Das Amtsende ergibt sich aus der wirksamen Abberufung. Für den Vertrag sind Kündigung, Klausel und Frist gesondert zu prüfen.
Amtsende und Vertragsende können auf verschiedene Tage fallen.

Was endet mit der Abberufung?

Mit der Abberufung endet bei Wirksamwerden das Amt als Geschäftsführer einer GmbH. Der Anstellungsvertrag kann weiterlaufen. Prüfen Sie den Beschluss und die Erklärung an Sie getrennt: Steht dort nur die Abberufung, wird auch der Vertrag gekündigt oder sieht der Vertrag eine wirksame Verknüpfung vor? In der Regel entscheiden die Gesellschafter über die Abberufung. Die Satzung kann sie auf wichtige Gründe beschränken. § 38 Abs. 1 und 2 GmbHG und § 46 Nr. 5 GmbHG (geprüft am 06.11.2026).

Was liegt vor?Was sollten Sie prüfen?
Abberufungsbeschluss oder Nachricht aus dem HandelsregisterBeschluss, Bekanntgabe und Wirksamkeit des Amtsendes prüfen. Die Registeranmeldung beantwortet die Vertragsfrage nicht.
Abberufung und Kündigung in einem VorgangWer hat entschieden und wer hat gekündigt? Prüfen Sie Zugang, Vertragsform und Enddatum für die Kündigung gesondert.
Vertrag mit KopplungsklauselGenauen Wortlaut prüfen: Soll die Abberufung als Kündigung gelten oder soll sie das Vertragsende auslösen? Lassen Sie die Wirksamkeit und eine etwaige Mindestfrist prüfen.

Ein interner Beschluss über die Kündigung und die gegenüber Ihnen abgegebene Erklärung können auseinanderfallen. Im BGH-Fall hatte die Gesellschafterversammlung eine andere Person mit der späteren Erklärung beauftragt. Das bei der Sitzung behandelte Protokoll genügte dort daher nicht als zugegangene Kündigung. § 39 Abs. 1 GmbHG, § 130 Abs. 1 BGB und BGH vom 05.11.2024, II ZR 35/23, Rn. 41–44 (geprüft am 06.11.2026).

Welche ordentliche Kündigungsfrist gilt?

Beginnen Sie beim Anstellungsvertrag und seinen Nachträgen. Ist er befristet, klären Sie zuerst, ob eine ordentliche Kündigung vor dem vorgesehenen Ende überhaupt zulässig ist. Gibt es eine längere wirksame Vertragsfrist oder einen vereinbarten Kündigungstermin, gehören beide in die Rechnung. Handelt es sich um einen Arbeitsvertrag, gilt grundsätzlich § 622 BGB. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, hängt unter anderem von der persönlichen Abhängigkeit und der tatsächlichen Vertragsdurchführung ab. Ein Geschäftsführer ohne eigene Geschäftsanteile hat deswegen allein noch keinen Arbeitsvertrag. § 611a BGB und § 620 BGB (geprüft am 06.11.2026).

Beim freien Geschäftsführerdienstvertrag vertreten BGH und BAG unterschiedliche Auffassungen. Der BGH bekräftigte, dass bei GmbH-Geschäftsführern ohne Mehrheitsbeteiligung die Mindestfristen aus § 622 Abs. 1 und 2 BGB entsprechend gelten. In seiner Entscheidung von 2024 war die außerordentliche Kündigung bereits wegen verspäteten Zugangs unwirksam. Die Aussage zur ordentlichen Frist war für diese Kündigung nicht entscheidungstragend. Das BAG wandte 2020 bei einem freien Geschäftsführerdienstvertrag hingegen § 621 BGB an. Dessen Frist richtet sich nach dem Zeitraum, nach dem die Vergütung bemessen ist. Welcher Maßstab in Ihrem Fall trägt, sollten Sie vor einer Einigung über das Enddatum klären. BGH, II ZR 35/23, Rn. 45–49 und BAG vom 11.06.2020, 2 AZR 374/19, Rn. 35–50 (geprüft am 06.11.2026).

Bei Zugang am 14. September ergibt sich im Beispiel nach § 621 BGB der 30. September und bei entsprechender Anwendung des § 622 BGB der 30. November.
Beispiel für einen freien Dienstvertrag ohne eigene Kündigungsfrist.

Warum können zwei Enddaten herauskommen?

Ein fiktiver Geschäftsführer ohne GmbH-Anteile hat einen unbefristeten freien Dienstvertrag. Bei Zugang der ordentlichen Kündigung durch die GmbH am 14. September 2026 besteht der Vertrag seit sechs vollen Jahren. Das Honorar ist nach Monaten bemessen. Für das Beispiel gibt es keine eigene Kündigungsfrist und keine sonstige abweichende Regel. Die Kündigung soll zum nächstmöglichen Termin wirken.

Geprüfter MaßstabRechnung und möglicher Termin
§ 621 Nr. 3 BGBZugang am 14. September und damit bis zum 15. des Monats. Mögliches Ende: 30. September 2026.
§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB entsprechendNach mindestens fünf und weniger als acht Jahren: zwei Monate zum Monatsende. Mögliches Ende: 30. November 2026.

Die beiden Termine zeigen, welche Monate bei der Abrechnung auf dem Spiel stehen können. Das Beispiel entscheidet weder die anwendbare Frist im Einzelfall noch einen Zahlungsanspruch. Bei Kündigung durch den Geschäftsführer oder einer Mehrheitsbeteiligung brauchen Sie eine eigene Prüfung. § 621 Nr. 3 BGB, § 622 Abs. 1 und 2 BGB, § 187 Abs. 1 BGB und § 188 Abs. 2 BGB (geprüft am 06.11.2026). Die Grundregeln für Arbeitnehmer erläutert der Ratgeber zur Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag.

Was gilt bei einer außerordentlichen Kündigung?

Für eine Kündigung aus wichtigem Grund gilt grundsätzlich die Zweiwochenfrist ab Kenntnis des Kündigungsberechtigten von den maßgeblichen Tatsachen. Entscheidend ist, wann die Kündigung zugeht. Nach dem BGH gilt diese Erklärungsfrist auch dann, wenn sich die GmbH auf einen vertraglich vereinbarten wichtigen Grund stützt. Wer auf Gesellschaftsseite entscheidungsberechtigt war und wann dieses Organ die nötigen Informationen hatte, muss für den konkreten Fall geklärt werden. § 626 Abs. 1 und 2 BGB und BGH, II ZR 35/23, Rn. 21–32 (geprüft am 06.11.2026). Zur allgemeinen Berechnung siehe fristlose Kündigung und Zweiwochenfrist.

Gibt es nach der Abberufung Kündigungsschutz?

Beim allgemeinen Kündigungsschutz kommt es auf die Reihenfolge an. Geht die Kündigung spätestens zugleich mit der Abberufungserklärung zu, greift nach dem BAG grundsätzlich der Ausschluss für Organmitglieder in § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG. Ist das Amt bei Zugang der Kündigung bereits wirksam beendet, greift dieser Ausschluss nicht. Damit ist die Kündigung noch nicht automatisch unwirksam. Der allgemeine Kündigungsschutz setzt ein Arbeitsverhältnis und die weiteren Voraussetzungen voraus, etwa zu Wartezeit und Betriebsgröße. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG und § 23 Abs. 1 KSchG (geprüft am 06.11.2026).

Im Fall vom 18. Juni 2026 bestand bei Zugang keine Organstellung mehr. Das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses stand in diesem Verfahren fest. Das BAG bestätigte, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt war. Das Urteil sagt nichts darüber aus, ob ein freier Geschäftsführerdienstvertrag allein durch das Amtsende zu einem Arbeitsvertrag wird. BAG vom 18.06.2026, 2 AZR 89/25, Rn. 14–28 (geprüft am 06.11.2026).

Prüfen Sie Klagefrist und Gericht sofort. Wenn arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz in Betracht kommt, behalten Sie die drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung im Blick. Ob das Arbeitsgericht zuständig ist, richtet sich gesondert nach Organstellung, Vertragsverhältnis und geltend gemachtem Anspruch. Warten Sie mit der Prüfung nicht auf die Änderung im Handelsregister. § 4 Satz 1 KSchG und § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG (geprüft am 06.11.2026). Weitere Hinweise zur Dreiwochenfrist und zum Urlaubsanspruch von Geschäftsführern.

Welche Unterlagen brauchen Sie jetzt?

  1. Sichern Sie Satzung, Bestellungs- und Abberufungsbeschluss sowie die Mitteilungen dazu. Notieren Sie, wann die Abberufung wirksam wurde.
  2. Halten Sie Datum und gegebenenfalls Uhrzeit des Zugangs der Kündigung fest. Bewahren Sie Schreiben, Umschlag und Vollmacht auf. Prüfen Sie bei mehreren Erklärungen jede für sich.
  3. Markieren Sie im Dienstvertrag Laufzeit, Frist, Kündigungstermine, Kopplungsklausel und Ausschlussfristen. Legen Sie frühere Arbeitsverträge und Nachträge dazu.
  4. Schreiben Sie die möglichen Enddaten nebeneinander und notieren Sie für jedes Datum, welche Vergütungspositionen bis dahin offen wären. Sichern Sie die Abrechnungen und Angaben zu Tantiemen oder Sachbezügen.
  5. Klären Sie Gerichtsweg, Fristen und offene Vertragsansprüche, bevor Sie eine Abwicklung oder einen Verzicht unterschreiben.

Häufige Fragen

Endet der Dienstvertrag automatisch mit der Abberufung?

Allein die Abberufung beendet den Vertrag grundsätzlich nicht. Prüfen Sie, ob zugleich eine Kündigung erklärt wurde oder ob eine wirksame Kopplungsklausel im Vertrag steht.

Gilt für Fremdgeschäftsführer § 621 oder § 622 BGB?

Beim freien Geschäftsführerdienstvertrag ist die Rechtsprechung uneinheitlich. Das BAG wandte § 621 BGB an. Der BGH bekräftigte die entsprechende Anwendung von § 622 Abs. 1 und 2 BGB für Geschäftsführer ohne Mehrheitsbeteiligung. Prüfen Sie zuerst, ob eine wirksame Vertragsfrist gilt.

Wann kann ich mich nach dem Amtsende auf das KSchG berufen?

Wenn das Amt bereits vor Zugang der Kündigung wirksam beendet war, greift § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG nicht. Allgemeiner Kündigungsschutz kommt dann bei einem Arbeitsverhältnis und Erfüllung der weiteren Voraussetzungen in Betracht.

Geprüfte Grundlagen

Gesetze und Rechtsprechung

Quellenstand: 06.11.2026