Sie haben um eine Korrektur gebeten. Die neue Fassung verbessert den beanstandeten Absatz, streicht aber den bisherigen Dank oder wertet eine andere Passage ab. Prüfen Sie beide Änderungen getrennt. Wenn die zulässige Beanstandung das wesentliche Motiv für den Nachteil war, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, die Verschlechterung rückgängig zu machen. § 612a BGB und Bundesarbeitsgericht, 06.06.2023, 9 AZR 272/22, Rn. 16–22 und 28–34 (geprüft am 06.11.2026).

Was hat sich zwischen den Fassungen geändert?

Legen Sie die ausgestellten Fassungen nebeneinander. Markieren Sie zuerst, was Sie selbst beanstandet haben. Prüfen Sie dann Tätigkeitsbeschreibung, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung und die Schlusssätze auf weitere Änderungen. Bei der Bewertung zählt, wie ein verständiger Leser die neue Fassung insgesamt versteht. Ein Nachteil muss objektiv feststellbar sein. Auch der Entzug eines freiwillig gewährten Vorteils kann eine Verschlechterung sein. § 109 Abs. 1 und 2 GewO und Bundesarbeitsgericht, 06.06.2023, 9 AZR 272/22, Rn. 24–29 (geprüft am 06.11.2026).

Was steht im Zeugnis?Was sollten Sie prüfen?
Eine Dankesformel fehlte schon im ersten Zeugnis.Aus § 109 GewO folgt kein allgemeiner Anspruch darauf. Prüfen Sie eine konkrete Zusage oder einen gerichtlichen Vergleich gesondert.
Der Betrieb streicht den früheren Dank, nachdem Sie einen sachlichen Fehler beanstandet haben.Vergleichen Sie beide Fassungen und den Schriftwechsel. Ein objektiver Nachteil und das Motiv des Arbeitgebers sind getrennt zu prüfen.
Der Betrieb korrigiert zusätzlich ein objektiv falsches Datum.Ein belegbarer Fehler kann einen sachlichen Grund für die Änderung liefern. Prüfen Sie den Beleg und ob er die konkrete Abweichung erklärt.

Bundesarbeitsgericht, 25.01.2022, 9 AZR 146/21, Rn. 11–18 und 21–23, Bundesarbeitsgericht, 06.06.2023, 9 AZR 272/22, Rn. 20–22, 28–34 und 35 und § 242 BGB (geprüft am 06.11.2026). Wenn bereits ein Vergleich mit einer konkreten Zeugnisregelung vorliegt, lesen Sie den Ratgeber zum Zeugnisentwurf im Vergleich.

Vergleichen Sie die alte Fassung, Ihre Bitte und die neue Fassung. Markieren Sie Änderungen außerhalb Ihrer Bitte.
Prüfen Sie jede Änderung einzeln. Halten Sie fest, welche Sie selbst beanstandet haben.

Wie lässt sich der Zusammenhang belegen?

Für eine verbotene Maßregelung müssen Sie zeigen, welches Recht Sie zulässig ausgeübt haben, worin der Nachteil liegt und weshalb Ihre Rechtsausübung der tragende Beweggrund war. Dass die neue Version kurz darauf ankam, beantwortet die letzte Frage noch nicht. Der Schriftwechsel kann den Zusammenhang belegen, etwa wenn der Arbeitgeber die beanstandete Korrektur und die Streichung selbst ausdrücklich miteinander verknüpft. Im Prozess tragen Sie die Darlegungs- und Beweislast. Der Arbeitgeber muss sich zu Ihrem konkreten Vortrag im Einzelnen erklären. § 612a BGB und Bundesarbeitsgericht, 06.06.2023, 9 AZR 272/22, Rn. 30–34 (geprüft am 06.11.2026).

Im BAG-Fall strich der Arbeitgeber im dritten Zeugnis eine Formel, die in beiden früheren Fassungen stand. Das Landesarbeitsgericht sah in der Korrespondenz den erforderlichen Zusammenhang. Der Arbeitgeber hatte keine später bekannt gewordenen Umstände vorgetragen, die eine abweichende Bewertung gerechtfertigt hätten. Das BAG bestätigte den Anspruch, die Benachteiligung zu beseitigen. Es ließ offen, ob die frühere Formulierung allein aufgrund der Bindung an das eigene Zeugnis wiederaufzunehmen war. Bundesarbeitsgericht, 06.06.2023, 9 AZR 272/22, Rn. 10–13, 17 und 33–35 (geprüft am 06.11.2026).

Beispiel: Zwei Fassungen und eine E-Mail

In einem fiktiven Fall enthält das am 2. November erhaltene Zeugnis einen Dank und nennt eine falsche Tätigkeitsdauer. Am 3. November bittet die Beschäftigte mit einem Beleg um Korrektur der Dauer. Am 5. November erhält sie die richtige Tätigkeitsdauer. Die E-Mail erklärt zugleich, dass der Dank wegen ihrer Beschwerde gestrichen wurde. Hier sprechen das alte Zeugnis, die konkrete Bitte und die Antwort zusammen für einen Zusammenhang. Berichtigt der Betrieb dagegen eine nachweislich falsche Angabe, prüfen Sie, ob der Beleg auch die weiteren Änderungen erklärt. § 612a BGB und Bundesarbeitsgericht, 06.06.2023, 9 AZR 272/22, Rn. 21 und 30–35 (geprüft am 06.11.2026).

Eine sachliche Bitte könnte lauten: Vielen Dank für die Korrektur der Tätigkeitsdauer. Gegenüber dem Zeugnis vom [Datum] fehlt in der neuen Fassung der Absatz [genaue Stelle]. Meine Bitte vom [Datum] betraf ausschließlich die Tätigkeitsdauer. Bitte teilen Sie mir den Grund für die weitere Änderung mit und stellen Sie mir ein Zeugnis mit den berichtigten Tätigkeitsdaten und dem bisherigen Schlussabsatz aus.

Fiktive Chronologie: Das erste Zeugnis enthält einen Dank. Die Bitte betrifft die Tätigkeitsdauer. Die Antwort verknüpft die Streichung mit der Beschwerde.
Fiktives Beispiel. Für das Motiv kommt es auf die Korrespondenz und alle weiteren Umstände an.

Was sichern Sie vor der nächsten Nachricht?

  1. Beide Fassungen: Bewahren Sie Originale oder Dateien getrennt auf und vermerken Sie die jeweiligen Empfangsdaten. Halten Sie den Wortlaut der betroffenen Stellen fest.
  2. Beanstandung und Antwort: Sichern Sie den Versandnachweis, Anhänge, die Antwort und eine kurze Chronologie. Ordnen Sie Nachweise wie Vertrag, Aufgabenbeschreibung oder Zwischenzeugnis der jeweils betroffenen Aussage zu.
  3. Vereinbarungen und Fristen: Prüfen Sie früh, ob eine Ausschlussfrist den Zeugnisanspruch erfasst und welche Form sie verlangt. Die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt grundsätzlich am Jahresende, wenn der Anspruch entstanden ist und die gesetzlichen Kenntnisvoraussetzungen vorliegen. Bei einer zusätzlichen Kündigung läuft für die Kündigungsschutzklage grundsätzlich eine eigene Dreiwochenfrist ab Zugang der schriftlichen Kündigung. § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB und § 4 KSchG (geprüft am 06.11.2026).

Für die Bewertung einzelner Zeugnisnoten hilft der Ratgeber zur Zeugnisnote und Berichtigung. Prüfen Sie auch Ihre vertraglichen Ausschlussfristen und bei gleichzeitiger Kündigung die Dreiwochenfrist zur Klage. Ein bereits erteiltes Zwischenzeugnis kann beim Vergleich der Tätigkeiten und Bewertungen helfen.

Häufige Fragen

Muss mein erstes Arbeitszeugnis eine Dankesformel enthalten?

§ 109 GewO gibt keinen allgemeinen Anspruch auf eine Dankes- oder Wunschformel. Eine konkrete Zusage oder ein Vergleich kann eine eigene Grundlage sein.

Darf die Firma nach meiner Bitte um Berichtigung den Dank streichen?

Sie darf Sie nicht benachteiligen, weil Sie in zulässiger Weise eine Berichtigung verlangt haben. Wurde der Dank deshalb gestrichen, kann die frühere Formel wiederherzustellen sein. Prüfen Sie sachliche Gründe und den Schriftwechsel.

Reicht der zeitliche Zusammenhang als Beweis?

Der zeitliche Ablauf ist ein Anhaltspunkt. Entscheidend ist, ob die zulässige Beanstandung das wesentliche Motiv war. Sichern Sie die Fassungen, Ihre Bitte und die Antwort des Arbeitgebers.

Welche Frist gilt, wenn ich auch gegen eine Kündigung vorgehen will?

Für eine Kündigungsschutzklage gelten grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Prüfen Sie den Anspruch auf Zeugnisberichtigung und die dafür geltenden Fristen getrennt.

Geprüfte Grundlagen

Gesetze und Rechtsprechung

Quellenstand: 06.11.2026