Wann gilt der Einsatz als ständige Wechselschicht?

Prüfen Sie den Tarifvertrag und den Besonderen Teil, der in Ihrem Betrieb gilt. Die folgenden Beträge und Regeln stammen aus dem Allgemeinen Teil des TVöD, Lesefassung vom 01.01.2026. Besondere Teile können abweichen. Im Allgemeinen Teil setzt Wechselschichtarbeit einen planmäßigen regelmäßigen Wechsel in einem Arbeitsbereich mit durchgehender Arbeit an allen Kalendertagen voraus. Der Tariftext verlangt außerdem eine erneute Einteilung zur Nachtschicht durchschnittlich spätestens nach Ablauf eines Monats. Für die ständige Wechselschichtarbeit kommt es auf den dauerhaft zugewiesenen Einsatz in den erforderlichen Schichtarten an. § 7 Abs. 1 TVöD-AT und BAG vom 26.05.2020, 9 AZR 129/19, Rn. 19–25 (geprüft am 05.11.2026).

Der Allgemeine Teil nennt für ständige Wechselschichtarbeit 200 Euro monatlich. Bei nicht ständiger Wechselschichtarbeit nennt er 1,18 Euro pro Stunde. Für ständige Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 gelten im Allgemeinen Teil eigene Voraussetzungen und 100 Euro monatlich. Auch der Zuschlag für einzelne Nachtstunden folgt einer eigenen Regel. Prüfen Sie auf der Abrechnung, welche Entgeltposition fehlt. § 8 Abs. 5 und 6 TVöD-AT (geprüft am 05.11.2026).

Bei bezahltem Urlaub und Entgeltfortzahlung kommt es auf den geplanten Einsatz an. Ein späterer Krankengeldzuschuss ist eine eigene Zahlung.
Maßgeblich sind der anwendbare Tarifvertrag und der ursprüngliche Dienstplan.

Wann bleibt die Monatszulage während der Abwesenheit erhalten?

Bei bezahltem Erholungsurlaub und während der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall werden die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile nach § 21 Satz 1 TVöD weitergezahlt. Sind die Voraussetzungen der ständigen Wechselschichtarbeit erfüllt, bleibt die Monatszulage grundsätzlich auch dann erhalten, wenn eine erforderliche Schicht allein wegen dieser bezahlten Abwesenheit ausfällt. Entscheidend ist, welche Schicht Sie ohne Urlaub oder Krankheit geleistet hätten. Das BAG hat diese Auslegung in einem Fall aus dem Krankenhausbereich zum Grundsatz der Entgeltfortzahlung erläutert. § 21 TVöD-AT und BAG vom 24.03.2010, 10 AZR 152/09, Rn. 20–26 (geprüft am 05.11.2026).

Was zeigt der Dienstplan?Was sollten Sie prüfen?
Eine notwendige Nachtschicht fällt durch bezahlten Urlaub aus.Die geplante Schicht kann bei der Prüfung der Monatszulage mitzählen.
Eine notwendige Schicht fällt aus, während der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung schuldet.Die Monatszulage kann als fester Entgeltbestandteil weiterlaufen.
Sie waren für die erforderliche Schicht ohnehin nicht eingeteilt.Urlaub oder Krankheit ersetzt diese fehlende Einteilung nicht.
Sie sind weiter arbeitsunfähig und die Entgeltfortzahlung ist ausgeschöpft.Ein Krankengeldzuschuss begründet keinen eigenen Anspruch auf Fortzahlung der Monatszulage.

Bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit endet die tarifliche Entgeltfortzahlung für einen Krankheitsfall grundsätzlich nach bis zu sechs Wochen. Ein erneuter Anspruch und der genaue Endtermin können von früheren Zeiten abhängen. Der anschließende tarifliche Krankengeldzuschuss kommt unter eigenen Voraussetzungen in Betracht. Seine Berechnung kann an das Nettoentgelt anknüpfen. Das ist eine andere Zahlung als die Monatszulage. Variable Zuschläge sind ebenfalls getrennt zu prüfen. § 21 Satz 2 TVöD sieht dafür grundsätzlich eine Durchschnittsberechnung vor. § 22 TVöD-AT, § 21 Sätze 1 und 2 TVöD-AT, § 3 EFZG, § 4 Abs. 4 EFZG und BAG, 9 AZR 129/19, Rn. 36–42 (geprüft am 05.11.2026).

Im Beispiel erfüllen September und Oktober die beiden Tarifbedingungen und ergeben einen Tag Zusatzurlaub. November zählt ohne Anspruch auf die Monatszulage nicht.
September und Oktober ergeben zusammen einen Arbeitstag Zusatzurlaub.

Welche Monate zählen für den Zusatzurlaub?

Für einen Arbeitstag Zusatzurlaub nach § 27 Abs. 1 Buchst. a TVöD-AT brauchen Sie zwei zusammenhängende Monate, in denen zwei Bedingungen erfüllt sind. Sie leisten ständige Wechselschichtarbeit und Ihnen steht die Monatszulage nach § 8 Abs. 5 Satz 1 zu. Die Protokollerklärung behandelt etwa bezahlten Urlaub und Arbeitsunfähigkeit in den Grenzen des § 22 bei der ersten Bedingung als unschädlich. Ob die Monatszulage zusteht, wird gesondert geprüft. Das BAG zählte in seinem Fall einen vollen Monat mit fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nach Ende der Entgeltfortzahlung nicht mit, obwohl ein Krankengeldzuschuss gezahlt wurde. Im Allgemeinen Teil gilt für den tariflichen Zusatzurlaub grundsätzlich eine Obergrenze von sechs Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Der gesetzliche Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen bleibt davon ausgenommen. Prüfen Sie auch den Besonderen Teil. § 27 TVöD-AT samt Protokollerklärung und BAG, 9 AZR 129/19, Rn. 17–26 und 36–42 (geprüft am 05.11.2026).

Beispiel für zwei zusammenhängende Monate. Sie sind dauerhaft in Wechselschicht eingesetzt und werden Mitte September arbeitsunfähig. Im Oktober fällt eine geplante Nachtschicht noch in die Zeit der Entgeltfortzahlung. Im Beispiel erfüllen beide Monate die tariflichen Voraussetzungen für die Monatszulage. September und Oktober ergeben zusammen einen Arbeitstag Zusatzurlaub. Sind Sie im November den gesamten Monat weiter arbeitsunfähig, ist die Entgeltfortzahlung bereits ausgeschöpft und kommt nur ein Krankengeldzuschuss in Betracht, zählt der November nach der dargestellten BAG-Auslegung nicht als weiterer Monat mit Zulagenanspruch. Der im Beispiel bis Oktober entstandene Tag wird für diese Berechnung nicht abgezogen.

So prüfen Sie Abrechnung und Urlaubskonto

  1. Sichern Sie die anwendbare Tariffassung und den Besonderen Teil. Prüfen Sie, ob Ihre Abrechnung einen Monatsbetrag oder einzelne Stunden ausweist.
  2. Legen Sie den ursprünglichen Dienstplan neben die Abrechnung. Markieren Sie die vorgesehenen Schichten und die Schichten, die wegen bezahlten Urlaubs oder Krankheit ausgefallen sind.
  3. Lassen Sie sich das Ende der Entgeltfortzahlung nennen. Vermerken Sie Krankengeld und Krankengeldzuschuss getrennt und notieren Sie, welche Monate für den Zusatzurlaub berücksichtigt wurden.
  4. Benennen Sie gegenüber der Personalstelle Zeitraum, fehlenden Betrag und gegebenenfalls die beanspruchten Tage. Sichern Sie den Zugang. § 37 TVöD sieht grundsätzlich eine Ausschlussfrist von sechs Monaten ab Fälligkeit und eine Geltendmachung in Textform vor. § 37 TVöD-AT (geprüft am 05.11.2026).

Wenn die Entgeltfortzahlung selbst streitig ist oder unklar bleibt, welcher Tarifvertrag gilt, helfen die Leitfäden zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit und zur Geltung von Tarifverträgen. Die Berechnung für einzelne Nachtstunden und das Sichern von Ansprüchen erklären die Ratgeber zu Nachtzuschlägen und Ausschlussfristen.

Häufige Fragen

Entfällt die Zulage, weil ich im Urlaub eine Nachtschicht verpasse?

Die geplante Nachtschicht kann für die Monatszulage zählen, wenn sie allein durch bezahlten Urlaub ausfällt. Bewahren Sie den ursprünglichen Dienstplan auf.

Reicht der Krankengeldzuschuss für weitere Zusatzurlaubstage?

Der Zuschuss ersetzt nach der dargestellten BAG-Auslegung den Zulagenanspruch nicht. Für Zusatzurlaub nach § 27 Abs. 1 TVöD müssen beide tariflichen Voraussetzungen vorliegen.

Sind 200 Euro in jedem Betrieb mit TVöD der richtige Monatsbetrag?

200 Euro nennt § 8 Abs. 5 Satz 1 im Allgemeinen Teil. Prüfen Sie auch den Besonderen Teil, der in Ihrem Betrieb gilt.

Geprüfte Grundlagen

Gesetze und Rechtsprechung

Quellenstand: 05.11.2026