Benennen Sie jeden fehlerhaften Eintrag und legen Sie den passenden Beleg vor. Bitten Sie den Arbeitgeber um erneute, berichtigte Übermittlung über BEA und informieren Sie die Agentur parallel. Prüfen Sie einen nachteiligen Leistungsbescheid unabhängig davon: Eine Arbeitgeberkorrektur ersetzt keinen fristgerechten Widerspruch.
Der Datennachweis der Agentur für Arbeit ist angekommen, doch das Beschäftigungsende, das Entgelt oder eine Angabe zur Kündigung stimmt nicht. Dann reicht ein allgemeines „Bitte alles berichtigen“ häufig nicht zur Klärung. Stellen Sie genau gegenüber, welcher Eintrag beanstandet wird und welche Unterlage Ihre Darstellung stützt. Dieser Beitrag betrifft eine bereits erstellte Arbeitsbescheinigung für Arbeitslosengeld, nicht das Arbeitszeugnis.
Welche Angaben sollten Sie zuerst vergleichen?
Nach § 312 Absatz 1 SGB III muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Beschäftigten oder der Bundesagentur erhebliche Tatsachen bescheinigen. Dazu gehören Tätigkeit, Beschäftigungsbeginn und -ende, Unterbrechungen, Beendigungsgrund sowie erhaltenes oder beanspruchtes Entgelt. § 313a Absatz 1 SGB III sieht elektronische Übermittlung und einen Datennachweis für die betroffene Person vor. Vergleichen Sie diesen Nachweis mit Ihren eigenen Belegen. (Normen geprüft: 16.10.2026.)
| Beanstandeter Eintrag | Passende Unterlagen |
|---|---|
| Enddatum oder Unterbrechung | Vertrag, Kündigung, Vergleich und zeitliche Übersicht. |
| Arbeitsentgelt | Abrechnungen des bezeichneten Zeitraums; konkrete Entgeltposition markieren. |
| Wer hat gekündigt? | Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvereinbarung im Wortlaut. |
| Behauptetes vertragswidriges Verhalten | Konkrete Behauptung, eigene Stellungnahme und vorhandene Gegenbelege. |
Prüfen Sie zuerst, welche Art von Datum das jeweilige Feld abfragt. Das Ende des Vertrags und der letzte tatsächlich geleistete Arbeitstag können auseinanderfallen. Beim Entgelt hilft „Mein Netto war höher“ wenig: Benennen Sie Abrechnungsmonat und Position. Die Tabelle ist eine Vorbereitungshilfe, keine abschließende Ausfüllanleitung für jedes BEA-Feld.
Wie korrigiert der Arbeitgeber die BEA-Daten?
Die Bundesagentur erläutert in ihren BEA-FAQ: Bei inhaltlichen Fehlern oder nachträglichen Änderungen soll der Arbeitgeber die Bescheinigung neu ausfüllen und erneut übermitteln. Beschäftigte erhalten anschließend eine Änderungsmitteilung. Eine handschriftliche Änderung Ihrer eigenen Kopie ersetzt diese Übermittlung nicht. Fordern Sie deshalb ausdrücklich die Korrektur der Daten und deren erneute Übermittlung an. (Behördenquelle geprüft: 16.10.2026.)
Nach den BA-Hinweisen gilt die elektronische Pflicht grundsätzlich für Beschäftigungsverhältnisse mit Ende ab 1. Januar 2023. Technische Sonderfälle sind mit der Agentur zu klären; die BA beschreibt etwa eine Papierlösung, wenn bei sehr kurzer Beschäftigung noch kein vollständig abgerechneter Entgeltzeitraum besteht. BEA betrifft hier Arbeitslosengeld bei der Agentur, nicht den Bürgergeldantrag beim Jobcenter. (Dieselbe Behördenquelle, geprüft: 16.10.2026.)
Wie formulieren Sie eine konkrete Korrekturanfrage?
„Im Datennachweis zur Arbeitsbescheinigung vom [Datum] steht im Feld [Bezeichnung] die Angabe [Eintrag]. Nach meinen Unterlagen ist stattdessen [Angabe] zutreffend. Als Beleg füge ich [Dokument und Fundstelle] bei. Bitte prüfen Sie diesen Punkt und übermitteln Sie die berichtigte Bescheinigung erneut über BEA an die Agentur für Arbeit. Bitte bestätigen Sie mir die Veranlassung beziehungsweise erläutern Sie eine abweichende Beurteilung.“
Beispiel: Die Bescheinigung nennt den 31. Mai als Ende. Die beigefügte Vereinbarung nennt den 30. Juni. Markieren Sie die Vertragsstelle und benennen Sie den Unterschied ausdrücklich. Daraus folgt noch keine eigene Berechnung der Leistungshöhe oder eine Zusage, wie die Agentur das Datum rechtlich bewertet.
Versenden Sie eine nachvollziehbare Anfrage mit den einschlägigen Auszügen. Bewahren Sie eine unveränderte Fassung des Datennachweises, Ihre Anfrage und den Versandnachweis auf. Eine von Ihnen gesetzte Rückmeldefrist ist keine allgemeine gesetzliche Siebentagefrist. Vermerken Sie einen praktikablen Termin für die Nachfrage, ohne daraus eine automatische Rechtsfolge abzuleiten.
Warum sollten Sie auch die Agentur informieren?
Die Sachverhaltsaufklärung richtet sich nach § 20 SGB X: Die Behörde ermittelt von Amts wegen, ist nicht an das Vorbringen der Beteiligten gebunden und muss auch günstige Umstände berücksichtigen. Senden Sie der Agentur deshalb dieselbe Gegenüberstellung mit Belegen. Teilen Sie mit, dass Sie die Arbeitgeberkorrektur angefordert haben und welche Tatsachen streitig bleiben. (Norm geprüft: 16.10.2026.)
Ein Arbeitgebervermerk über vertragswidriges Verhalten ist nicht selbst der Sperrzeitbescheid. Für eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe verlangt § 159 Absatz 1 SGB III weitere Voraussetzungen, darunter die dort beschriebene Verursachung der Arbeitslosigkeit und das Fehlen eines wichtigen Grundes. Erklären Sie die konkreten Abläufe, statt nur das Kästchen als „unfair“ zu bezeichnen. Eine nachteilige Angabe beweist nicht automatisch sämtliche Voraussetzungen. (Norm geprüft: 16.10.2026.)
Was gilt, wenn bereits ein nachteiliger Bescheid vorliegt?
Trennen Sie die Korrekturanfrage an den Arbeitgeber vom Rechtsbehelf gegen den Bescheid der Agentur. Nach § 84 SGG beträgt die Widerspruchsfrist bei Bekanntgabe im Inland grundsätzlich einen Monat. Beachten Sie Rechtsbehelfsbelehrung und zulässige Einreichungsform; eine gewöhnliche E-Mail ist keine sichere formgerechte Lösung. Das Warten auf eine neue Arbeitgeberbescheinigung wahrt diese Frist nicht. (Norm geprüft: 16.10.2026.)
Benennen Sie im Widerspruch den angegriffenen Bescheid und die beanstandete Entscheidung. Legen Sie vorhandene Nachweise vor und kündigen Sie gegebenenfalls die noch angeforderte Berichtigung an. Eine korrigierte Bescheinigung sollten Sie nicht ohne Prüfung mit einer bereits erfolgten Änderung des Leistungsbescheids gleichsetzen.
Arbeitsgericht oder Sozialgericht?
Im Beschluss des LAG Schleswig-Holstein vom 22.10.2015 – 6 Ta 173/15, Seiten 2–4 ging es um eine bereits ausgefüllte Arbeitsbescheinigung mit beanstandeten Angaben. Das LAG bestätigte die Verweisung an das Sozialgericht und wies die Beschwerde des Arbeitnehmers kostenpflichtig zurück. Es unterschied die Berichtigung einer bereits erteilten Bescheinigung von deren Ausstellung und Herausgabe. Auch einzelne fehlende Angaben machten den dortigen Streit nicht zur erstmaligen Erteilung. (Gerichtlicher Originaltext vollständig geprüft: 16.10.2026.)
Der Beschluss entschied den Rechtsweg, nicht die Richtigkeit der einzelnen Einträge oder einen Arbeitslosengeldanspruch. Er stammt aus der Zeit vor der heutigen BEA-Pflicht. Für den konkreten Antrag sind neben dem Rechtsweg auch Zulässigkeit und laufendes Leistungsverfahren zu prüfen. Zur Einordnung dienen § 2 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e ArbGG und § 51 Absatz 1 Nummer 4 SGG. Eine gesonderte Klage gegen den Arbeitgeber ist nicht automatisch der notwendige nächste Schritt. (Normen geprüft: 16.10.2026.)
Welche Unterlagen brauchen Sie zum Abschluss?
- Ursprünglichen Datennachweis mit Datum sichern.
- Fehler, eigene Tatsachenangabe und Beleg nebeneinander notieren.
- Arbeitgeber um Prüfung und erneute Übermittlung bitten.
- Agentur über die streitigen Angaben informieren.
- Bescheid und Rechtsbehelfsfrist unabhängig davon prüfen.
- Änderungsmitteilung mit der Anfrage vergleichen und offene Punkte nachhalten.
Fehlt die Bescheinigung vollständig, lesen Sie den Ratgeber zu Meldungen und Arbeitslosengeld nach Kündigung. Für Fehler auf der Lohnabrechnung hilft die Anleitung zum Prüfen der Gehaltsabrechnung. Eine Korrektur des einen Dokuments ersetzt nicht automatisch die Prüfung des anderen.
Häufige Fragen
Kann ich die Arbeitsbescheinigung selbst berichtigen?
Sie können Abweichungen mit Belegen darstellen. Eine eigene Änderung der Kopie ersetzt jedoch nicht die korrigierte Übermittlung des Arbeitgebers über BEA.
Bedeutet ein Hinweis auf Fehlverhalten automatisch eine Sperrzeit?
Nein. Die Agentur muss den Sachverhalt und die Voraussetzungen des § 159 SGB III prüfen. Legen Sie Ihre Darstellung und die einschlägigen Nachweise vor.
Muss ich vor einem Widerspruch auf die Berichtigung warten?
Nein. Prüfen Sie Bescheid, Rechtsbehelfsbelehrung und Einreichungsform sofort. Die Korrekturanfrage an den Arbeitgeber wahrt die Widerspruchsfrist nicht.
Ist für jede Arbeitsbescheinigung das Arbeitsgericht zuständig?
Nein. Das LAG Schleswig-Holstein unterschied im Fall 6 Ta 173/15 die Berichtigung einer bereits erteilten Bescheinigung von deren Ausstellung und Herausgabe. Konkreten Antrag, Rechtsweg und Zulässigkeit gesondert prüfen lassen.
Geprüfte Grundlagen
Gesetze und Rechtsprechung
- LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2015 – 6 Ta 173/15Rechtsprechung
- § 312 SGB III – ArbeitsbescheinigungGesetz
- § 313a SGB III – BescheinigungsverfahrenGesetz
- § 159 SGB III – SperrzeitGesetz
- § 20 SGB X – UntersuchungsgrundsatzGesetz
- § 84 SGG – WiderspruchGesetz
- § 51 SGG – SozialgerichtsbarkeitGesetz
- § 2 ArbGG – ArbeitspapiereGesetz
- Bundesagentur für Arbeit – BEA und KorrekturenBehördeninformation
Quellenstand: 16.10.2026
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.