Was bedeutet Freistellung nach einer Kündigung?

Bei einer Freistellung verzichtet der Arbeitgeber vorübergehend auf die Arbeitsleistung, obwohl das Arbeitsverhältnis noch besteht. Die Kündigung beendet den Vertrag erst zum wirksamen Beendigungstermin. Bis dahin laufen grundsätzlich Vergütung, Sozialversicherung, Kündigungsfrist und arbeitsvertragliche Nebenpflichten weiter.

Kurzantwort

Eine bezahlte Freistellung ist nicht automatisch Urlaub und nicht automatisch Freizeitausgleich. Entscheidend sind Wortlaut, Widerruflichkeit, Anrechnungsbestimmungen und der Grund der Freistellung. Der Arbeitnehmer sollte klären, ob er zurückgerufen werden kann, welche Ansprüche verrechnet werden, ob Zwischenverdienst angerechnet wird und wann Betriebsmittel zurückzugeben sind.

Typisch ist die Freistellung nach einer Arbeitgeberkündigung, in einem Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag oder in einem gerichtlichen Vergleich. Sie kann nur wenige Tage für eine Übergabephase oder die gesamte Kündigungsfrist umfassen. Die Einzelheiten sollten schriftlich festgehalten werden, weil schon ein einziges Wort über Urlaub, Zeitkonto oder anderweitigen Verdienst erhebliche finanzielle Folgen haben kann.

Darf der Arbeitgeber einseitig freistellen?

Arbeitnehmer haben im bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich einen Anspruch auf vertragsgemäße tatsächliche Beschäftigung. Eine einseitige Suspendierung ist deshalb nicht allein aufgrund der Kündigung selbstverständlich zulässig. Das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung muss das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegen oder eine wirksame vertragliche Grundlage muss die Maßnahme tragen.

Als schutzwürdige Arbeitgeberinteressen kommen je nach Einzelfall etwa konkrete Gefahren für Geschäftsgeheimnisse, Kundenbeziehungen, IT-Sicherheit, Betriebsfrieden oder eine geordnete Übergabe in Betracht. Eine herausgehobene Vertrauensstellung kann das Gewicht erhöhen. Eine pauschale Behauptung, jede gekündigte Person sei ein Risiko, genügt nicht ohne Weiteres.

Auch eine Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag ist nicht grenzenlos. Vorformulierte Klauseln werden nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontrolliert; außerdem muss die Ausübung billigem Ermessen entsprechen. Wer an Beschäftigung etwa wegen Qualifikation, Sichtbarkeit oder variabler Vergütung ein besonderes Interesse hat, sollte einer streitigen Freistellung nicht kommentarlos zustimmen.

BAG, Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 127/24

Das BAG betonte den Beschäftigungsanspruch während der Kündigungsfrist. Verletzt der Arbeitgeber ihn durch eine einseitige Freistellung und gerät in Annahmeverzug, muss der Arbeitnehmer regelmäßig nicht schon vor Fristablauf eine andere Beschäftigung aufnehmen, um den bisherigen Arbeitgeber finanziell zu entlasten.

Was ist bei einer einvernehmlichen Freistellung anders?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Freistellung in einem Vertrag oder Vergleich ausgestalten. Dann beruhen Reichweite und Folgen vorrangig auf dieser Vereinbarung. Häufig werden Vergütung, Resturlaub, Zeitguthaben, Bonus, Dienstwagen, Wettbewerbsverbot, Rückgabe von Arbeitsmitteln, Zeugnis und Zwischenverdienst in einem Gesamtpaket geregelt.

Eine Unterschrift kann zugleich einen Klageverzicht, eine Ausgleichsklausel oder die Erledigung weiterer Ansprüche enthalten. Deshalb sollte nicht nur die Überschrift „Freistellung“ gelesen werden. Gerade allgemeine Formulierungen wie „sämtliche gegenseitigen Ansprüche sind erledigt“ können weit über die Arbeitspflicht hinausreichen. Informationen zum Risiko einer Sperrzeit stehen im Ratgeber Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld.

Arbeitnehmerin organisiert die Übergabe von Unterlagen, Laptop und Dienstausweis während der Kündigungsfrist.
Ob eine Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich bleibt, entscheidet die Formulierung: widerruflich und unwiderruflich haben unterschiedliche Folgen.

Widerruflich oder unwiderruflich: Wo liegt der Unterschied?

Bei einer widerruflichen Freistellung behält sich der Arbeitgeber vor, den Arbeitnehmer innerhalb des vereinbarten Zeitraums wieder zur Arbeit aufzufordern. Der Arbeitnehmer muss erreichbar und grundsätzlich leistungsbereit bleiben. Reisen oder andere Bindungen sind nur sinnvoll, wenn eine Rückkehr nach den vereinbarten Regeln möglich ist.

Bei einer unwiderruflichen Freistellung erklärt der Arbeitgeber endgültig, die Arbeitsleistung bis zum bezeichneten Termin nicht mehr abzurufen. Der Arbeitnehmer kann über diese Zeit verlässlicher verfügen. Geheimhaltung, Rücksichtnahme und ein bestehendes Wettbewerbsverbot enden dadurch aber nicht automatisch.

Fehlt eine eindeutige Bezeichnung, wird die Erklärung aus Sicht eines verständigen Empfängers ausgelegt. Maßgeblich sind der gesamte Wortlaut und die Begleitumstände. Formulierungen wie „bis auf Weiteres“ oder „jederzeit abrufbar“ sprechen eher für Widerruflichkeit; „unwiderruflich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses“ für eine endgültige Befreiung.

Wird das Gehalt während der Freistellung weitergezahlt?

Bei einer bezahlten Freistellung bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung grundsätzlich bestehen. Nimmt der Arbeitgeber die angebotene Arbeit nicht an, kann Annahmeverzugsvergütung nach § 615 BGB geschuldet sein. Der Arbeitnehmer muss die ausgefallene Arbeit grundsätzlich nicht nachleisten.

Zum laufenden Entgelt können abhängig von Vertrag und Zweck auch feste Zulagen und Sachbezüge gehören. Reiner Aufwendungsersatz für tatsächlich nicht entstehende Kosten fällt dagegen regelmäßig nicht an. Bei Provisionen, Zielboni und leistungsbezogenen Bestandteilen ist zu prüfen, welche Ziele vereinbart wurden, wer die Zielerreichung vereitelt hat und welche Berechnungsklausel gilt.

Eine Freistellung „ohne Bezüge“ kann nicht ohne Weiteres einseitig angeordnet werden. Unbezahlte Freistellung setzt regelmäßig eine Rechtsgrundlage oder Vereinbarung voraus. Wird nach einer Kündigung schlicht kein Lohn gezahlt, erklärt der Beitrag Lohn nicht gezahlt die nächsten Schritte und mögliche Ausschlussfristen.

Was bedeutet Annahmeverzug?

Annahmeverzug liegt vereinfacht vor, wenn der Arbeitnehmer leisten kann und will, der Arbeitgeber die geschuldete Arbeit aber nicht annimmt. Bei einer eindeutigen Freistellung kann ein tatsächliches tägliches Arbeitsangebot entbehrlich sein, weil der Arbeitgeber erklärt hat, die Leistung nicht anzunehmen. Im Streitfall sind Wortlaut, Leistungsfähigkeit, ein mögliches Prozessarbeitsverhältnis und spätere Arbeitsangebote genau zu prüfen.

§ 615 Satz 2 BGB sieht eine Anrechnung dessen vor, was der Arbeitnehmer durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Ob die Vorschrift durch Vertrag modifiziert wurde und welche Arbeit zumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist bei unwirksamer Kündigung zusätzlich § 11 KSchG zu beachten.

Muss man während der Kündigungsfrist einen neuen Job annehmen?

Nach der Entscheidung 5 AZR 127/24 handelt ein einseitig freigestellter Arbeitnehmer in der laufenden Kündigungsfrist in der Regel nicht böswillig, wenn er noch kein neues Arbeitsverhältnis eingeht. Der Arbeitgeber kann nicht ohne tragfähigen Grund den Beschäftigungsanspruch verletzen und zugleich verlangen, der Arbeitnehmer müsse ihn durch sofortige Fremdarbeit von der Vergütung entlasten.

Das ist kein allgemeiner Freibrief für jede Konstellation. Eine vertraglich vereinbarte Freistellung, eine berechtigte Nichtbeschäftigung, ein bereits erzielter Zwischenverdienst oder die Zeit nach dem Kündigungstermin können anders zu beurteilen sein. Wer ein konkretes Angebot erhält, sollte Anrechnungsklausel, Wettbewerbsverbot und Beginn des neuen Vertrags vor Unterzeichnung prüfen.

Wann wird Zwischenverdienst angerechnet?

Erzielt der Arbeitnehmer während einer anrechenbaren Freistellungsphase tatsächlich Vergütung aus einer anderen Tätigkeit, kann sie nach § 615 Satz 2 BGB oder aufgrund einer Vereinbarung auf den Anspruch gegen den bisherigen Arbeitgeber anzurechnen sein. Der genaue Zeitraum ist wichtig: Für wirksam gewährten Urlaub gelten Besonderheiten, weil Urlaub bezahlte Erholung und nicht Annahmeverzug ist.

Ein Freistellungsschreiben kann die Anrechnung tatsächlicher Einkünfte ausdrücklich regeln oder darauf verzichten. Ob auch nur hypothetisch erzielbarer Verdienst erfasst ist, folgt nicht automatisch aus einer Klausel über „erzielte“ Einkünfte. Unklare vorformulierte Klauseln können zulasten des Arbeitgebers ausgelegt werden.

Darf man sofort bei einem Konkurrenten anfangen?

Während des fortbestehenden Arbeitsverhältnisses gilt grundsätzlich das vertragliche Wettbewerbsverbot; für kaufmännische Angestellte wird es in § 60 HGB ausdrücklich geregelt. Eine unwiderrufliche Freistellung hebt dieses Verbot nicht automatisch auf. Das BAG hat 2025 ausdrücklich klargestellt, dass allein die Freistellung unter Anrechnung von Zwischenverdienst nicht verlässlich als Freigabe von Konkurrenzarbeit verstanden werden kann.

Wer vor dem Beendigungstermin für einen Wettbewerber arbeiten möchte, sollte eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung oder Aufhebung des Wettbewerbsverbots verlangen. Zusätzlich sind Arbeitszeitgrenzen, Geheimhaltung und die Nutzung von Kundendaten zu beachten. Nach Vertragsende gilt ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nur unter besonderen Voraussetzungen, insbesondere mit wirksamer Karenzentschädigung.

Arbeitnehmer und Beraterin prüfen Kündigungsschreiben, Freistellungszeitraum, Urlaub und Vergütung.
Freistellung, Urlaub und Zeitguthaben sind rechtlich verschiedene Positionen. Das Schreiben sollte jede davon ausdrücklich regeln.

Wird Resturlaub automatisch auf die Freistellung angerechnet?

Nein. Eine bloße Freistellung erfüllt den Urlaubsanspruch nicht automatisch. Der Arbeitgeber muss erkennbar erklären, dass er zur Erfüllung eines bestimmten Urlaubsanspruchs von der Arbeitspflicht befreit. Die Befreiung muss für den Urlaubszeitraum endgültig sein; ein Widerrufsvorbehalt ist mit verlässlicher Erholung nicht vereinbar.

Außerdem muss der Urlaub bezahlt sein. Bei einer vorsorglichen Urlaubsgewährung nach fristloser und hilfsweise ordentlicher Kündigung verlangt das BAG, dass der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt vor Urlaubsantritt zahlt oder vorbehaltlos zusagt. Das Schreiben sollte Zahl oder Umfang der Urlaubstage, Zeitraum beziehungsweise Reihenfolge und Fortzahlung der Vergütung klar erkennen lassen.

BAG, Urteil vom 10.02.2015 – 9 AZR 455/13

Urlaub wird durch eine Freistellung nach fristloser Kündigung nur erfüllt, wenn die Urlaubsvergütung vor Antritt gezahlt oder vorbehaltlos zugesagt ist. Eine widerrufliche Befreiung genügt für Erholungsurlaub nicht.

Muss jeder Urlaubstag im Schreiben datiert sein?

Nicht immer. Nach dem BAG kann eine unwiderrufliche Freistellung mit klarer Urlaubsanrechnung dem Arbeitnehmer innerhalb des Freistellungszeitraums die zeitliche Lage überlassen. Eine genaue Reihenfolge wird aber besonders wichtig, wenn außerhalb des Urlaubs Zwischenverdienst angerechnet werden soll. Dann muss erkennbar sein, welche Tage anrechnungsfreier Urlaub und welche sonstige Freistellung sind.

Bei einer jahresübergreifenden Kündigungsfrist sollte das Schreiben deutlich unterscheiden, welche Ansprüche aus welchem Urlaubsjahr eingebracht werden. Entsteht im neuen Jahr weiterer Urlaub, können Teilurlaubsregeln, vertraglicher Mehrurlaub und der Beendigungstermin die Anzahl beeinflussen. Den allgemeinen Verfall und die Abgeltung erklärt der Beitrag Wann Resturlaub verfällt.

BAG, Urteil vom 16.07.2013 – 9 AZR 50/12

Eine unwiderrufliche Freistellung erfüllte den Resturlaub, obwohl nicht jeder Urlaubstag einzeln festgelegt war. Entscheidend waren die endgültige Befreiung, die erkennbare Urlaubsanrechnung und die konkreten Erklärungsumstände.

Was passiert bei Krankheit während der Freistellung?

Fällt eine ärztlich nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit in einen wirksam festgelegten Urlaubszeitraum, werden diese Tage nach § 9 BUrlG nicht als Urlaubstage angerechnet. Die Krankmeldung und der Nachweis müssen trotz Freistellung nach den geltenden Regeln erfolgen. Der Ratgeber Krank im Urlaub erläutert das Verfahren.

Für die übrige, nicht als Urlaub bestimmte Freistellungszeit entsteht dagegen nicht allein wegen der Erkrankung ein zusätzlicher Freizeitanspruch. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses können nicht erfüllte gesetzliche Urlaubstage nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten sein. Welche Tage betroffen sind, hängt deshalb von einer sauberen zeitlichen Zuordnung ab.

Werden Überstunden und Zeitguthaben automatisch abgebaut?

Nein. Urlaub, allgemeine Freistellung und Freizeitausgleich verfolgen unterschiedliche Erfüllungszwecke. Soll ein positives Arbeitszeitkonto abgebaut werden, muss die Erklärung erkennen lassen, dass gerade zum Ausgleich dieses Guthabens Freizeit gewährt wird. Eine Formulierung, die nur Urlaub anrechnet, erfasst Überstunden nicht automatisch.

Das BAG sprach einer Arbeitnehmerin die Auszahlung von 67,10 Stunden zu, weil ein gerichtlicher Vergleich zwar unwiderrufliche Freistellung und Urlaubsgewährung regelte, aber keinen Ausgleich des Arbeitszeitkontos. Details zu Nachweis und Vergütung enthält der Beitrag Muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen?.

BAG, Urteil vom 20.11.2019 – 5 AZR 578/18

Eine allgemeine unwiderrufliche Freistellung baute das Zeitguthaben nicht ab, weil der Vergleich nur Urlaub ausdrücklich anrechnete. Bei Vertragsende war das nicht erfüllte Guthaben finanziell auszugleichen.

In welcher Reihenfolge werden Urlaub und Zeitguthaben verrechnet?

Das Schreiben sollte eine eindeutige Reihenfolge festlegen, etwa zuerst konkret bezifferten Urlaub und anschließend konkret bezifferten Freizeitausgleich. Das erleichtert die Beurteilung bei Krankheit, Widerruf, vorzeitiger Vertragsbeendigung oder anrechenbarem Zwischenverdienst.

Fehlt die Reihenfolge, ist die Erklärung auszulegen. Unklarheiten können zu einem späteren Zahlungsstreit führen. Arbeitgeber sollten daher keine Sammelformel wie „unter Anrechnung aller Ansprüche“ verwenden, wenn Urlaubsjahr, Stundenstand oder Vergütungsfolgen nicht geprüft sind. Arbeitnehmer sollten den Kontostand und Urlaubsstand vor Rückgabe des Zugangs zum Zeiterfassungssystem sichern.

Was gilt für Dienstwagen, Laptop und andere Sachbezüge?

Arbeitsmittel können bei Beginn der Freistellung zurückverlangt werden, insbesondere wenn sie nur dienstlich genutzt werden dürfen. Bei einem auch privat überlassenen Dienstwagen, Telefon oder Wohnvorteil kann die private Nutzung dagegen Teil der Vergütung sein. Ob eine vorzeitige Rückgabe zulässig ist und ein Ausgleich geschuldet wird, hängt von Überlassungsvereinbarung, Widerrufsklausel und Anlass ab.

Passwörter, Unterlagen und personenbezogene Daten dürfen nicht für private Zwecke kopiert werden. Sinnvoll ist ein Übergabeprotokoll mit Geräten, Zubehör, Zustand, Datum und noch benötigten privaten Daten. Private Dateien sollten im vereinbarten Verfahren gesichert beziehungsweise gelöscht werden, ohne betriebliche Informationen mitzunehmen.

Muss man während der Freistellung erreichbar sein?

Bei widerruflicher Freistellung muss der Arbeitnehmer so erreichbar bleiben, dass eine zulässige Rückkehraufforderung beachtet werden kann. Welche Vorlaufzeit gilt, sollte im Schreiben stehen. Ohne klare Regel bedeutet das nicht zwingend eine ständige telefonische Bereitschaft rund um die Uhr.

Bei unwiderruflicher Freistellung besteht grundsätzlich keine Arbeitspflicht mehr. Eine Pflicht zu geordneter Übergabe, Auskunft zu bereits bearbeiteten Vorgängen oder Rückgabe kann zuvor beziehungsweise gesondert vereinbart sein. Neue umfangreiche Arbeitsaufträge passen nicht zu einer endgültigen Befreiung und sollten schriftlich geklärt werden.

Gibt es Zeit für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche?

Nach Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses muss der Arbeitgeber auf Verlangen angemessene Zeit zur Suche einer neuen Stelle gewähren (§ 629 BGB). Das kann Vorstellungsgespräche, Termine bei der Agentur für Arbeit oder notwendige Wege umfassen. Umfang und Ankündigungsfrist richten sich nach Anlass und betrieblichen Interessen.

§ 629 BGB regelt die Freizeit, aber nicht abschließend ihre Bezahlung. Ob Vergütung fortzuzahlen ist, kann sich insbesondere aus § 616 BGB, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben; § 616 BGB kann vertraglich ausgeschlossen sein. Bei vollständiger Freistellung ist zusätzliche Bewerbungsfreizeit praktisch meist nicht erforderlich.

Muss man sich trotz Freistellung arbeitsuchend melden?

Ja. Die bezahlte Freistellung verschiebt die Meldefrist nicht. Wer weiß, dass das Arbeitsverhältnis endet, muss sich grundsätzlich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden. Beträgt die Zeit zwischen Kenntnis und Ende weniger als drei Monate, gilt grundsätzlich eine Drei-Tage-Frist. Eine Kündigungsschutzklage beseitigt diese Pflicht nicht.

Die Arbeitslosmeldung ist davon zu unterscheiden und wird spätestens für den ersten Tag ohne Beschäftigungsverhältnis erforderlich. Wer eine neue Stelle vorzeitig beginnt oder einen Aufhebungsvertrag ergänzt, sollte mögliche Auswirkungen auf Arbeitslosengeld und Ruhenszeiten vorher klären.

Läuft die Klagefrist während der Freistellung weiter?

Ja. Die Freistellung hat keinen Einfluss auf die Dreiwochenfrist des § 4 KSchG. Wer die Wirksamkeit der Kündigung angreifen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Vergleichsgespräche, bezahlte Freistellung oder die Hoffnung auf eine Abfindung halten die Frist nicht an.

Der Beitrag zur Kündigungsschutzklage und Dreiwochenfrist erklärt Zugang, Fristberechnung und nachträgliche Zulassung. Auch die richtige Kündigungsfrist sollte geprüft werden, weil sie die Dauer der Vergütung und der Freistellung bestimmt.

Welche Angaben sollte ein Freistellungsschreiben enthalten?

  1. Beginn und Ende: Datum, Uhrzeit und Bezug zum Beendigungstermin.
  2. Widerruf: ausdrücklich widerruflich oder unwiderruflich.
  3. Vergütung: Fortzahlung von Grundgehalt, Zulagen und Sachbezügen.
  4. Urlaub: Anzahl, Urlaubsjahr, Zeitraum oder Reihenfolge.
  5. Zeitkonto: konkreter Stundenstand und ausdrücklicher Freizeitausgleich.
  6. Zwischenverdienst: tatsächliche und gegebenenfalls hypothetische Einkünfte klar trennen.
  7. Wettbewerb: Fortgeltung oder ausdrückliche Freigabe.
  8. Erreichbarkeit: Kanal und angemessene Vorlaufzeit bei Widerruf.
  9. Übergabe: Aufgaben, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner.
  10. Arbeitsmittel: Rückgabetermin und private Nutzungsrechte.
  11. Zeugnis: Zwischenzeugnis oder Endzeugnis und Ausgabedatum.

Eine klare Erklärung vermeidet vor allem, dass dieselbe Zeit gleichzeitig unterschiedlich behandelt wird. Urlaub, Zeitguthaben und sonstige Freistellung sollten rechnerisch nachvollziehbar sein.

Beispiel: sechs Wochen bis zum Beendigungstermin

Eine Arbeitnehmerin wird ab 1. November bis 15. Dezember unwiderruflich bezahlt freigestellt. Sie hat zehn Urlaubstage und 24 Plusstunden. Eine rechtssichere Abwicklung benennt zunächst zehn konkrete oder eindeutig bestimmbare Urlaubstage, danach drei Arbeitstage Freizeitausgleich und anschließend die übrige bezahlte Freistellung. Sie legt zudem fest, ob tatsächlicher Zwischenverdienst nur in der letzten Phase angerechnet wird.

Erkrankt die Arbeitnehmerin mit ärztlichem Nachweis an zwei festgelegten Urlaubstagen, werden diese nach § 9 BUrlG nicht als Urlaub gerechnet. Ob sie vor Vertragsende noch nachgewährt oder anschließend abgegolten werden, hängt von der verbleibenden Zeit und den Umständen ab. Das Beispiel zeigt, warum eine pauschale Anrechnung „aller offenen Ansprüche“ unnötige Unsicherheit erzeugt.

Checkliste für Arbeitnehmer

  1. Kündigungsschreiben und Freistellungserklärung getrennt lesen.
  2. Zugangstag und Dreiwochenfrist dokumentieren.
  3. Widerruflichkeit und Rückkehrfrist markieren.
  4. Urlaubsstand und Arbeitszeitkonto mit Belegen sichern.
  5. Vergütungsbestandteile und Sachbezüge auflisten.
  6. Bei Urlaub prüfen, ob endgültige bezahlte Freistellung erklärt wurde.
  7. Neue Tätigkeit nicht ohne Prüfung des Wettbewerbsverbots beginnen.
  8. Arbeitsuchendmeldung fristgerecht erledigen.
  9. Arbeitsmittel nur mit Übergabeprotokoll zurückgeben.
  10. Zeugnis und noch offene Abrechnungen rechtzeitig verlangen.
  11. Ausschlussfristen aus Vertrag und Tarifvertrag notieren.

Wer mit der Freistellung nicht einverstanden ist, sollte den Beschäftigungswunsch und die Arbeitsbereitschaft nachweisbar erklären. Welche Formulierung sinnvoll ist, hängt davon ab, ob Beschäftigung, Vergütung, Provision oder berufliche Sichtbarkeit im Vordergrund stehen.

Checkliste für Arbeitgeber

  1. Konkretes berechtigtes Freistellungsinteresse dokumentieren.
  2. Vertragliche Freistellungsklausel und billiges Ermessen prüfen.
  3. Widerruflichkeit bewusst wählen und klar formulieren.
  4. Urlaub nach Jahr und Umfang korrekt berechnen.
  5. Urlaubsentgelt vorbehaltlos zusagen und Reihenfolge festlegen.
  6. Zeitguthaben separat beziffern und ausdrücklich ausgleichen.
  7. Zwischenverdienst- und Wettbewerbsklauseln widerspruchsfrei gestalten.
  8. Bonus, Provision, Sachbezüge und Dienstwagen regeln.
  9. Übergabe und Rückgabe datenschutzkonform organisieren.
  10. Freistellung nicht als Ersatz für Kündigungsform oder Betriebsratsanhörung behandeln.

Eine Freistellung heilt keine unwirksame Kündigung. Form, Frist, Kündigungsgrund, Betriebsratsanhörung und Sonderkündigungsschutz sind eigenständig zu prüfen.

Wann sollten Zeugnis und Arbeitspapiere verlangt werden?

Bei längerer Freistellung kann ein Zwischenzeugnis sinnvoll sein, weil die tatsächliche Zusammenarbeit bereits endet. Spätestens bei Beendigung besteht Anspruch auf ein schriftliches Endzeugnis. Note, Schlussformel und Berichtigung erläutert der Beitrag Arbeitszeugnis: Anspruch und Berichtigung.

Zu den weiteren Unterlagen können letzte Abrechnung, Urlaubsbescheinigung, Arbeitsbescheinigung und Meldungen zur Sozialversicherung gehören. Offene variable Vergütung und Zeitguthaben sollten nicht erst nach Ablauf kurzer vertraglicher oder tariflicher Ausschlussfristen geprüft werden.

Fazit

Freistellung ist kein rechtsfreier Übergang zwischen Kündigung und Vertragsende. Das Arbeitsverhältnis besteht fort, die Vergütung läuft grundsätzlich weiter und der Beschäftigungsanspruch kann eine einseitige Suspendierung begrenzen. Urlaub und Arbeitszeitguthaben erlöschen nur, wenn die jeweilige Erfüllung hinreichend klar erklärt und tatsächlich möglich ist.

Für die Praxis sind vier Fragen entscheidend: Ist die Freistellung widerruflich? Welche Ansprüche werden in welcher Reihenfolge angerechnet? Was gilt für Zwischenverdienst und Wettbewerb? Welche Zahlungs- und Rückgabepflichten bleiben offen? Wer diese Punkte sofort schriftlich klärt und die Dreiwochenfrist nicht aus dem Blick verliert, verhindert die meisten Folgekonflikte.

Häufige Fragen

Was bedeutet eine Freistellung nach der Kündigung?

Der Arbeitnehmer muss vorübergehend nicht arbeiten, obwohl das Arbeitsverhältnis bis zum Beendigungstermin fortbesteht. Vergütung und Nebenpflichten laufen grundsätzlich weiter; die genaue Wirkung hängt vom Freistellungsschreiben ab.

Darf der Arbeitgeber nach einer Kündigung immer freistellen?

Nein. Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Beschäftigungsanspruch. Für eine einseitige Freistellung braucht der Arbeitgeber eine tragfähige vertragliche Grundlage oder überwiegende schutzwürdige Interessen, etwa konkrete Geheimhaltungs- oder Sicherheitsrisiken.

Was ist der Unterschied zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Freistellung?

Bei widerruflicher Freistellung kann der Arbeitgeber die Arbeitsaufnahme nach den vereinbarten Regeln wieder verlangen. Unwiderrufliche Freistellung befreit endgültig bis zum bezeichneten Termin; Nebenpflichten bestehen dennoch fort.

Wird das Gehalt bei Freistellung weitergezahlt?

Bei bezahlter Freistellung bleibt der Vergütungsanspruch grundsätzlich bestehen. Welche Boni, Provisionen, Zulagen und Sachbezüge weiterlaufen, richtet sich nach Vertrag und Zweck der jeweiligen Leistung.

Wird Resturlaub automatisch mit der Freistellung verrechnet?

Nein. Der Arbeitgeber muss die Urlaubsgewährung eindeutig erklären, den Arbeitnehmer insoweit unwiderruflich von der Arbeit befreien und das Urlaubsentgelt zahlen oder vorbehaltlos zusagen.

Werden Überstunden durch Freistellung automatisch abgebaut?

Nein. Die Freistellung muss erkennen lassen, dass sie gerade zum Ausgleich eines konkret bestimmbaren Zeitguthabens erfolgt. Eine allgemeine Freistellung oder reine Urlaubsanrechnung reicht regelmäßig nicht.

Muss ich während der Freistellung einen neuen Job annehmen?

Bei einseitiger Freistellung während der laufenden Kündigungsfrist muss ein Arbeitnehmer nach dem BAG regelmäßig noch keine neue Stelle antreten, um den bisherigen Arbeitgeber zu entlasten. Andere Konstellationen können abweichen.

Darf ich während der Freistellung für einen Konkurrenten arbeiten?

Nicht ohne Weiteres. Das vertragliche Wettbewerbsverbot gilt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich weiter. Eine ausdrückliche schriftliche Freigabe ist vor einem vorzeitigen Wechsel zum Wettbewerber sinnvoll.

Was passiert, wenn ich während angerechneten Urlaubs krank werde?

Ärztlich nachgewiesene Arbeitsunfähigkeitstage werden nach § 9 BUrlG nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Krankmeldung und Nachweis müssen trotz Freistellung ordnungsgemäß erfolgen.

Läuft die Dreiwochenfrist trotz Freistellung?

Ja. Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Freistellung oder Vergleichsverhandlungen stoppen die Frist nicht.

Geprüfte Grundlagen

Gesetze und Rechtsprechung

Quellenstand: 05.10.2026