Krankengeld bedeutet nicht automatisch, dass die Raten für ein bereits überlassenes Dienstrad ausgesetzt sind. Entscheidend sind der Vertrag, die weitere Nutzung und die Art eines späteren Abzugs. Das LAG Köln wies am 18.07.2024 – 6 Sa 552/23 eine Berufung gegen Fahrradratenabzüge zurück, ließ die Klauselkontrolle jedoch offen. Aus dem Urteil folgt daher keine pauschale Zahlungspflicht für jeden Vertrag. Brutto- oder Nettoforderung und Pfändungsschutz müssen gesondert geprüft werden.
Muss ich das Dienstrad im Krankengeldbezug weiterbezahlen?
Der Wechsel zum Krankengeld schafft keine verlässliche automatische Ratenpause. Entscheidend sind Ihr Überlassungsvertrag, die weitere Nutzung und die konkrete Zahlungsforderung. Das LAG Köln, Urteil vom 18.07.2024 – 6 Sa 552/23, wies die Berufung eines Beschäftigten gegen einen Abzug für Fahrradraten zurück. Es bestätigte damit jedoch nicht abschließend die Wirksamkeit sämtlicher Vertragsklauseln: Die Klauselkontrolle ließ es ausdrücklich offen. (Tenor und Randnummern 56–62; Original geprüft: 23.10.2026.)
Prüfen Sie drei Vorgänge getrennt: den Wegfall des umzuwandelnden Gehalts, eine mögliche Pflicht zur direkten Zahlung und eine spätere Verrechnung mit dem Lohn. Dass das Rad noch bei Ihnen steht, beantwortet diese Fragen allein ebenso wenig wie eine überraschend niedrige Auszahlung.
Was ändert sich nach dem Ende der Entgeltfortzahlung?
§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz gewährt bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich bis zu sechs Wochen Arbeitgeberzahlung. Der Anspruch entsteht nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung; bei erneuter Erkrankung gelten weitere Regeln. Das Ende dieser Zahlung sollte deshalb anhand Ihrer tatsächlichen Zeiten festgestellt werden. (Aktuelle Vorschrift geprüft: 23.10.2026.)
Im Kölner Fall bezog der Beschäftigte anschließend Krankengeld. Die vereinbarten Raten konnten in dieser Zeit nicht über eine laufende Gehaltsumwandlung abgewickelt werden. Daraus entstand der Streit über spätere Abzüge. Das Urteil behandelt eine schon bestehende Fahrradüberlassung. Ein Anspruch, während einer unbezahlten Phase erstmals ein neues Leasingangebot zu erhalten, wurde dort nicht entschieden. (Randnummern 2–3 und 32–33; geprüft: 23.10.2026.)
Welche Vertragsstellen sind entscheidend?
Im untersuchten Vertrag war vorgesehen, dass die Zahlungspflicht bei Wegfall der Gehaltsumwandlung grundsätzlich fortbestand, vorbehaltlich weiterer Regelungen. Zugleich gab es Möglichkeiten zum Widerruf der Nutzung; für dessen Dauer sollte die Ratenpflicht entfallen. Eine direkte Zahlung konnte der Arbeitgeber stattdessen gestatten, ohne dass der Vertrag dem Beschäftigten darauf einen Anspruch einräumte. Das beschreibt diese Vereinbarung, keine allgemeine gesetzliche Mustervorgabe. (Randnummern 14 und 25–31; geprüft: 23.10.2026.)
Suchen Sie daher nicht nur nach dem Wort „Krankheit“. Lesen Sie auch Regelungen zu Zeiten ohne Entgelt, Rückgabe, Widerruf und Beendigung zusammen. Eine angebotene Rückgabe beendet nicht automatisch jeden Vertrag. Lassen Sie sich bestätigen, ab wann welche Zahlungspflicht endet und wer einer Änderung zustimmen muss.
Hat das LAG alle Leasingklauseln für wirksam erklärt?
Nein. § 307 BGB betrifft unangemessene Benachteiligung und unklare vorformulierte Bedingungen; Absatz 3 regelt den Umfang der Inhaltskontrolle. Im Kölner Urteil wird die Begründung der Vorinstanz zur Zahlungspflicht wiedergegeben. Das LAG ließ aber selbst ausdrücklich offen, ob die streitigen Klauseln zur Umwandlung und Ratenzahlung bei Krankengeld einer Klauselkontrolle standhalten. (Randnummern 40 und 61; aktuelle Norm und Original geprüft: 23.10.2026.)
Die Berufung scheiterte an anderen Punkten des konkreten Zahlungsbegehrens. Die Revision wurde nicht zugelassen, weil die Entscheidung auf den Umständen des Einzelfalls beruhte. Daraus folgt weder eine Bestätigung durch das BAG noch ein allgemeines Urteil über jeden heutigen Anbieter- oder Überlassungsvertrag.
Warum ist „brutto oder netto“ bei Abzügen wichtig?
Der Beschäftigte verlangte 807,60 Euro netto. Nach der vom LAG ausgewerteten Abrechnung hatte die Firma aber einen Bruttobetrag für Fahrradraten abgezogen. Die Voraussetzungen für die verlangte Nettoverurteilung waren nicht dargelegt. Das Gericht konnte den Antrag in diesem Fall nicht einfach in eine Bruttoforderung umschreiben. Auch das weitere Begehren über 617,12 Euro brutto blieb erfolglos. Diese Prozessbeträge sind keine allgemein zulässigen Leasingabzüge. (Randnummern 56–60; geprüft: 23.10.2026.)
Ein eigenes reines Rechenbeispiel: Bei einer angenommenen offenen Rate von 90 Euro für vier Monate ergibt sich 90 × 4 = 360 Euro. Die Rechnung sagt noch nicht, ob die Forderung wirksam ist, ob die Monate stimmen oder wie sie in der Abrechnung zu behandeln wäre. Sie macht aus 360 Euro insbesondere nicht automatisch einen Nettozahlungsanspruch. Steuerersparnis und Krankengeldhöhe werden damit nicht berechnet.
Welche Situation verlangt welche Prüfung?
| Situation | Nächster Prüfschritt |
|---|---|
| Gehaltsumwandlung entfällt | Vertrag auf direkte Zahlung und unbezahlte Zeiten prüfen. |
| Rad soll zurückgegeben werden | Zustimmung, Datum und Ende der Ratenpflicht schriftlich klären. |
| Alte Raten werden abgezogen | Monate, Gegenforderung und Brutto- oder Nettoposition erklären lassen. |
| Kürzung trifft geschützten Lohn | Aufrechnung und anwendbare Pfändungsgrenzen prüfen lassen. |
§ 394 BGB schützt unpfändbare Forderungen vor Aufrechnung. Für Arbeitseinkommen sind unter anderem die Grenzen nach § 850c ZPO zu beachten. Die maßgeblichen Beträge werden jährlich zum 1. Juli angepasst; alte Zahlen aus einem Urteil oder dem Grundtext dürfen nicht ungeprüft übernommen werden. Das LAG sah die Grenze im konkreten Fall eingehalten. Es gestattete keinen beliebig hohen Abzug. (Aktuelle Vorschriften und Randnummer 60 geprüft: 23.10.2026.)
Was sollte ich jetzt anfordern und sichern?
- Überlassungsvertrag, Zusatzvereinbarungen und die damals gültigen Bedingungen vollständig sichern.
- Ende der Arbeitgeberzahlung, Krankengeldzeitraum und betroffene Ratenmonate gegenüberstellen.
- Jeden Abzug mit Betrag, Monat und Position vor oder nach dem Nettoausweis notieren.
- Schriftwechsel zu Rückgabe, weiterer Nutzung und einer möglichen Ratenübernahme aufbewahren.
- Falls eine Versicherung oder Absicherung vereinbart wurde, deren konkrete Bedingungen und Bearbeitungsstand erfragen; eine Zahlung nicht bloß voraussetzen.
Eigener Formulierungsvorschlag: „Bitte nennen Sie Vertragsgrundlage, betroffene Monate und Berechnung der Fahrradraten. Erläutern Sie außerdem, ob eine direkte Forderung oder Aufrechnung geltend gemacht wird, wie die Abrechnung erfolgt und welche Möglichkeit zur Rückgabe mit Ende der Ratenpflicht besteht.“ Eine bloße Rückfrage sichert nicht automatisch jede Forderungsfrist. Prüfen Sie deshalb frühzeitig Ausschlussfristen für Lohnansprüche.
Für den zeitlichen Übergang hilft Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Abrechnungszeilen erläutert Gehaltsabrechnung prüfen. Fahrzeugüberlassung als zusätzliche Vergütung behandeln wir gesondert beim Dienstwagen; diese Gestaltung darf nicht ohne Prüfung auf ein selbst finanziertes Dienstrad übertragen werden.
Stand der Originalprüfung: 23.10.2026. Der Beitrag betrifft laufende Fahrradüberlassung und streitige Abzüge bei Krankengeld, keine Anbieterbewertung oder persönliche Steuerberechnung.
Häufige Fragen
Pausiert die Rate automatisch, sobald ich Krankengeld bekomme?
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Prüfen Sie die Vereinbarung für Zeiten ohne Entgelt, die weitere Nutzung und mögliche Rückgaberegeln. Der Wegfall der Gehaltsumwandlung allein klärt eine direkte Zahlungspflicht nicht.
Hat das LAG Köln alle Zahlungsklauseln bestätigt?
Nein. Die Berufung blieb im konkreten Zahlungsstreit erfolglos. Ob die Regelungen zur Umwandlung und Ratenzahlung bei Krankengeld einer Klauselkontrolle standhalten, ließ das Gericht in Randnummer 61 ausdrücklich offen.
Darf der Arbeitgeber alle offenen Raten auf einmal vom Lohn abziehen?
Das ist nicht pauschal erlaubt. Grund und Höhe der Gegenforderung, Art der Verrechnung und der Schutz unpfändbarer Lohnteile müssen geprüft werden. Das Urteil setzt insbesondere die Grenzen nach § 394 BGB und § 850c ZPO voraus.
Beendet die Rückgabe des Rads jede Zahlungspflicht?
Nicht automatisch. Klären Sie anhand Ihrer Vereinbarung, wer einer Rückgabe oder Vertragsänderung zustimmen muss und ab welchem Datum die Ratenpflicht endet. Die Widerrufsregeln im Kölner Fall sind keine allgemeine Rückgabegarantie.
Geprüfte Grundlagen
Gesetze und Rechtsprechung
- LAG Köln, 18.07.2024 – 6 Sa 552/23: Dienstrad und KrankengeldRechtsprechung
- § 3 EntgFG – Voraussetzungen und Dauer der EntgeltfortzahlungGesetz
- § 307 BGB – InhaltskontrolleGesetz
- § 394 BGB – Keine Aufrechnung gegen unpfändbare ForderungGesetz
- § 850c ZPO – Pfändungsgrenzen und jährliche AnpassungGesetz
Quellenstand: 23.10.2026
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.