Wie viel Urlaub steht Teilzeitkräften zu?

Teilzeit allein kürzt den Erholungsurlaub nicht. Wer an ebenso vielen Wochentagen arbeitet wie eine Vollzeitkraft, hat grundsätzlich dieselbe Zahl an Urlaubstagen – auch wenn jeder Arbeitstag nur wenige Stunden dauert. Erst wenn die Arbeit auf weniger Tage verteilt ist, wird der in Tagen ausgedrückte Anspruch umgerechnet.

Kurzantwort

Maßgeblich sind Arbeitstage, nicht Wochenstunden. Die Grundformel lautet: Urlaubstage bei Vollzeit ÷ Arbeitstage der Vollzeitkraft × eigene Arbeitstage. Bei 30 Urlaubstagen in einer Fünftagewoche erhält eine Teilzeitkraft mit drei regelmäßigen Arbeitstagen 18 Urlaubstage. Beide können damit sechs Wochen vollständig von ihrer Arbeitspflicht befreit werden.

Das Bundesurlaubsgesetz garantiert einen Mindesturlaub von vier Wochen. Arbeitsvertrag und Tarifvertrag können mehr Urlaub vorsehen. Für die Berechnung muss deshalb zuerst geklärt werden, auf welche Zahl von Arbeitstagen der betriebliche oder vertragliche Urlaubsanspruch bezogen ist.

Dürfen Teilzeitbeschäftigte weniger Urlaub bekommen?

Nach § 4 Abs. 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden als eine vergleichbare Vollzeitkraft, sofern kein sachlicher Grund besteht. Eine geringere Wochenstundenzahl rechtfertigt daher keine Kürzung der Urlaubswochen.

Unterschiedlich kann nur die Zahl der benötigten Urlaubstage sein. Eine Vollzeitkraft mit fünf Arbeitstagen braucht fünf Urlaubstage, um eine ganze Woche frei zu haben. Eine Teilzeitkraft mit drei Arbeitstagen benötigt für dieselbe freie Kalenderwoche nur drei Urlaubstage. Die Zahl der freien Wochen bleibt gleich.

Gesetzlicher Mindesturlaub bei Teilzeit

§ 3 BUrlG nennt 24 Werktage Mindesturlaub. Das Gesetz geht dabei von einer Sechstagewoche von Montag bis Samstag aus. Umgerechnet entspricht dies immer vier Wochen:

  • Fünftagewoche: 20 Arbeitstage
  • Viertagewoche: 16 Arbeitstage
  • Dreitagewoche: 12 Arbeitstage
  • Zweitagewoche: 8 Arbeitstage
  • Eintagwoche: 4 Arbeitstage

Diese Werte sind die gesetzliche Untergrenze. Stehen im Arbeits- oder Tarifvertrag zum Beispiel 30 Tage bei einer Fünftagewoche, muss dieser günstigere Anspruch auf das Teilzeitmodell übertragen werden.

Zählen Wochenstunden oder Arbeitstage?

Für die Anzahl der Urlaubstage kommt es grundsätzlich auf die Verteilung der Arbeitspflicht auf Kalendertage an. Ob an einem Arbeitstag zwei, vier oder acht Stunden geleistet werden, ändert die Zahl der Urlaubstage nicht. Ein Urlaubstag befreit von der gesamten Arbeitspflicht, die an diesem Tag bestanden hätte.

Deshalb haben zwei Beschäftigte mit jeweils 20 Wochenstunden nicht zwangsläufig gleich viele Urlaubstage. Wer montags bis freitags täglich vier Stunden arbeitet, benötigt für eine freie Woche fünf Urlaubstage. Wer dieselben 20 Stunden auf Montag und Dienstag verteilt, benötigt nur zwei.

Formel für die Berechnung des Teilzeiturlaubs

Bei einer regelmäßigen Wochenverteilung kann der Anspruch so berechnet werden:

Urlaubsformel

Urlaubstage einer vergleichbaren Vollzeitkraft ÷ regelmäßige Arbeitstage der Vollzeitkraft × eigene regelmäßige Arbeitstage pro Woche

Beispiel: Im Betrieb gelten 30 Urlaubstage bei fünf Arbeitstagen. Eine Teilzeitkraft arbeitet vier Tage. Die Rechnung lautet 30 ÷ 5 × 4 = 24 Urlaubstage. Die Formel setzt voraus, dass beide Ansprüche denselben Zeitraum betreffen und die Arbeitstage regelmäßig verteilt sind.

Tabelle: 30 Urlaubstage auf Teilzeit umrechnen

Arbeitstage pro WocheRechnungUrlaubstageFreie Wochen
530 ÷ 5 × 5306
430 ÷ 5 × 4246
330 ÷ 5 × 3186
230 ÷ 5 × 2126
130 ÷ 5 × 166

Die Tabelle zeigt, warum eine niedrigere Zahl von Urlaubstagen nicht automatisch eine Benachteiligung ist. Entscheidend ist, wie viele vollständige Arbeitswochen mit dem Anspruch frei genommen werden können.

Teilzeit an fünf Tagen: Bleiben 30 Urlaubstage?

Ja. Arbeitet die Vollzeitkraft an fünf Tagen und die Teilzeitkraft ebenfalls montags bis freitags, bleibt ein Anspruch von 30 Tagen unverändert. Das gilt selbst dann, wenn die Teilzeitkraft täglich nur zwei oder drei Stunden arbeitet.

Der Arbeitgeber darf nicht nach dem Verhältnis der Wochenstunden kürzen. Eine Rechnung wie 30 Tage × 20 Stunden ÷ 40 Stunden = 15 Tage wäre falsch. Die Teilzeitkraft müsste für eine freie Woche fünf Tage einsetzen und hätte mit 15 Tagen nur drei statt sechs Wochen Urlaub.

Teilzeit an vier Tagen berechnen

Bei 30 Urlaubstagen in der betrieblichen Fünftagewoche ergeben sich 24 Tage: 30 ÷ 5 × 4. Bei lediglich gesetzlichem Mindesturlaub sind es 16 Tage. Welche vier Wochentage gearbeitet werden, ist für die reine Zahl unerheblich.

Liegt der freie Tag zum Beispiel regelmäßig am Freitag, wird für diesen Freitag kein Urlaubstag abgezogen. Für eine vollständig freie Woche werden Urlaubstage nur von Montag bis Donnerstag benötigt.

Kalendervergleich einer Fünftagewoche und einer Dreitagewoche zur Berechnung von Teilzeiturlaub.
30 Tage bei fünf Arbeitstagen werden zu 18 Tagen bei drei Arbeitstagen – der Anspruch bleibt in beiden Modellen bei sechs Urlaubswochen.

Teilzeit an drei Tagen berechnen

Bei 30 Urlaubstagen in einer Fünftagewoche beträgt der Teilzeitanspruch 18 Tage. Der gesetzliche Mindestanspruch liegt bei 12 Tagen. Wer montags, mittwochs und freitags arbeitet, setzt für eine ganze freie Woche genau drei Urlaubstage ein.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwendet dasselbe Rechenbeispiel: 30 Tage bei fünf Arbeitstagen werden bei drei Arbeitstagen pro Woche zu 18 Tagen. In beiden Fällen stehen sechs Wochen Urlaub zur Verfügung.

Ein oder zwei Arbeitstage pro Woche

Bei 30 Vollzeit-Urlaubstagen erhält eine Teilzeitkraft mit zwei Arbeitstagen zwölf Tage, mit einem Arbeitstag sechs Tage. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt entsprechend acht beziehungsweise vier Tage.

Auch hier gilt: Ein Urlaubstag deckt die gesamte für diesen Tag geplante Arbeitszeit ab. Wer nur dienstags arbeitet und diesen Dienstag freinehmen möchte, benötigt einen Urlaubstag – unabhängig davon, ob die Schicht drei oder zehn Stunden dauert.

Für welche Tage wird Urlaub abgezogen?

Urlaub kann nur einen Tag erfüllen, an dem objektiv eine Arbeitspflicht besteht. Regelmäßig freie Teilzeittage, Wochenenden ohne Arbeitspflicht und andere ohnehin freie Tage verbrauchen keinen Urlaubsanspruch.

Wer montags bis mittwochs arbeitet und eine Kalenderwoche verreist, beantragt deshalb drei Urlaubstage. Der Arbeitgeber darf nicht fünf Tage vom Konto abbuchen. Ändert sich der Dienstplan, muss geprüft werden, welche Arbeitspflicht vor der Freistellung wirksam feststand.

Dienstplan mit unterschiedlich verteilten Arbeitstagen für die jährliche Urlaubsberechnung.
Bei wechselnden Arbeitstagen wird nicht mit einer erfundenen Standardwoche gerechnet, sondern mit den tatsächlichen oder planmäßig zu erwartenden Arbeitstagen im Bezugszeitraum.

Wie wird Urlaub bei unregelmäßigen Arbeitstagen berechnet?

Bei Schichtarbeit, Arbeit auf Abruf oder wechselnden Wochen reicht die einfache Wochenformel häufig nicht. Dann werden die tatsächlichen oder nach dem Dienstplan zu erwartenden Arbeitstage eines repräsentativen Bezugszeitraums den Arbeitstagen des Vergleichsmodells gegenübergestellt.

Ausgehend von 30 Tagen bei einer Fünftagewoche kann eine Jahresformel lauten: 30 × individuelle Arbeitstage im Jahr ÷ 260. Die 260 stehen für 52 Wochen mit je fünf Arbeitstagen. Beim gesetzlichen Mindesturlaub auf Grundlage der Sechstagewoche lautet die Bezugsgröße regelmäßig 312 Werktage.

Beispiel: Sind 156 Arbeitstage im Jahr vorgesehen, ergeben sich bei einem 30-Tage-Anspruch 30 × 156 ÷ 260 = 18 Urlaubstage. Für einen kürzeren, sachgerechten Turnus kann entsprechend mit den Arbeitstagen dieses Zeitraums gerechnet werden, wenn er die Verteilung zuverlässig abbildet.

Was gilt bei Schichtarbeit und langen Diensten?

Nach dem vom BAG hervorgehobenen Tagesprinzip zählt jeder Kalendertag, an dem eine Arbeitspflicht besteht. Die Länge der Schicht entscheidet nicht über die Zahl der Urlaubstage. Ein zwölfstündiger Dienst wird daher nicht in eineinhalb Urlaubstage umgerechnet.

Bei kalendertagübergreifenden Diensten ist die konkrete tarifliche und dienstplanmäßige Regelung wichtig. Das BAG hat 2025 für einen besonderen 24-Stunden-Dienst entschieden, dass eine Schicht, die sich über zwei Kalendertage erstreckt, im dort geltenden Tagesprinzip als zwei Arbeitstage zu berücksichtigen sein kann. Diese Spezialfrage darf nicht schematisch auf jedes Schichtmodell übertragen werden.

BAG, Urteil vom 19.08.2025 – 9 AZR 216/24

Urlaubsanspruch und Urlaubserfüllung sind arbeitstagbezogen zu beurteilen. Im entschiedenen Tarifmodell war jeder Kalendertag mit Arbeitspflicht zu berücksichtigen; ein kalendertagübergreifender 24-Stunden-Dienst konnte deshalb zwei Arbeitstage erfassen.

Wechsel von Vollzeit in Teilzeit im laufenden Jahr

Ändert sich die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage während des Jahres, wird der Jahresanspruch regelmäßig abschnittsweise berechnet. Beispiel bei 30 Tagen in der Fünftagewoche: Januar bis Juni in Vollzeit ergeben zeitanteilig 15 Tage. Juli bis Dezember mit drei Arbeitstagen ergeben 30 ÷ 5 × 3 ÷ 2 = 9 Tage. Zusammen sind es 24 Tage.

Die Abschnitte müssen sauber getrennt werden. Bereits während der Vollzeitphase erworbene Urlaubstage dürfen nicht nachträglich auf das neue Teilzeitverhältnis heruntergerechnet werden.

Bleibt bereits erworbener Vollzeiturlaub erhalten?

Ja. Kann ein Arbeitnehmer seinen erworbenen Urlaub vor dem Wechsel in eine Teilzeit mit weniger Arbeitstagen nicht nehmen, darf der Arbeitgeber diesen Alturlaub nicht nachträglich verhältnismäßig kürzen. Das folgt aus dem Unionsrecht und dem Benachteiligungsverbot.

BAG, Urteil vom 10.02.2015 – 9 AZR 53/14 (F)

Bei einem Wechsel von einer Fünftage- in eine Viertagewoche durfte der während der Vollzeit erworbene Urlaub nicht rückwirkend umgerechnet werden. Eine Verpflichtung, den Urlaub zwingend vor dem Teilzeitwechsel zu verbrauchen, bestand nicht.

Für das Urlaubskonto ist es sinnvoll, Alturlaub aus der Vollzeitphase und neu entstehenden Teilzeiturlaub getrennt auszuweisen. So bleibt erkennbar, welcher Anspruch nach welchem Arbeitszeitmodell entstanden ist.

Wechsel von Teilzeit zu mehr Arbeitstagen

Wird die Arbeit später auf mehr Tage verteilt, ist ebenfalls abschnittsweise zu rechnen. Der bis zum Wechsel entstandene Anspruch richtet sich nach dem bisherigen Modell, der danach entstehende Anspruch nach der neuen Verteilung.

Eine bloße Multiplikation des gesamten Resturlaubs ist regelmäßig zu grob. Maßgeblich bleibt, wie viele Arbeitstage in welchem Abschnitt geschuldet waren und welcher Urlaubsanspruch dafür galt. Vertragliche Mehrurlaubsregeln können besondere Vorgaben enthalten, dürfen den gesetzlichen Mindesturlaub aber nicht unterschreiten.

Wie werden Bruchteile von Urlaubstagen gerundet?

§ 5 Abs. 2 BUrlG ordnet bei gesetzlichem Teilurlaub an: Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden auf volle Urlaubstage aufgerundet. Daraus folgt aber keine allgemeine Erlaubnis, kleinere Bruchteile abzurunden.

BAG, Urteil vom 08.05.2018 – 9 AZR 578/17

Ohne besondere Rundungsvorschrift durfte ein rechnerischer Bruchteil nicht einfach abgerundet werden. Ein Rest von 0,15 Urlaubstagen blieb bestehen.

Enthält ein Tarifvertrag eine wirksame Rundungsregel, kann diese für den tariflichen Mehrurlaub maßgeblich sein. Fehlt eine solche Regel, ist der Bruchteil als Anteil eines Arbeitstags zu gewähren oder bei Beendigung entsprechend abzugelten. Das Urlaubskonto sollte Dezimalstellen nicht kommentarlos löschen.

Urlaub bei Eintritt im laufenden Jahr

Der volle gesetzliche Urlaubsanspruch wird nach § 4 BUrlG erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Vor erfüllter Wartezeit entsteht nach § 5 BUrlG für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs.

Beginnt das Arbeitsverhältnis beispielsweise am 1. Oktober, entsteht bis Jahresende regelmäßig Teilurlaub für drei volle Monate. Zuerst wird der für das Teilzeitmodell geltende Jahresanspruch bestimmt, anschließend wird gezwölftelt. Arbeits- oder Tarifverträge können für Mehrurlaub günstigere Regeln enthalten.

Urlaub bei Ausscheiden im laufenden Jahr

Bei Ausscheiden vor erfüllter Wartezeit oder in der ersten Jahreshälfte entsteht gesetzlicher Teilurlaub von einem Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat. Scheidet ein Arbeitnehmer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte aus, darf der gesetzliche Mindesturlaub grundsätzlich nicht zeitanteilig unter die volle gesetzliche Höhe gekürzt werden.

Für vertraglichen Mehrurlaub kann eine transparente abweichende Zwölftelungsregel bestehen, wenn gesetzlicher Mindesturlaub und Mehrurlaub klar getrennt werden. Vor einer Kürzung sind deshalb Vertrag und Tarifvertrag genau zu lesen.

Gibt es in der Probezeit keinen Urlaub?

Doch. Während der gesetzlichen Wartezeit wächst bereits ein Teilurlaubsanspruch. Der Arbeitgeber kann einen Urlaubsantrag nicht allein mit dem Satz ablehnen, in der Probezeit gebe es grundsätzlich keinen Urlaub. Er darf aber dringende betriebliche Belange und Urlaubswünsche anderer Beschäftigter berücksichtigen.

Nach sechs Monaten entsteht erstmals der volle gesetzliche Jahresanspruch, soweit nicht Besonderheiten des Eintritts- oder Austrittsjahres greifen. Probezeit und Wartezeit sind rechtlich nicht dasselbe, auch wenn beide häufig sechs Monate dauern.

Urlaub im Minijob

Auch Minijobber sind Arbeitnehmer und haben bezahlten Erholungsurlaub. Die geringe Verdiensthöhe oder Zahl der Monatsstunden beseitigt den Anspruch nicht. Entscheidend ist wiederum die Zahl der regelmäßigen Arbeitstage.

Wer im Minijob einmal pro Woche arbeitet, hat gesetzlich mindestens vier Urlaubstage im Jahr. Gewährt der Betrieb vergleichbaren Beschäftigten sechs Urlaubswochen, ergeben sich bei einem Arbeitstag pro Woche regelmäßig sechs Urlaubstage. Pauschale Auszahlungen anstelle tatsächlicher Freizeit sind während eines laufenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich unzulässig.

Was passiert mit Feiertagen bei Teilzeit?

Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag, an dem die Teilzeitkraft sonst gearbeitet hätte, fällt die Arbeit feiertagsbedingt aus. Nach § 2 EFZG ist das Entgelt zu zahlen, das ohne den Arbeitsausfall angefallen wäre. Ein Urlaubstag darf dafür nicht abgezogen werden.

Fällt der Feiertag dagegen auf einen regelmäßig arbeitsfreien Teilzeittag, entsteht grundsätzlich kein zusätzlicher Ersatzurlaub. Eine gezielte Benachteiligung durch die Dienstplangestaltung kann unzulässig sein; entscheidend sind die tatsächliche Planung und mögliche tarifliche Sonderregeln.

Krankheit während des Teilzeiturlaubs

Durch ärztliches Zeugnis nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit werden nach § 9 BUrlG nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Das gilt auch bei Teilzeit, allerdings nur für Tage, an denen Urlaub zur Befreiung von einer Arbeitspflicht eingesetzt worden war.

Die Erkrankung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen und ordnungsgemäß nachzuweisen. Der Urlaub verlängert sich nicht eigenmächtig; die nicht verbrauchten Tage werden später neu beantragt. Ausführliche Hinweise gibt der Beitrag Krank im Urlaub: Urlaubstage zurückbekommen.

Wie wird das Urlaubsentgelt bei Teilzeit berechnet?

Urlaubsentgelt ist die Fortzahlung der normalen Vergütung während des Urlaubs. Nach § 11 BUrlG richtet es sich grundsätzlich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Zusätzlich für Überstunden gezahlter Verdienst bleibt dabei außer Betracht.

Dauerhafte Entgelterhöhungen sind zu berücksichtigen. Verdienstkürzungen wegen Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis im Berechnungszeitraum dürfen den Durchschnitt nicht mindern. Bei einem Urlaubstag wird die Vergütung fortgezahlt, die für die ausgefallene Teilzeitarbeit geschuldet gewesen wäre.

Haben Teilzeitkräfte Anspruch auf Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Leistung und vom Urlaubsentgelt zu unterscheiden. Ein Anspruch entsteht nicht automatisch aus dem Bundesurlaubsgesetz, sondern kann sich aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Gesamtzusage oder betrieblicher Übung ergeben.

Besteht ein Anspruch für vergleichbare Vollzeitkräfte, darf die Teilzeitkraft nicht allein wegen ihrer Teilzeit ausgeschlossen werden. Eine anteilige Berechnung nach Arbeitszeit oder Entgelt kann sachgerecht sein, wenn die Leistung Entgeltcharakter hat. Die konkrete Anspruchsgrundlage entscheidet.

Wie wird Teilzeiturlaub richtig beantragt?

Im Antrag sollten die konkreten Arbeitstage genannt werden, für die Freistellung benötigt wird. Der Arbeitgeber legt den Urlaub unter Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers fest, sofern keine dringenden betrieblichen Belange oder vorrangigen sozialen Urlaubswünsche entgegenstehen.

Eigenmächtiger Urlaubsantritt ist riskant. Erst nach Genehmigung besteht die gewünschte Freistellung. Bei wechselnden Dienstplänen sollte vorab schriftlich geklärt werden, welcher Plan für den Abzug maßgeblich ist und wie nachträgliche Planänderungen behandelt werden.

Resturlaub und Verfall bei Teilzeit

Urlaub soll im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung in das Folgejahr setzt grundsätzlich dringende betriebliche oder persönliche Gründe voraus; dann ist der Urlaub normalerweise bis zum 31. März zu nehmen. Bei Langzeiterkrankung und fehlenden Arbeitgeberhinweisen gelten wichtige Besonderheiten.

Der Arbeitgeber muss Beschäftigte konkret über ihren Urlaubsanspruch und drohenden Verfall informieren und sie zur Inanspruchnahme auffordern. Teilzeitkräfte dürfen dabei nicht übersehen werden. Mehr dazu steht im Ratgeber Resturlaub und Verfall.

Ändert ein Teilzeitantrag automatisch den Urlaub?

Eine Verringerung der Wochenstunden ändert die Zahl der Urlaubstage nur, wenn sich zugleich die Zahl der Arbeitstage verändert. Bleibt die Arbeit auf denselben Wochentagen verteilt, bleibt auch der tageweise Anspruch grundsätzlich unverändert.

Vor einer Vertragsänderung sollten Beginn, Wochenstunden, Verteilung auf Wochentage und Umgang mit bereits erworbenem Urlaub dokumentiert werden. Die Voraussetzungen und Fristen für dauerhafte oder befristete Teilzeit erklärt der Beitrag Teilzeit und Brückenteilzeit beantragen.

Häufige Fehler bei der Berechnung

  • Kürzung nach Stunden: Urlaubstage werden halbiert, obwohl die Teilzeitkraft weiter an fünf Tagen arbeitet.
  • Falsche Bezugswoche: 24 gesetzliche Werktage werden wie 24 Tage in einer Fünftagewoche behandelt.
  • Freie Tage werden abgezogen: Urlaub wird auch für Tage ohne Arbeitspflicht verbraucht.
  • Alturlaub wird umgerechnet: Bereits in Vollzeit erworbene Tage werden beim Teilzeitwechsel rückwirkend gekürzt.
  • Unregelmäßige Pläne werden geschätzt: Statt tatsächlicher Jahres- oder Turnusarbeitstage wird eine beliebige Durchschnittswoche angesetzt.
  • Bruchteile verschwinden: Urlaub wird ohne gesetzliche oder tarifliche Grundlage abgerundet.
  • Mehrurlaub und Mindesturlaub werden vermischt: Vertragliche Kürzungsregeln werden unzulässig auf den gesetzlichen Anspruch angewandt.

Checkliste für Arbeitnehmer

  • Urlaubsregel im Arbeits- und Tarifvertrag prüfen.
  • Bezugsmodell der Vollzeitkräfte feststellen.
  • Eigene regelmäßige Arbeitstage, nicht nur Wochenstunden, zählen.
  • Bei wechselnden Plänen die tatsächlichen Arbeitstage dokumentieren.
  • Vollzeit-Alturlaub beim Wechsel getrennt ausweisen lassen.
  • Rechnung und Rundung des Urlaubskontos schriftlich verlangen.
  • Urlaubsantrag für konkrete Arbeitstage stellen.
  • Ausschlussfristen und Übertragungsfristen beachten.

Checkliste für Arbeitgeber

  • Urlaubsanspruch ausdrücklich auf eine Referenzwoche beziehen.
  • Teilzeit nicht nach Stunden, sondern nach Arbeitstagen umrechnen.
  • Für variable Modelle einen nachvollziehbaren Jahres- oder Turnusmaßstab festlegen.
  • Arbeitszeitwechsel abschnittsweise berechnen.
  • Bereits erworbenen Urlaub nicht rückwirkend kürzen.
  • Bruchteile nur mit tragfähiger Rundungsregel behandeln.
  • Urlaubskonten transparent und korrigierbar führen.
  • Teilzeitkräfte vollständig über Anspruch und möglichen Verfall informieren.

Fazit

Urlaub bei Teilzeit wird nach Arbeitstagen berechnet. Weniger Stunden pro Tag verändern den Anspruch nicht; weniger Arbeitstage führen zu einer proportional kleineren Zahl von Urlaubstagen, aber nicht zu weniger freien Wochen. Bei 30 Tagen in einer Fünftagewoche sind 18 Tage in einer Dreitagewoche deshalb gleichwertig.

Besondere Sorgfalt braucht es bei wechselnden Dienstplänen, Arbeitszeitänderungen im laufenden Jahr und Bruchteilen. Bereits erworbener Vollzeiturlaub bleibt geschützt. Wer Bezugsmodell, tatsächliche Arbeitstage und Zeitabschnitte offen dokumentiert, kann die Berechnung zuverlässig prüfen.

Häufige Fragen

Wie berechnet man Urlaub bei Teilzeit?

Urlaubstage der vergleichbaren Vollzeitkraft werden durch deren wöchentliche Arbeitstage geteilt und mit den eigenen Arbeitstagen multipliziert. 30 Tage bei fünf Arbeitstagen ergeben bei drei Arbeitstagen 18 Tage.

Habe ich bei Teilzeit an fünf Tagen weniger Urlaub?

Nein. Wer wie die Vollzeitkraft an fünf Tagen pro Woche arbeitet, behält grundsätzlich dieselbe Zahl an Urlaubstagen, auch wenn die täglichen Stunden geringer sind.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub bei drei Arbeitstagen?

Der gesetzliche Mindesturlaub entspricht vier Wochen. Bei drei regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche sind das zwölf Urlaubstage im Jahr.

Wie viele Urlaubstage brauche ich für eine freie Woche?

Nur für die Tage, an denen Sie ohne Urlaub hätten arbeiten müssen. Bei einer regelmäßigen Dreitagewoche werden für eine vollständig freie Woche drei Urlaubstage verbraucht.

Wird Urlaub nach Stunden oder Tagen berechnet?

Die Zahl der Urlaubstage richtet sich grundsätzlich nach Arbeitstagen, nicht nach Wochenstunden. Ein Urlaubstag befreit von der gesamten für diesen Tag vorgesehenen Arbeitszeit.

Was passiert mit meinem Urlaub beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit?

Der Jahresanspruch wird regelmäßig nach Zeitabschnitten berechnet. Urlaub, der bereits während der Vollzeitphase erworben wurde und nicht genommen werden konnte, darf nicht rückwirkend gekürzt werden.

Darf ein Bruchteil von Urlaubstagen abgerundet werden?

Nicht ohne passende Rechtsgrundlage. § 5 Abs. 2 BUrlG rundet bei gesetzlichem Teilurlaub ab einem halben Tag auf. Kleinere oder außerhalb dieser Vorschrift entstehende Bruchteile dürfen nicht automatisch gestrichen werden.

Haben Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Ja. Auch Minijobber sind Arbeitnehmer. Bei einem regelmäßigen Arbeitstag pro Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub vier Tage im Jahr.

Wird ein Feiertag vom Urlaubskonto abgezogen?

Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen vorgesehenen Arbeitstag, verbraucht er keinen Urlaubstag. Fällt er auf einen ohnehin freien Teilzeittag, entsteht grundsätzlich kein Ersatzurlaub.

Geprüfte Grundlagen

Gesetze und Rechtsprechung

Quellenstand: 04.10.2026