Dokumente getrennt auflisten.
- Ausbildungsbeginn, tatsächliches Ende und Ausbildungsziel belegen.
- Erworbene Kompetenzen mit Plan, Nachweisen und Projekten abgleichen.
- Verhalten und Leistung für eine qualifizierte Fassung ausdrücklich verlangen.
- Unterschriftsrollen beziehungsweise Einwilligung und elektronische Signatur prüfen.
- Fehler in einer kurzen Liste samt gewünschter Ergänzung beanstanden.
- Jede Fassung, Anfrage, Antwort und deren Datum sichern.
- Bei Streit zeitnah Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer oder arbeitsrechtliche Beratung einbeziehen.
Häufige Fragen
Reicht das Zeugnis der Abschlussprüfung aus?
Nein. Das Prüfungszeugnis nach §37 Absatz2 BBiG und das betriebliche Ausbildungszeugnis nach §16 BBiG haben unterschiedliche Inhalte. Fordern und prüfen Sie beide getrennt.
Muss ich ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis ausdrücklich verlangen?
§16 Absatz2 BBiG sieht Angaben über Verhalten und Leistung auf Verlangen vor. Fordern Sie die erweiterte betriebliche Fassung eindeutig an.
Was muss schon im einfachen Ausbildungszeugnis stehen?
Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Eine reine Beschäftigungszeitbestätigung reicht nicht.
Darf der Betrieb nur eine gescannte PDF schicken?
Für die gesetzliche elektronische Erteilung braucht er Ihre Einwilligung und eine qualifizierte elektronische Signatur. Ein eingeklebtes Unterschriftsbild erfüllt diese Form nicht.
Geprüfte Grundlagen
Gesetze und Rechtsprechung
- § 10 BBiG - EinzelnormGesetz
- § 16 BBiG - EinzelnormGesetz
- § 21 BBiG - EinzelnormGesetz
- § 25 BBiG - EinzelnormGesetz
- § 37 BBiG - EinzelnormGesetz
- § 126 BGB - EinzelnormGesetz
- § 126a BGB - EinzelnormGesetz
- § 195 BGB - EinzelnormGesetz
- § 199 BGB - EinzelnormGesetz
- § 612a BGB - EinzelnormGesetz
- Ausbildungszeugnis - IHK Bodensee-OberschwabenKammer
- 9 AZR 272/22 - Das BundesarbeitsgerichtRechtsprechung
- § 3 BBiG - EinzelnormGesetz
Quellenstand: 12.10.2026
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.