Kann schon ein Praktikum vor dem Studium vom Mindestlohn ausgenommen sein?

Ja, auch vor der Einschreibung. Schreibt eine hochschulrechtliche Bestimmung das Praktikum verbindlich als Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums vor, kann die Pflichtpraktikums-Ausnahme greifen. Das BAG bestätigte dies für ein vorgeschriebenes sechsmonatiges Vorpraktikum. Die Dreimonatsgrenze für Orientierungspraktika gilt für diese andere Ausnahme nicht. (BAG, Urteil vom 19.01.2022 – 5 AZR 217/21, Leitsatz und Randnummern 23–24, 32; Original geprüft: 03.11.2026.)

Die Bezeichnung im Vertrag genügt dafür nicht. Entscheidend sind die verbindliche Grundlage, die Vereinbarung bei Vertragsabschluss und die tatsächliche Durchführung. Dieser Beitrag behandelt die Zulassungsvoraussetzung vor dem Studium. Er setzt nicht jedes freiwillige Praktikum und jede betriebliche Forderung damit gleich.

Warum kann eine Zulassungsordnung ausreichen?

§ 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 MiLoG nennt unter anderem Praktika aufgrund einer hochschulrechtlichen Bestimmung. Das BAG versteht darunter neben Studien- und Prüfungsordnungen auch Zulassungsordnungen mit vorgeschriebener Praxisphase. Eine bereits bestehende Einschreibung ist für diese Vorpraktikums-Konstellation nicht erforderlich. (Norm und Randnummern 20–24 geprüft: 03.11.2026.)

Im entschiedenen Fall beruhte die Pflicht auf der damaligen Studienordnung einer staatlich anerkannten privaten Universität. Deren normativ geregelte Zugangsvoraussetzungen stellte das Gericht hier öffentlich-rechtlichen Regeln gleich. Daraus folgt keine Erlaubnis für beliebige private Anbieter oder den Praktikumsbetrieb, durch eine eigene Überschrift neue Pflichtpraktika zu schaffen. Ob ausschließlich öffentlich-rechtlich vorgeschriebene Praktika erfasst werden, ließ das BAG in seiner weitergehenden Form ausdrücklich offen. (Randnummern 26–30; geprüft: 03.11.2026.)

Die im Urteil beschriebene Hochschulregel gehörte zum damaligen Sachverhalt. Für einen neuen Vertrag brauchen Sie die für Ihren Studiengang und Zulassungszeitpunkt geltende Fassung. Ein altes Urteil ersetzt diese konkrete Unterlage nicht.

Drei Bedingungen für das Pflichtvorpraktikum: verbindliche Hochschulvorgabe, entsprechende Vereinbarung und passende tatsächliche Durchführung.
Die Ausnahme braucht eine konkrete Pflichtgrundlage und einen dazu passenden Ablauf.

Welche drei Voraussetzungen müssen zusammenpassen?

Das BAG nennt in Randnummer 24 drei zusammengehörige Bedingungen. Die folgende Tabelle überträgt sie auf die Unterlagenprüfung. (Original geprüft: 03.11.2026.)

VoraussetzungPraktische Prüfung
Objektive VerpflichtungWelche konkrete Bestimmung verlangt die Praxisphase für die Studienaufnahme? Inhalt, Dauer und Geltung dokumentieren.
Entsprechende VereinbarungWar bei Abschluss vereinbart, gerade dieses vorgeschriebene Praktikum zu absolvieren? Vertrag und Nachrichten zusammenlesen.
Passende DurchführungEntsprachen die tatsächlichen Aufgaben der Vorgabe? Anleitung, Tätigkeitsnachweise und Bescheinigungen sichern.

Im BAG-Fall war die Vereinbarung jedenfalls durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen. Eine fehlende ausdrückliche Vertragsüberschrift beweist daher nicht schon einen Mindestlohnanspruch. Umgekehrt ersetzt eine Überschrift „Pflichtpraktikum“ nicht die objektive Verpflichtung und passende Durchführung. (Randnummern 24–25 und 31; geprüft: 03.11.2026.)

Entsteht ab dem vierten Monat automatisch Mindestlohn?

Bei einem zutreffend eingeordneten Pflichtvorpraktikum nach Nummer 1 enthält § 22 Absatz 1 Satz 2 MiLoG keine allgemeine Dreimonatsgrenze. Nummer 2 betrifft dagegen ein bis zu dreimonatiges Praktikum zur Orientierung für Ausbildung oder Studienaufnahme. Das BAG lehnte es ab, diese zeitliche Grenze auf die andere Pflichtpraktikums-Ausnahme zu übertragen. (Norm und Randnummer 32 geprüft: 03.11.2026.)

Prüfen Sie deshalb zuerst die Praktikumsart und danach die dafür geltenden Bedingungen. Ein vorgeschriebener Zeitraum von mehr als drei Monaten wird nicht allein wegen seiner Länge zum freiwilligen Orientierungspraktikum. Umgekehrt macht der Wunsch des Betriebs nach zusätzlicher Mitarbeit diese weitere Zeit nicht automatisch zu vorgeschriebener Hochschulpraxis.

Pflichtvorpraktikum nach Nummer 1 ohne allgemeine Dreimonatsgrenze, Orientierung nach Nummer 2 bis zu drei Monaten und gesonderte Prüfung zusätzlicher Zeit.
Die Dreimonatsgrenze der Orientierung ist keine allgemeine Höchstdauer aller Pflichtpraktika.

Wie lässt sich eine längere Vertragsdauer prüfen?

Das folgende Beispiel ist erfunden. Eine für die beabsichtigte Studienaufnahme verbindliche Regel verlangt 16 Wochen bestimmter praktischer Tätigkeiten. Der Betrieb bietet einen Vertrag über 20 Wochen an. Die vier zusätzlichen Wochen sind nicht allein deshalb verpflichtend, weil sie im selben Vertrag stehen.

AbschnittWas muss geklärt werden?
Vorgeschriebene 16 WochenGrundlage, entsprechende Vereinbarung und tatsächliche Aufgaben nach Nummer 1 prüfen. Eine pauschale Dreimonatsgrenze passt hier nicht.
Weitere 4 WochenGesonderten Zweck und Rechtsgrundlage feststellen. Die Hochschulpflicht nicht ohne Nachweis auf den Zusatzzeitraum ausdehnen.
Gesamter VertragKeine automatische Zahlung oder Ausnahme für alle 20 Wochen unterstellen. Andere Ausnahmen und die tatsächliche Vertragsgestaltung getrennt prüfen.

Die Tabelle entscheidet nicht schon über einen konkreten Geldbetrag. Sie zeigt, welche Angaben fehlen, bevor eine Forderung berechnet werden kann. Grundlage dieser Prüfung bleiben die drei Bedingungen aus Randnummer 24 und die unterschiedlichen Ausnahmen des § 22 MiLoG. Geprüft: 03.11.2026.

Was gilt, wenn das Studium später doch nicht beginnt?

Die Praktikantin im BAG-Verfahren nahm das beabsichtigte Studium später nicht auf. Das änderte die Einordnung des damals vereinbarten Pflichtpraktikums nicht. Maßgeblich war der Zeitpunkt des Abschlusses der Praktikumsvereinbarung; ein späterer Willenswechsel machte die frühere Praxisphase nicht nachträglich zum mindestlohnpflichtigen Orientierungspraktikum. (Randnummer 25; geprüft: 03.11.2026.)

Das hilft nicht über eine von Anfang an fehlende Zulassungsvoraussetzung hinweg. Halten Sie daher den ursprünglichen Zweck und die zu diesem Zeitpunkt geltende Bestimmung fest. Änderungen des vereinbarten Praktikums selbst sind anhand der konkreten Umstände gesondert zu prüfen.

Bedeutet die Ausnahme, dass jede Vergütungsforderung ausgeschlossen ist?

Das Urteil betrifft den gesetzlichen Mindestlohnanspruch in der entschiedenen Konstellation. Vereinbarte Zahlungen oder andere mögliche Anspruchsgrundlagen sind davon zu unterscheiden. Liegt tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vor, kommt es auf die Gesamtbetrachtung nach § 611a BGB an; die Vertragsbezeichnung entscheidet nicht. Im BAG-Fall war gerade unstreitig, dass kein Arbeitsverhältnis vorlag. (Norm und Randnummern 9–16 geprüft: 03.11.2026.)

Die Revision blieb erfolglos; das BAG verwies die Sache nicht zurück. Beim zusätzlich verlangten Urlaubsabgeltungsbetrag war die Revision bereits mangels ausreichender Begründung unzulässig. Diesen Verfahrensausgang dürfen Sie nicht als allgemeine Sachentscheidung verstehen, wonach Pflichtpraktikanten nie Urlaub oder andere Ansprüche hätten. (Tenor und Randnummern 7–10, 30; geprüft: 03.11.2026.)

Welche Unterlagen sollten Sie vor einer Zahlungsforderung sammeln?

  1. Vollständige Zulassungs-, Studien- oder Prüfungsordnung mit Fassung und einschlägiger Bestimmung sichern.
  2. Bestätigung der Hochschule zu Pflicht, geforderter Dauer und Tätigkeiten einholen.
  3. Praktikumsvertrag, Vergütungsabreden und Nachrichten vor Vertragsabschluss zusammenlegen.
  4. Geplante und tatsächliche Zeiträume sowie zusätzliche Abschnitte getrennt auflisten.
  5. Aufgaben, Anleitung, Arbeitszeiten und Praktikumsbescheinigung wahrheitsgemäß dokumentieren.
  6. Mit Hochschule oder fachkundiger Beratung zuerst die Einordnung, dann mögliche Ansprüche, Höhe und Fristen prüfen.

Besteht ein gesetzlicher Mindestlohnanspruch, kann ein einfacher vertraglicher Verzicht ihn nicht wirksam beseitigen; § 3 MiLoG schützt diesen Anspruch. Die Norm schafft aber keinen Anspruch, wenn bereits der persönliche Anwendungsbereich nicht erfüllt ist. (Norm geprüft: 03.11.2026.)

Für eine andere Praktikumsart lesen Sie Orientierungspraktikum mit Unterbrechung. Die allgemeine Lohnuntergrenze erklärt Mindestlohn und Ausnahmen. Beginnt nach dem Praktikum eine Berufsausbildung, ist die neue Ausbildungsprobezeit eine gesonderte Frage. Stand der Originalprüfung: 03.11.2026.

Häufige Fragen

Muss ich für die Ausnahme bereits eingeschrieben sein?

Nicht bei dem vom BAG entschiedenen Pflichtvorpraktikum als Zulassungsvoraussetzung. Eine hochschulrechtliche Bestimmung kann die Praxisphase bereits vor der Studienaufnahme verbindlich vorschreiben.

Muss ein Pflichtvorpraktikum ab dem vierten Monat Mindestlohn bringen?

Nicht automatisch. Die allgemeine Dreimonatsgrenze gehört zur Orientierungs-Ausnahme nach Nummer 2, nicht zur Pflichtpraktikums-Ausnahme nach Nummer 1. Vorgeschriebener Umfang und tatsächliche Durchführung bleiben entscheidend.

Reicht die Überschrift Pflichtpraktikum im Vertrag?

Nein. Es braucht eine objektive Pflichtgrundlage, eine entsprechende Vereinbarung und dazu passende tatsächliche Aufgaben. Zusätzliche Zeit wird nicht allein durch dieselbe Vertragsüberschrift zur Hochschulpflicht.

Bekomme ich nachträglich Mindestlohn, wenn ich das Studium nicht beginne?

Der spätere Willenswechsel änderte im BAG-Fall die frühere Einordnung nicht. Maßgeblich war die Situation beim Abschluss der Praktikumsvereinbarung. Fehlende Voraussetzungen von Anfang an sind eine andere Frage.

Geprüfte Grundlagen

Gesetze und Rechtsprechung

Quellenstand: 03.11.2026