Welche Zahlung steht auf der Abrechnung?

PositionWas sie bedeutet
UrlaubsentgeltDie Bezahlung für die Zeit, in der Sie Urlaub nehmen. Bei zu viel gewährtem Urlaub schützt § 5 Abs. 3 BUrlG das dafür gezahlte Entgelt in einem bestimmten Fall.
UrlaubsabgeltungGeld für noch offenen Urlaub, den Sie wegen des Vertragsendes nicht mehr nehmen können.
Zusätzliches UrlaubsgeldEin Extra, etwa als Sommerpauschale oder Betrag pro genommenem Urlaubstag. Die Bedingungen ergeben sich aus der Regelung für diese Zahlung.

Wenn Sie nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte des Kalenderjahrs ausscheiden, darf der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt für bereits gewährten Urlaub oberhalb des Teilurlaubs nach § 5 Abs. 3 BUrlG nicht zurückfordern. Das betrifft die Bezahlung dieser Urlaubstage. Ein zusätzliches Urlaubsgeld prüfen Sie anhand seiner eigenen Voraussetzungen. § 5 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3 BUrlG, § 11 BUrlG und § 7 Abs. 4 BUrlG (geprüft am 05.11.2026). Wie ein Zusatz bei noch offenen Tagen behandelt wird, erklärt der Ratgeber zu Urlaubsgeld und Resturlaub.

Drei Positionen auf der Abrechnung mit unterschiedlichen Regeln.
Die Position in der Abrechnung bestimmt, welche Regel Sie prüfen müssen.

Wann kann der Arbeitgeber Urlaubsgeld zurückfordern?

Bitten Sie um die Regelung, die für das Auszahlungsjahr gilt. Suchen Sie im Arbeitsvertrag, in der Zusage zur Sonderzahlung sowie im anwendbaren Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. Prüfen Sie, ob die Regel nur den Anspruch am Auszahlungstag beschreibt oder auch die spätere Rückzahlung auslöst. Bei einem Abschlag kommt es darauf an, ob und in welcher Höhe der endgültige Anspruch entstanden ist. Fällt der Rechtsgrund später weg oder fehlte er von Anfang an, kann ein Herausgabeanspruch entstehen. § 812 Abs. 1 BGB (geprüft am 05.11.2026).

Bei einer vorformulierten Vertragsklausel zählt der Zweck der Zahlung. Entlohnt sie auch bereits erbrachte Arbeit, darf eine Bindungsklausel den verdienten Lohn regelmäßig nicht entziehen. Dient das Extra etwa der Betriebstreue oder allein der Urlaubserholung, sind Bedingungen eher möglich. Die konkrete Klausel muss klar sein und darf die Beschäftigten nicht unangemessen benachteiligen. Prüfen Sie, wie lange die Bindung dauert, wie hoch der Betrag ist und welche Art der Beendigung sie erfasst. Die Kontrolle eines Formulararbeitsvertrags lässt sich nicht pauschal auf Tarifnormen übertragen. § 307 BGB und BAG vom 18.01.2012, 10 AZR 612/10, Rn. 18–25 (geprüft am 05.11.2026). Zur verwandten Frage siehe Rückzahlung von Weihnachtsgeld.

Das BAG hielt eine Klausel für wirksam, nach der ein zusätzlicher Betrag pro genommenem Urlaubstag nur bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag zustand. Das Extra vergütete in diesem Fall keine Arbeitsleistung. Das Urteil betraf die verweigerte Auszahlung. Für die Rückforderung einer schon erfolgten Zahlung muss die Firma darlegen, warum der Rechtsgrund dafür fehlte oder später entfallen ist, oder welche wirksame Regelung die Rückzahlung verlangt. BAG vom 22.07.2014, 9 AZR 981/12, Rn. 15–29 und § 812 Abs. 1 BGB (geprüft am 05.11.2026).

Zwei Daten abgleichen. Eine Regel kann darauf abstellen, wann Ihre Kündigung zugeht, eine andere darauf, wann Sie ausscheiden. Kündigen Sie im August zum 31. Oktober, kann ein Stichtag am 30. September je nach Wortlaut unterschiedlich wirken. Lesen Sie auch, ob die Regel Eigenkündigung, Arbeitgeberkündigung oder einen Aufhebungsvertrag erfasst. Das Wort „freiwillig“ auf der Abrechnung beantwortet diese Fragen nicht. § 307 BGB und BAG, 9 AZR 981/12, Rn. 21–23 (geprüft am 05.11.2026).

Was ergibt eine anteilige Abrechnung?

Rechenbeispiel mit ausdrücklicher Monatsregel. Im Juni zahlt der Arbeitgeber 720 € brutto als Vorschuss auf ein zusätzliches Urlaubsgeld. Die wirksame Zusage sieht ein Zwölftel pro vollem Kalendermonat mit Beschäftigung vor. Sie waren seit Januar beschäftigt und scheiden mit Ablauf des Augusts aus. Acht Monate ergeben 720 € × 8 ÷ 12 = 480 € brutto. Die Differenz zur Vorauszahlung beträgt 240 € brutto. Die Monatsformel stammt aus der angenommenen Zusage. Bei einer anderen Zusage kann die Berechnung anders ausfallen. § 812 Abs. 1 BGB (geprüft am 05.11.2026).

Die Bruttodifferenz ist zunächst ein Wert aus der Abrechnung. Lassen Sie sich den tatsächlich verlangten Betrag sowie die Behandlung von Lohnsteuer und Sozialversicherung erläutern. Prüfen Sie eine Vollforderung von 720 € besonders genau, wenn die Firma zugleich von einer anteiligen Kürzung spricht. Zur Aufschlüsselung siehe Lohnüberzahlung und Rückrechnung.

Von 720 Euro brutto bleiben bei acht von zwölf Monaten 480 Euro brutto. Die Differenz beträgt 240 Euro brutto.
Diese Rechnung setzt eine wirksame Zusage mit ausdrücklicher Monatsregel voraus.

Darf die Firma den Betrag vom letzten Gehalt abziehen?

Eine Rückforderung und ihre Verrechnung sind getrennt zu prüfen. Für eine Aufrechnung braucht der Arbeitgeber grundsätzlich eine fällige Gegenforderung gegen Sie und muss die Aufrechnung erklären. Außerdem ist unpfändbares Entgelt geschützt. Die Freigrenzen hängen unter anderem von den Unterhaltspflichten ab. Soweit es um die Verrechnung gegen eine zusätzliche, für die Dauer des Urlaubs gewährte Zahlung geht, kann auch deren eigener Pfändungsschutz innerhalb des üblichen Rahmens eine Rolle spielen. § 387 BGB, § 388 BGB, § 394 BGB, § 850a Nr. 2 ZPO und § 850c ZPO (geprüft am 05.11.2026).

Das BAG erkannte in einem anderen Verfahren eine Forderung wegen irrtümlich gezahlter Vergütung an, verwies die Sache zur Prüfung des pfändbaren Betrags aber zurück. Wer als Arbeitgeber gegen Lohn aufrechnet, muss im Prozess die Einhaltung der Schutzvorschriften darlegen. BAG vom 18.11.2020, 5 AZR 57/20, Rn. 37–39 (geprüft am 05.11.2026).

Was tun, wenn schon Geld abgezogen wurde?

  1. Sichern Sie die Abrechnung mit dem Urlaubsgeld, die Schlussabrechnung, die Zahlungszusage und mögliche Tarifregeln. Notieren Sie den Zugang der Kündigung und den letzten Vertragstag.
  2. Fragen Sie nach Rechtsgrund, Berechnungszeitraum, maßgeblichem Stichtag und Betrag. Lassen Sie sich erklären, ob die Firma die ursprüngliche Abrechnung korrigiert oder gegen anderen Lohn aufrechnet.
  3. Fordern Sie einen aus Ihrer Sicht offenen Lohnbetrag beziffert und nachweisbar an. Warten Sie mit der Geltendmachung nicht allein auf die Antwort der Lohnbuchhaltung.
  4. Prüfen Sie im Vertrag und Tarifvertrag, ob eine wirksame Ausschlussfrist gilt und ob nach einer Ablehnung eine zweite Frist für die Klage läuft. Eine Bitte um Erläuterung ersetzt die Geltendmachung nicht zuverlässig. Einzelheiten stehen im Ratgeber zu Ausschlussfristen für Lohnansprüche.

Häufige Fragen

Muss ich bei Eigenkündigung immer das Urlaubsgeld zurückzahlen?

Es kommt auf den Zweck der Zahlung und die wirksame Regelung für Ihr Auszahlungsjahr an. Prüfen Sie insbesondere den Stichtag, die Art der Beendigung und ob das Extra auch bereits geleistete Arbeit bezahlt.

Gilt der Schutz des Urlaubsentgelts auch für zusätzliches Urlaubsgeld?

§ 5 Abs. 3 BUrlG schützt unter seinen Voraussetzungen das Entgelt für zu viel gewährten Urlaub. Für das zusätzliche Urlaubsgeld gelten dessen eigene Anspruchs- und Rückzahlungsbedingungen.

Darf der Arbeitgeber die volle Forderung mit dem Restlohn verrechnen?

Eine bestehende Rückforderung erlaubt nur eine Aufrechnung im gesetzlichen Rahmen. Die Firma muss die Aufrechnung erklären und den pfändungsgeschützten Teil des Lohns beachten.

Geprüfte Grundlagen

Gesetze und Rechtsprechung

Quellenstand: 05.11.2026