Was erlaubt die Sprinterklausel?

Eine Sprinterklausel, auch Turboklausel genannt, kann Ihnen das Recht geben, ein Arbeitsverhältnis vor dem bereits vereinbarten Enddatum zu beenden. Dafür müssen Sie die Bedingungen der Klausel erfüllen. Eine zusätzliche Abfindung gibt es, soweit sie vereinbart ist. Prüfen Sie, ob das Recht an einen neuen Arbeitsvertrag, einen bestimmten Zeitraum oder eine Ankündigungsfrist geknüpft ist. Das BAG hat eine solche Option in einem gerichtlichen Abwicklungsvergleich und in einem Aufhebungsvertrag als vertragliches Sonderkündigungsrecht eingeordnet. Entscheidend war jeweils der Inhalt der Vereinbarung. Quellen (geprüft am 08.11.2026): BAG, 17.12.2015, 6 AZR 709/14, Rn. 33–40 und BAG, 23.02.2021, 5 AZR 314/20, Rn. 16–18.

Markieren Sie das ursprüngliche Ende, die Klausel für den früheren Ausstieg und die Abfindungsregelung getrennt. Prüfen Sie auch, ob Ihr Vertrag einen festen früheren Endtermin bereits unmittelbar festlegt oder ob erst Ihre spätere Erklärung das Ende vorzieht. Im zweiten Fall müssen Sie das eingeräumte Recht tatsächlich ausüben. Ob eine Zahlung zusätzlich zur Grundabfindung anfällt und wann sie fällig wird, ergibt sich aus der Auslegung der gesamten Vereinbarung. Quellen (geprüft am 08.11.2026): § 133 BGB, § 157 BGB und BAG, 6 AZR 709/14, Rn. 33–35 und 42.

Wie erklären Sie das frühere Ausscheiden?

Wenn Ihre Erklärung den Arbeitsvertrag einseitig früher beendet, muss sie die gesetzliche Schriftform wahren. Geben Sie das gewünschte Enddatum und die betreffende Klausel an. Unterschreiben Sie das Schreiben eigenhändig und sorgen Sie für den rechtzeitigen Zugang des Originals beim vorgesehenen Empfänger. Im BAG-Fall reichte ein Fax selbst bei Übermittlung zwischen den beteiligten Anwälten nicht aus. Ein Scan oder eine E-Mail erfüllt die gesetzliche Schriftform ebenfalls nicht. Quellen (geprüft am 08.11.2026): § 623 BGB, § 126 Abs. 1 BGB, § 130 BGB und BAG, 6 AZR 709/14, Rn. 40–48.

Unterscheiden Sie Kalender- und Werktage und prüfen Sie, zu welchen Terminen Sie ausscheiden dürfen. Beispiel: Die Klausel verlangt eine Ankündigungsfrist von 14 Kalendertagen und erlaubt ein Ende zum 30.11.2026. Dann muss das Original für diesen Termin spätestens am Montag, dem 16.11.2026, zugehen. Der Zugangstag zählt bei dieser Berechnung nicht mit. Eine bestätigte Übergabe am Freitag, dem 13.11., lässt Puffer. Bei verspätetem Zugang sollten Sie klären, welcher andere Termin nach dem Wortlaut möglich ist oder ob eine neue schriftliche Vereinbarung nötig ist. Quellen (geprüft am 08.11.2026): § 187 Abs. 1 BGB, § 188 Abs. 1 BGB und der Ratgeber zur Schriftform der Kündigung.

Beispiel mit Zugang des Originals bis 16. November und Ausstieg zum 30. November statt zum 31. Dezember.
Im Beispiel zählt der Zugang des Originals und es gilt eine Frist von 14 Kalendertagen.

Wie viel bringt die Sprinterprämie tatsächlich?

Für die Rechnung brauchen Sie den Prozentsatz oder Festbetrag, die Bezugsgröße und die Zählweise. Prüfen Sie, ob nur volle Monate oder auch einzelne Tage vergütet werden und ob Zulagen oder variable Bezüge einfließen. Lesen Sie außerdem, ob die Prämie die Grundabfindung erhöht, ob eine Obergrenze gilt und ob der frühere Austritt auch den Zahltag ändert. Lassen Sie widersprüchliche Regelungen vor der Erklärung klären. Quellen (geprüft am 08.11.2026): § 133 BGB, § 157 BGB und als Beispiel einer Vertragsregel BAG, 5 AZR 314/20, Rn. 2 und 17.

Im fiktiven Beispiel endet der alte Vertrag regulär am 31.12.2026. Bei einem wirksamen Ausstieg zum 30.11. bleibt die Grundabfindung von 12.500 Euro brutto bestehen. Die Klausel erhöht sie pro vollem eingesparten Monat um 60 Prozent des festen Monatsgehalts von 3.600 Euro brutto. Hier ist genau der Dezember ein voller Monat.

PositionBetrag brutto
Unveränderte Grundabfindung12.500 Euro
Zusatz für einen vollen Monat: 60 % × 3.600 Euro2.160 Euro
Gesamtabfindung beim früheren Ausstieg14.660 Euro
Wegfallendes Dezembergehalt beim alten Arbeitgeber3.600 Euro

Vergleichen Sie mit dem Verbleib bis Ende Dezember. Beim bisherigen Arbeitgeber fällt der Gesamtbetrag im Beispiel brutto um 1.440 Euro niedriger aus, weil die zusätzliche Abfindung das entfallende Monatsgehalt nur teilweise ersetzt. Das Einkommen aus dem neuen Job und eine mögliche Lücke zwischen den Stellen gehören in die eigene Rechnung. Für die Entscheidung brauchen Sie auch die konkreten Nettozahlungen und mögliche Folgen für Leistungen.

Im Beispiel ergeben 12.500 Euro Grundabfindung und 2.160 Euro Sprinterprämie 14.660 Euro Gesamtabfindung.
Die Gesamtabfindung und das ausfallende Gehalt sind verschiedene Positionen.

Was gilt bei einem Anschlussjob oder einer Lücke?

Lesen Sie bei einer bezahlten Freistellung auch die Regeln zu Urlaub, Zeitguthaben, einem Stellenantritt und der Anrechnung von Zwischenverdienst. Das BAG legte 2021 einen konkreten Aufhebungsvertrag mit Sprinterklausel so aus, dass außerhalb der Urlaubszeit anderweitiger Verdienst während der Freistellung anzurechnen war. Der Arbeitnehmer hatte die neue Stelle ohne Ausübung der Klausel angetreten. Die Sache wurde zurückverwiesen, weil noch Feststellungen zum Urlaubsumfang fehlten. Für andere Verträge kommt es auf deren Wortlaut und Regelungszweck an. Quellen (geprüft am 08.11.2026): BAG, 5 AZR 314/20, Tenor und Rn. 23–33 und der Ratgeber zur Freistellung.

Bei einer Beschäftigungslücke sollten Sie vor Ausübung der Klausel zwei Fragen getrennt klären. Bei einer Entlassungsentschädigung und einem Ende vor Ablauf der maßgeblichen Arbeitgeberfrist kann der Anspruch auf ALG I ruhen. Eine Sperrzeit kann hinzukommen, wenn Sie die Beschäftigung lösen, dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig arbeitslos werden und kein wichtiger Grund vorliegt. Die kurze Vertragsfrist für die Ausstiegserklärung und die Arbeitgeberfrist für die Prüfung des Ruhens erfüllen unterschiedliche Zwecke. Klären Sie zudem die Arbeitsuchendmeldung und teilen Sie der Agentur für Arbeit das neue Enddatum frühzeitig mit. Quellen (geprüft am 08.11.2026): § 158 SGB III, § 159 SGB III und § 38 SGB III. Mehr zu Ruhen bei Abfindung und Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag.

Was sollten Sie vor der Erklärung bereitlegen?

  1. Vollständiger Aufhebungsvertrag oder Vergleich, einschließlich Anlagen zur Abfindung und Freistellung.
  2. Ursprünglicher Endtermin, frühester erlaubter Ausstieg, Zugangstag und bestätigter Beginn der neuen Stelle.
  3. Abrechnung mit Grundabfindung, Aufschlag, wegfallendem Entgelt und Zahlungstermin. Prüfen Sie Urlaub und Zeitguthaben separat.
  4. Eigenhändig unterschriebenes Original, Kopie für Ihre Unterlagen und Nachweis der Übergabe. Bitten Sie um Bestätigung von Enddatum und Abrechnung.

Häufige Fragen

Reicht eine E-Mail, um die Sprinterklausel auszuüben?

Wenn die Erklärung das Arbeitsverhältnis einseitig vorzeitig beendet, gilt die gesetzliche Schriftform. Sorgen Sie für den rechtzeitigen Zugang des eigenhändig unterschriebenen Originals.

Bekomme ich die Sprinterprämie zusätzlich zur Abfindung?

Das ergibt sich aus Ihrer Vereinbarung. Prüfen Sie ausdrücklich, ob die Grundabfindung bestehen bleibt, wie sich der Aufschlag berechnet und wann er gezahlt wird.

Was ist bei einer bezahlten Freistellung zu prüfen?

Lesen Sie die Regeln zu Urlaub, Antritt der neuen Stelle und Zwischenverdienst zusammen mit der Sprinterklausel. Die Vergütung hängt vom konkreten Vertrag und den Umständen ab.

Kann die Sprinterklausel Folgen für ALG I haben?

Ja. Bei einer Lücke sind Ruhen wegen Entlassungsentschädigung und eine mögliche Sperrzeit getrennt zu prüfen. Legen Sie der Agentur für Arbeit die Vereinbarung und das tatsächliche Enddatum vor.

Geprüfte Grundlagen

Gesetze und Rechtsprechung

Quellenstand: 08.11.2026